Für Kleinunternehmen ohne Eigenkapital oder Sicherheiten
Der Mikromezzaninkredit des BMWi wurde im September 2013 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt und wird seither von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) im Auftrag des BMWi verwaltet. Zielgruppe dieses Fonds sind vor allem Kleinunternehmen, die auch ausbilden, Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund, gewerblich orientierte Sozial- oder umweltorientierte Jungfirmen sowie Unternehmen die aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden.
Seit Start des Fonds haben 1.182 Unternehmen eine Beteiligung oder Zusage auf Beteiligung erhalten; Ablehnungen gab es hingegen nur 20. Wie der ERP-Gründerkredit, das Startgeld und der Mikrokredit ist der Fonds speziell an Kleinunternehmen gerichtet, stellt aber im Gegensatz zu den Vorgenannten eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Der Fonds greift dort, wo Banken Kleinunternehmen aufgrund von mangelndem Eigenkapital oder Sicherheiten in Form von Grundstücken, Lebensversicherungen oder Maschinen häufig keine Kredite gewähren können. Eine stille Beteiligung kann nicht nur über eine Höhe von bis zu 50.000 Euro über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) desjenigen Bundeslandes beantragt werden, in welchem die Investition erfolgen soll, sondern diese erhöht auch die Eigenkapitalquote von Unternehmen, da das beantragte Kapital von Banken als wirtschaftliches Eigenkapital und nicht als Fremdkapital gewertet wird. Dies erhöht die Chancen, einen Kredit für weitere Investitionen von Banken oder Sparkassen zu erhalten. Daher eignet sich der Fonds auch für Unternehmen in der Aufbauphase, die weitere Investitionen planen, hierfür aber noch zusätzliche Kreditmittel benötigen.
Die Laufzeit der Beteiligung ist auf 10 Jahre angelegt, wobei der Kredit erst ab dem 7. Jahr in drei gleichgroßen jährlichen Raten getilgt werden muss. Vorher zahlt das betroffenen Unternehmen jährlich 8 Prozent Zinsen ohne weitere Rückzahlungen. Um die Chancen auf einen Kredit bei der Bank zu erhöhen, bietet die enge Zusammenarbeit der MBG mit den Bürgschaftsbanken in den jeweiligen Bundesländern die Möglichkeit von Ausfallbürgschaften. Diese werden von Banken als vollwertige Sicherheiten akzeptiert.
Vom Erstkontakt bis zur Auszahlung vergehen in der Regel bei Vorliegen aller Unterlagen 2-4 Wochen. Es handelt sich bei der Beteiligung um eine zweckgebundene Gewährung, sodass das bewilligte Kapital für die vorher angegebenen Investitionen genutzt werden muss, damit kein Vertragsbruch entsteht. Allerdings sollte man mit der Beantragung nicht, warten bis eine Notsituation durch Liquiditätsengpässe entstanden ist, sondern vorausschauend planen.
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