Arbeitslosengeld-II-Empfänger können zur Förderung der Existenzgründung das Einstiegsgeld beantragen. Dieses ist ein Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Was bei der Beantragung wichtig ist, haben wir für Sie recherchiert.
Allgemeines zum Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld wird als Sozialleistung maximal 24 Monate zur Unterstützung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt. Die Höhe von Einstiegsgeld beträgt in der Regel 50 % dieser Förderung.
Unterlagen bei der Einstiegsgeld-Beantragung
Wollen sich Existenzgründer hauptberuflich selbstständig machen, können sie den Antrag auf Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter stellen. Der Sachbearbeiter prüft hierbei zum einen die Notwendigkeit der Förderung, zum anderen die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Um beides zu beurteilen, sind neben dem Antrag folgende Unterlagen notwendig:
- Lebenslauf
- Tragfähigkeitsbescheinigung
- Nachweis über fachliche Qualifikationen
- Businessplan
Einstiegsgeld beantragen: Businessplan erstellen ist Pflicht
Da das Einstiegsgeld als Ermessensleistung gewährt wird, ist es notwendig, den Sachbearbeiter von seiner Geschäftsidee zu überzeugen. Ein wichtiges Dokument bei der Bewilligung des Einstiegsgeldes ist der Businessplan. Dieser erklärt das Gründungsvorhaben und gibt unter anderem einen Ausblick sowohl auf zukünftige Erfolge als auch auf mögliche Risiken.
Bei der Businessplan-Erstellung und der Fördermittel-Beantragung kann ein Gründungsberater helfen. Dieser steht dem Gründer bei der Weiterentwicklung der Geschäftsidee und des Geschäftsplans zur Seite.
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