Die Bundesregierung zieht ein Fazit
Im Jahr 2012 wurde der Gründungszuschuss von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt – dies hatte deutliche Auswirkungen auf die Zahl der bewilligten Förderungen.
Zu diesem Ergebnis kam nun das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in ihrer Evaluierung. Mit der Reform sank die Zahl der Förderungen extrem: 2012 wurden nur 20.300 Gründer gefördert, 85% weniger als im Vorjahr.
Die gute Nachricht: Seit diesem rapiden Einbruch steigen die Zahlen der bewilligten Förderungen langsam wieder. 2014 lagen Sie bei 31.500 – es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Positivtrend im Jahr 2015 fortsetzt.
Durch die gesunkenen Zuschüsse schrumpften dementsprechend stark auch die staatlichen Ausgaben für die Gründungsunterstützung: von 1,86 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 315 Millionen Euro im Jahr 2014.
Neben den harten Zahlen haben sich aber auch die Strukturmerkmale der Personen, die Förderung erhalten, geändert. Nach der Reform wurden mehr ältere und höher qualifizierte Personen, Frauen sowie Gründungen aus den neuen Bundesländern gefördert.
Die gesamte Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie hier zum Nachlesen.
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