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Bürokratiekostenindex

Der Bürokratiekostenindex, kurz BKI, misst die Bürokratiekosten von Unternehmen in Deutschland. Bürokratiekosten entstehen dadurch, dass Unternehmen Informationen und Daten beschaffen, übermitteln und verfügbar halten müssen, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierunter fallen sämtliche Anträge, Meldungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten, die man nicht für sich selbst ausfüllt oder tätigt, sondern weil der Staat es verlangt. Die rechtliche Grundlage ist § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates.

Der BKI wird seit 2012 jeweils zwei Wochen nach Ablauf eines Quartals vom Statistischen Bundesamt erhoben. Er misst die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf den bürokratischen Aufwand für Unternehmen. Werden Entlastungen rechtlich verabschiedet, sinkt der Bürokratiekostenindex. Werden hingegen Regelungen beschlossen, die einen bürokratischen Mehraufwand nach sich ziehen, steigt der BKI an.

Als Ausgangs- und Vergleichspunkt wird der Stand der Bürokratiekosten vom 1. Januar 2012 genommen. Dieser entspricht einem BKI von 100. Im Jahr 2013 lag der Index im Jahresdurchschnitt bei 100,30. Im Folgejahr nochmals etwas höher bei 100,31. Grundlage des Indexes sind Zahlen aus einer vom Bundesamt geführten Web-Datenbank.

Warum wird der BKI erhoben? Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten möglichst gering zu halten und gesetzliche Verbesserungen umzusetzen, um dies zu erreichen. Um objektiv messen zu können, ob ein Gesetz einen positiven Effekt hatte, wurde der BKI als Messinstrument eingeführt.

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