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Treppen, die ins Wasser führen

Auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher können Sie sich selbstständig machen. Gerade zu Beginn einer Existenzgründung kann das Einstiegsgeld einen wichtigen Beitrag leisten. Dieses wird als Sozialleistung zur Förderung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt.

Antrag auf Einstiegsgeld: Voraussetzungen und Ablauf

Einen Antrag auf Einstiegsgeld können Arbeitslosengeld-II-Empfänger stellen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen und eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben.

Sind diese Grundvoraussetzungen gegeben, kann der Schritt der Antragsstellung angegangen werden. Entsprechende Antragsformulare werden von der Agentur für Arbeit bereitgestellt.

Zur Bewilligung des Antrages müssen Existenzgründer, wie bei dem Antrag für den Existenzgründerzuschuss auch, einen ausgearbeiteten Businessplan erstellen. Dieser muss mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Beschreibung des Gründungsvorhabens
  • Rentabilitätsprognose
  • Finanzplan

Der Sachbearbeiter prüft die eingereichten Unterlagen und bewertet das Vorhaben auch im Hinblick auf Rentabilität. Da das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung ist, besteht kein rechtlicher Anspruch auf dessen Gewährung.

Kriterien bei der Vergabe von Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit

Die Höhe des Einstiegsgelds richtet sich zum einen nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, zum anderen nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft (externer Link).

Zudem wird das Einstiegsgeld für die Existenzgründung nach folgenden Bemessungsgrundlagen bestimmt:

  • Pauschale Bemessung: Hierbei wird ein monatlicher Grundbetrag gewährt, dem Ergänzungsbeträge hinzugefügt werden. Das Einstiegsgeld darf hier monatlich einen Gesamtbetrag der Regelleistung (zurzeit 409 Euro) nicht überschreiten.
  • Einzelfallbezogene Bemessung: Hierbei handelt es sich um die „Eingliederung besonders zu fördernder Personengruppen“. Dies sind zum Beispiel Personen, die sich bereits seit langer Zeit in der Arbeitslosigkeit befinden. In diesem Fall ist die Höhe gesetzlich nicht geregelt und wird vom zuständigen Jobcenter nach eigenem Ermessen bestimmt.

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One thought on “Existenzgründung/Selbstständigkeit: Einstiegsgeld richtig beantragen

  1. Ich habe mich nun doch zur Existenzgründung entschieden und habe nun von einen Einstiegsgeld erfahren. Mir war gar nicht bewusst, dass man das Geld erhalten kann, wenn mal aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet. Das ist für mich ein wirklich interessanter Punkt und ich werde mich mal mit einer Steuerberatung für Unternehmen zusammensetzen und beraten lassen.

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