Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, kann sich dieses Vorhaben mit dem Einstiegsgeld (für ALG-2-Empfänger) oder dem Gründungszuschuss (für ALG-1-Empfänger) finanziell fördern lassen. Viele Existenzgründer verfügen zu Beginn jedoch noch nicht über die nötigen Kenntnisse, um unmittelbar erfolgreich eine Gründung zu starten. Immerhin gibt es viele Stolpersteine auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Und auch bei der Beantragung der Fördermittel gibt es viele Fallstricke zu beachten. Wer hier nicht aufpasst, riskiert die Ablehnung der Förderung.
(Lesetipps: Einstiegsgeld abgelehnt: Wie Gründer die Förderung trotzdem erhalten können, Gründungszuschuss abgelehnt: Mit diesen Tipps erhalten Gründer eine weitere Chance auf die Förderung)
Daher kann es sinnvoll sein, sich von Profis zum Thema Existenzgründung beraten zu lassen. ALG-1 bzw. ALG-2-Empfänger müssen hierfür noch nicht einmal tief in die Tasche greifen. Denn, wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, kann einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzen. Dieser Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und gibt Existenzgründern die Möglichkeit, kostenfrei mit einem Coach oder einer Existenzgründungsberatung zusammenzuarbeiten. Im Rahmen einer solchen Beratung kann beispielsweise eine Marketingstrategie ausgearbeitet, ein Businessplan erstellt oder der Antrag für den Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld vorbereitet werden.
Einstiegsgeld und Gründungszuschuss als attraktive Fördermittel für die Unternehmensgründung
Praktischerweise kann eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit staatlich gefördert werden – entweder mit dem Gründungszuschuss bei ALG-1-Bezug bzw. mit dem Einstiegsgeld bei ALG-2-Bezug.
Höhe und Dauer vom Gründungszuschuss
Beim Gründungszuschuss erhalten Existenzgründer ein halbes Jahr lang monatlich 300 Euro zusätzlich zu ihrem regulären ALG-1-Betrag . Eine Verlängerung um weitere neun Monate ist möglich.
Mit dem Einstiegsgeld können Existenzgründer zunächst für sechs Monate bis zu 75 % des ALG-2-Regelsatzes erhalten. Anschließend kann die Förderung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Zusätzlich kann ein Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro beantragt werden, der für die Beschaffung von Sachmitteln vorgesehen ist.
Sowohl das Einstiegsgeld mit dem Investitionszuschuss als auch der Gründungszuschuss gelten als Ermessensleistungen des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit.
Businessplan als wichtiges Instrument bei der Beantragung der Förderungen
Um die Chancen auf die Förderungen zu erhöhen, sollten Existenzgründer einen professionellen Businessplan inklusive Finanzplan erstellen. Ein Businessplan ist ein wichtiges schriftliches Dokument, in dem die Existenzgründung sowie deren zukünftige Entwicklung dargestellt werden.
Die Businessplan-Erstellung kann insbesondere für Gründer, die sich das erste Mal selbstständig machen, herausfordernd sein. Immerhin können dabei Stolperfallen lauern. Beispielsweise tun sich viele Gründer schwer damit, die Höhe des benötigten Kapitals richtig einzuschätzen. Dieser Fehler kann jedoch zu finanziellen Engpässen und im schlimmsten Fall zum Aus des Unternehmens führen. Wimmelt der Businessplan von Fehlern, ist der Zuschuss dahin.
Auf Nummer sicher gehen Gründer daher, wenn der Businessplan im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angefertigt wird. Denn ein erfahrener Berater weiß, was die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters erwarten und können Gründern zudem wertvolle Tipps mit auf den Weg geben.
Mit einem AVGS-Gutschein ein kostenfreies Gründercoaching nutzen
Eine solche Beratung muss noch nicht einmal viel kosten. Denn Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzen. Dieser dient als eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, die die arbeitssuchenden oder arbeitslos gemeldeten Personen dazu berechtigen, dieses Fördermittel zu nutzen. Mit dem AVGS-Gutschein werden drei verschiedene Ziele verfolgt:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
Grundsätzlich können alle Arbeitsuchenden mit und ohne Leistungsbezug sowie Hochschulabsolventen einen Antrag für einen AVGS-Gutschein stellen.
Wie auch beim Einstiegsgeld und dem Gründungszuschuss besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Förderung, da es sich auch hier um eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters handelt.
Inhalte eines AVGS geförderten Coachings
Die Gutscheine sind in drei Maßnahmen-Bereiche untergliedert, wobei nur einer der Bereiche das Gründercoaching beinhaltet – und zwar der Bereich “MAT = Maßnahmen bei einem Träger wie z. B. Umschulungen/Fortbildungen/Existenzgründungen”. Hier werden Existenzgründer in einem individuellen, mehrtägigen Gründercoaching gezielt auf die Unternehmensgründung vorbereitet.
Die Gründercoaching-Inhalte richten sich nach dem individuellen Bedarf. Existenzgründer können durch das Coaching gezielt fehlendes Wissen aufbauen oder ihr vorhandenes Know-how vertiefen. Den konkreten Beratungsbedarf stellen Gründer gemeinsam mit ihrem Berater in einem ersten Gespräch fest.
Folgende Themenbereiche können hier gemeinsam mit einem erfahrenen Existenzgründungsberater bearbeitet werden:
- Geschäftsmodell
- Businessplan-Erstellung inklusive Finanzplan
- Unternehmensorganisation
- Finanzierung
- Gründerpersönlichkeit
- Fördermittel
Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld und AVGS-Gutschein kombinieren
Ein AVGS gefördertes Gründercoaching kann dabei helfen, den Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld zu erhalten. Wichtig zu wissen ist, dass Gründer der Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld auch bei Nichterhalt eines AVGS beantragt werden können und vice versa. Die Fördermittel sind nicht aneinandergekoppelt.
Auch, wenn Gründer im Nachhinein erfahren sollten, dass der Restanspruch auf Einstiegsgeld und Gründungszuschuss bereits ausgeschöpft wurde, kann ein AVGS-Gutschein beantragt werden. So können sich Gründer zumindest die Beratung für eine Existenzgründung finanzieren lassen.
(Service-Tipp: Beratersuche)
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