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Steg, der ins Wasser führt

Wollen sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig machen, können diese das Einstiegsgeld beantragen. Diese Förderung kann den Weg zur eigenen Existenzgründung erleichtern.

Allgemeines zum Einstiegsgeld

Einen Antrag auf Einstiegsgeld können Arbeitslosengeld-II-Bezieher stellen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen und eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben. Das Einstiegsgeld wird als Sozialleistung zur Förderung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt. Die Dauer und die Höhe hängen dabei von unterschiedlichen Faktoren ab.

Einstiegsgeld: Dauer der Förderung

Existenzgründer erhalten das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten. Zunächst wird die Förderung für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Im Anschluss kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

Ist der Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt, endet die Zahlung nicht mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit, sondern wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums fortgesetzt. Wird die geförderte Tätigkeit jedoch früher beendet, müssen Existenzgründer das zuständige Jobcenter darüber informieren.

Einstiegsgeld: Höhe der Förderung

Das Einstiegsgeld fällt wesentlich geringer aus als der Existenzgründungszuschuss. Als Einstiegsgeld werden für gewöhnlich 50 % der ALG-II-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (externer Link) erhöht werden.

Einstiegsgeld: Businessplan erstellen ist ein Muss

Unabhängig von der Höhe und Dauer des Einstiegsgelds sollten Existenzgründer einen Businessplan erstellen, der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens darlegt. Dieser muss folgende Punkte beinhalten:

Oftmals ist es hilfreich, für die Businessplan-Erstellung einen Gründungsberater zu Rate zu ziehen. Dieser kann gemeinsam mit dem Gründer Ideen entwickeln, diese bewerten und optimieren.

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