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Buecherstapel

Viele Existenzgründer und Freiberufler verfügen nicht über Kenntnisse im Bereich Buchhaltung oder EDV. Weiterbildungen in diesen Bereichen sind jedoch sehr kostspielig. Das Bundesprogramm Bildungsprämie erweiterte nun seine Konditionen, sodass auch Existenzgründer von den Bildungsgutscheinen profitieren.

Neue Konditionen für Prämien-Förderung

Das Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt seit 2008 Menschen, die sich beruflich weiterbilden möchten. Gefördert wird das Programm vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Seit 1. Juli 2017 haben auch Existenzgründer und Freiberufler die Chance auf einen Prämiengutschein, der bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 abgerechnet werden kann. Dieser Gutschein soll nicht wie bisher alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr ausgegeben werden.

Eine Erweiterung der Konditionen fördert nun auch Weiterbildungskurse mit Kosten über 1.000 Euro. Die Kostenübernahme der Veranstaltungen beläuft sich auf 50 Prozent, maximal jedoch 500 Euro.

Eine weitere Änderung betrifft das Alter der Betroffenen: Selbstständige können künftig einen Prämiengutschein ohne Altersbegrenzung erhalten.

Bedingungen für Förderung durch die Bildungsprämie

Die Ausgabe der Bildungsprämie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Existenzgründer und Freiberufler müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Zudem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht überschreiten.

Wer wissen möchte, ob er alle Kriterien für die Bildungsprämie erfüllt, kann einen Vorab-Check (externer Link) auf der Website des Bildungsministeriums durchführen. Einen ausführlichen Einblick in das neue Förderprogramm erlangen Interessierte auf der Website des Bildungsministeriums (externer Link).

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