
Die Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine unangenehme Lebenssituation. Um diese zu beenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen die Arbeit in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, zum anderen der Weg in die Selbstständigkeit.
ALG-1- bzw. ALG-2-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, müssen die Kosten der Existenzgründung jedoch nicht alleine durch Eigenkapital stemmen, denn auch für diese gibt es verschiedene Fördermittel wie z. B. den Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger und das Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger. Mit diesen Förderungen vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter sichern sich Gründer ihren Lebensunterhalt für die Dauer der Anfangsphase und haben eine Sorge weniger. Im Folgenden beantworten wir zusammenfassend Fragen zur Vergabe der Förderungen für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit sowie zu deren Höhe und Dauer.
Mit dem Einstiegsgeld und dem Investitionszuschuss aus ALG 2 durchstarten
Nicht nur ALG-1-Empfänger können auf staatliche Hilfe bei der Existenzgründung hoffen – sondern auch Gründungsinteressierte, die ALG 2 (Hartz 4) empfangen, sind dank Einstiegsgeld beim Sprung in die Selbstständigkeit nicht finanziell auf sich alleine gestellt, sondern erhalten mit dieser Sozialleistung maximal 24 Monate Unterstützung zusätzlich zur monatlichen Regelleistung. Dabei wird für gewöhnlich 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung bemisst sich dabei nach der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (externer Link). Doch daneben können ALG-2-Empfänger eine weitere Förderung beantragen, denn zusätzlich zum Einstiegsgeld gibt es für ALG-2-Empfänger den Investitionszuschuss . Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen oder bereits gegründet haben, können mit diesem Zuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialien für die Unternehmensgründung) erhalten.
Voraussetzung für die Beantragung von Einstiegsgeld ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Für die Gewährung des Einstiegsgeldes bei Aufnahme einer hauptberuflich ausgeübten Selbstständigkeit wird neben der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens auch die persönliche Eignung für eine berufliche Selbstständigkeit geprüft.
Doch wie auch beim Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger sollten sich Hartz-4-Empfänger auf die Beantragung von Einstiegsgeld gut vorbereiten, um die Chancen auf den Erhalt zu erhöhen. Dies gelingt am besten mit einem Existenzgründungsberater.
weitere Infos zum Einstiegsgeld
Mit einem Existenzgründungsberater auf der sicheren Seite bei der Beantragung der Förderungen
Wichtig bei Existenzgründungszuschuss und Einstiegsgeld ist, dass diese Förderungen Ermessensleistungen von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter sind, auf die kein Rechtsanspruch bestehen. Daher ist es an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass Gründer gemeinsam mit einem Existenzgründungsberater die Selbstständigkeit vorbereiten und die Antragsstellung auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld angehen. Mit einem Experten an der Seite sind Gründer hier auf der sicheren Seite und können ihre Chancen auf staatliche Förderungen erheblich erhöhen.
Gründer fragen sich hier vielleicht, wie ein Berater konkret helfen kann: Ein Existenzgründungsberater unterstützt bei der Businessplan-Erstellung – insbesondere beim Finanzteil, da dieser Part häufig den schwierigsten Teil für Gründer darstellt. Fehler wie falsch eingeschätzte Risiken und zu niedrig bemessener Kapitalbedarf kann gerade zu Beginn zur Ablehnung der Zuschüsse und damit das Aus für die Gründung bedeuten. Die Ämter prüfen die Angaben im Businessplan bei der Beantragung der Förderungen genau, daher sollten sich Gründer, die die Zuschüsse beantragen wollen, insbesondere bei der Geschäftsplan-Erstellung Mühe geben und diese professionell angehen. Weiterhin steht ein Gründungsberater dem Existenzgründer mit Rat und Tat bei betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite und bereitet diesen Auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter vor. Hohe Kosten für die Beratung sind hier Fehlanzeige, denn diese können dank AVGS-Gutscheinen staatlich übernommen werden. Gründer sollten daher ihre Möglichkeiten zur Beantragung der staatlichen Förderungen erörtern, und im nächsten Schritt einen passenden Berater suchen, der bei der Umsetzung des Vorhabens hilft.
Gerne können Sie uns kontaktieren und Ihre Fragen zu Gründung, selbständiger Tätigkeit sowie zum Einstiegsgeld an uns stellen: Kontakt zu uns.
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