Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) unterstützt Existenzgründer und Unternehmer mit einem Leitfaden bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften im Rahmen der elektronischen Buchführung.
Schwierigkeiten bei der Umsetzung der GoBD für Existenzgründer
Seit Beginn des Jahres 2015 gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Noch mehr als drei Jahre nach deren Veröffentlichung haben Existenzgründer laut AWV immer noch Schwierigkeiten bei der Anwendung der GoBD-Regeln, da konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung fehlt. Probleme zeigen sich beispielsweise darin, dass vielen Gründern nicht klar ist, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen.
Um dies zu beheben, veröffentlichte die AWV auf Initiative und in Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -verbänden einen Praxisleitfaden, welcher Existenzgründern und Unternehmern eine Orientierungshilfe im GoBD-Dschungel bieten soll.
Unterstützung für Existenzgründer in neun Kapiteln
Der Leitfaden gliedert sich in neun Kapitel, am Ende jedes Kapitels werden praxisnahe Hinweise und Umsetzungsempfehlungen gegeben. Im ersten Kapitel wird beispielsweise erläutert, welche Konsequenzen bei Verstößen gegen die GoBD drohen. Im darauffolgenden Kapital werden Existenzgründer und Unternehmer unter anderem über den Anwendungsbereich der Vorschriften informiert. Die Kapitel drei bis acht beschreiben die Anforderungen der GoBD an die elektronische Aufbewahrung und Archivierung sowie an die Auswertbarkeit und Datenzugriffe. Im letzten Kapitel wird der Leser über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen zur elektronischen Rechnung informiert.
Der Leitfaden richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Aber auch große Existenzgründungen können sich an den Ausführungen orientieren. Ulrich Naujokat, Geschäftsführer der AWV, ist der Ansicht, dass mit dem neuen GoBD-Dokument für alle Unternehmen eine Hilfestellung verfügbar ist, die bisher häufig nur großen Unternehmen mit Zugang zu entsprechender Expertise vorbehalten war.
Um auf Nummer sicher zu gehen und zu vermeiden, dass das Finanzamt vor der Tür steht, kann ein Steuerberater helfen. Von diesem können nicht nur Personen, die sich selbstständig machen wollen profitieren, sondern auch bestehende Unternehmensgründungen.
Weitere Informationen und den Leitfaden zum Download erhalten Interessierte auf der Webseite der AWV (externer Link).
Nachtrag: Seit Beginn des Jahres gab es eine Neufassung einiger Grundsätze und steuerrelevanter Inhalte im Zuge der Digitalisierung und Globalisierung. Diese Punkte haben sich 2019 geändert:
- Einsatz von Cloud-Systemen
- Periodische Verbuchung von Geschäftsvorfällen
- Erfassung barer und unbarer Tagesgeschäfte im Kassenbuch
- Digitale Datenkonvertierung
- Vollständigkeit der Daten
- Datenzugriff
- Historisierung von Änderungen bei Verfahrensdokumentationen
- Aufbewahrung von Belegen im Ausland
- Mobiles Scannen
Das Bundesfinanzministerium reagierte mit diesen Änderungen auf die Forderungen aus der Wirtschaft: Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten elektronischer Daten sollten präzisiert werden. Dies betrifft vor allem das bildliche Erfassen von Daten, die in einer Cloud gespeichert werden. Wann die neuen Vorschriften konkret in Kraft treten, ist derzeit noch ungewiss.
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