Was muss man für die Anmeldung bei der GEMA wissen?
GEMA bedeutet „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie dient dem Schutz von geistigem Eigentum Musikschaffender und sorgt dafür, dass diese von Musiknutzern eine Vergütung erhalten. Daher muss sich jeder, der öffentlich Musik nutzen möchte, bei der GEMA anmelden. Das Urheberrechtgesetz definiert öffentliche Musiknutzung wie folgt:
§15(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Demnach müssen sich z. B. Geschäfte, Fitnessstudios, Restaurants und Clubs, die Musik abspielen oder vorführen möchten, bei der GEMA anmelden. Die Gebühren variieren nach Art der Musiknutzung, Größe der Raumfläche, Höhe des Eintritts etc. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Informationen zu sammeln, um den Antrag bei der GEMA zu stellen.
1. Machen Sie sich rechtzeitig, also vor der Musiknutzung, mit den Bestimmungen der GEMA vertraut.
2. Überlegen Sie, inwiefern Sie Musik nutzen möchten: Soll sie im Hintergrund laufen oder werden Tanzveranstaltungen angeboten?
3. An wieviele Tagen werden Sie geöffnet haben? Oder handelt es sich um eine einmalige Veranstaltung?
4. An welchem Datum soll die Musiknutzung beginnen?
5. Wie groß sind die Räumlichkeiten, in denen Musik genutzt wird?
6. Sollen Tonträger genutzt oder Live-Musik gespielt werden?
7. Verlangen Sie Eintritt für den Zutritt? Wenn ja, wie viel?
8. Geben Sie diese Daten in den Tarifrechner auf der Website der GEMA ein und berechnen Sie, welcher Tarif für Sie der richtige ist.
9. Laden Sie das Formular zur Anmeldung runter oder füllen Sie das Online-Formular aus und schicken Sie es ab.
10. Warten Sie auf die Rückmeldung bzw. Einwilligung von der GEMA, bevor Sie Musik nutzen.
Die Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken finden Sie hier: Checkliste zum Antrag bei der GEMA
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