Versicherung der elektronischen Ausstattung
Während viele Existenzgründer sich gegen offensichtliche Gefahren wie Einbruch, Diebstahl und Vandalismus absichern, werden andere Gefahren, die auch ohne das Zutun von Dritten auftreten können, vernachlässigt. Hierzu zählen vor allem Schäden an der elektronischen Büroausstattung.
Blitzeinschlag, Überschwemmung & Co.
Es gibt zahlreiche unvorhergesehene Ereignisse, die die elektronische Geschäftsausstattung zerstören oder beschädigen können. Ob beispielsweise Blitzeinschlag, Kurzschluss, Überspannung oder Brand – leider können Selbstständige nicht beeinflussen, ob ihre elektronische Geschäftsausstattung durch solche Ereignisse beschädigt wird. Was Unternehmer jedoch beeinflussen können, ist der finanzielle Schaden, der daraus entsteht. Er birgt insbesondere kurz nach der Existenzgründung eine große Gefahr. Sind solche Schäden nur unzureichend abgesichert, kann durch erforderliche Reparaturen und Neuanschaffungen schnell das finanzielle Aus drohen. Hier hilft eine Elektronik-Versicherung.
Was ist versichert?
Zu den typischen Geräten, die viele Existenzgründer nutzen und die mit einer Elektronik-Versicherung gegen Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis abgesichert werden können, zählen unter anderem:
- Computer
- Drucker
- Telefonanlagen
- elektronisch betriebene Kassensysteme
- Server
- ausgewählte Software
Zusätzlich zu diesen klassischen Geräten einer Büroausstattung, sind oft auch elektromedizinische Geräte versichert, Mess- und Prüfgeräte sowie Geräte der Bild- und Tontechnik. Letzteres ist besonders für Existenzgründer aus der Medienbranche interessant.
Im Schadensfall erstattet eine Elektronik-Versicherung bei Zerstörung den Neuwert des betreffenden Gerätes bzw. bei Beschädigung die Reparaturkosten.
Ob eine Elektronik-Versicherung für ein junges Unternehmen sinnvoll ist, prüft am besten ein professioneller Versicherungsexperte. Wir stellen gerne den Kontakt zu einem Spezialisten her.
Günstiger als vermutet
Elektronik-Versicherungen sind eine sehr gute Ergänzung zu den betrieblichen Sachversicherungen, auch Inhaltsversicherungen genannt. Letztere decken im Normalfall Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstanden sind, sowie in Einzelfällen auch Elementarschäden. Die Elektronik-Versicherung springt hingegen bei deutlich mehr Schadensfällen ein, wie zum Beispiel bei Bedienungsfehlern. Die Versicherung kann pauschal für alle verwendeten Geräte oder pro Gerät abgeschlossen werden und ist bereits unter 10 Euro pro Monat erhältlich.
Individuelle Informationen zum Thema Absicherung
Wir helfen Ihnen gerne aus der Vielzahl der Möglichkeiten, die richtige Absicherung für Ihr Unternehmen auszuwählen: Kontakt
BUNDESWEITES KOSTENLOSES
EXPERTEN-TELEFON
0800 / 58 95 505
24h Rückruf-Service / Free Call
Gewährleistung, Garantie oder Schadensfall?
Wenn der Blitz eingeschlagen ist und die elektronische Büroausstattung beschädigt hat, kann es sich lohnen, zunächst einen Blick in den Kaufvertrag des betreffenden Gerätes zu werfen. Eventuell ist der entstandene Schaden durch die gesetzliche Gewährleistung oder die freiwillige Garantieerklärung des Verkäufers abgedeckt. Wenn das beschädigte Gerät beispielsweise ausdrücklich und nachweislich unempfindlich gegen Stromschwankungen sein soll, jedoch dennoch ein Schaden durch eine solche Situation entstanden ist, können gegebenenfalls Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend gemacht werden.
Was es im Schadensfall zu beachten gibt
Damit Unternehmer im Schadensfall eine entsprechende Erstattung erhalten ist es wichtig, dass sie ihre elektronischen Geräte bei Versicherungsabschluss mit der korrekten Versicherungssumme angeben. Des Weiteren sollten sie die angegebene Versicherungssumme im Laufe der Jahre überprüfen und bei Bedarf anpassen. Das gilt vor allem dann, wenn der Betrieb neue Geräte angeschafft hat. Andernfalls kann eine Unterversicherung drohen.
Kommt es zu einem Schaden, sollte die Schadensmeldung kurz und sachlich gehalten werden. Mutmaßungen darüber, wie der Schaden zustande gekommen ist, sind zu unterlassen. Bei unbedachten Äußerungen und Interpretationen können Versicherungsnehmer nämlich ihren Versicherungsschutz verlieren. Selbstständige sollten die Ursachenforschung daher der zuständigen Versicherungsagentur oder deren Sachverständigen überlassen.
Zur Übersichtsseite: Versicherungen für Existenzgründer und Selbstständige
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)