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Kurven und Balken in einem Bericht

Sowohl Gründer als auch bestehende Unternehmen haben oft einen Bedarf an Fremdkapital, um die Geschäftsidee oder das geplante Wachstum umsetzen zu können.

Dabei sind Förderdarlehen wie z. B. von der KfW oder von Landesbanken wie der NRW-Bank oder der LfA in Bayern sehr beliebt, da diese günstige Konditionen wie niedrige Zinssätze oder tilgungsfreie Anlaufzeiten beinhalten.

Damit Förderbanken das Geschäftsmodell einschätzen können, sind natürlich zwei Betrachtungsweisen wichtig:

  1. Zunächst wird ein Blick in die Vergangenheit gerichtet. Hier möchten Banken sehen, wie erfolgreich das Unternehmen bzw. die Existenzgründung in den zurückliegenden Jahren (falls es schon so lange am Markt ist) und Monaten war. Hierfür kann man eine sog. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellen lassen.
  2. Da die Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens nicht nur an dessen Vergangenheit vorgenommen werden kann, möchte man auch Prognosen für die Zukunft sehen. An dieser Stelle muss ein professioneller Finanzplan aufgebaut werden. Dieser sollte die gleichen Posten beinhalten wie eine BWA, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, welche Einsatzmöglichkeiten eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie ein Finanzplan im Rahmen einer Finanzierung haben können.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) – Definition

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung, abgekürzt auch BWA genannt, ist eine tatsächliche Ermittlung von aktuellen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Sie ist bei den mittelständischen Unternehmen in Deutschland die am meisten verbreitete Auswertungsform des monatlichen Buchhaltungsabschlusses.

Mit der BWA erhält man eine detaillierte Aufstellung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Sie basiert auf den laufenden Daten der Finanzbuchhaltung und beinhaltet die Umsätze und Kosten eines Unternehmens, u. a. auch besondere Werte wie z. B. Abschreibungen.

Sie kann auf Monatsbasis erstellt werden und ermöglicht daher regelmäßig und sehr übersichtlich eine Darstellung, ob es einem Unternehmen wirtschaftlich gut geht und wie sich die Umsätze und Kosten von Monat zu Monat entwickeln

Bestandteile einer BWA

Zumeist wird die BWA von einem Steuerberater erstellt, sie kann für alle Rechtsformen angefertigt werden. Ein Bestandteil davon ist die sog. Kurzfristige Erfolgsrechnung, die auf vorwiegend zwei Seiten einen komprimierten Überblick gibt. Sie enthält unter anderem die folgenden Bestandteile:

  • Alle Erlöse, diese können nach Unterkategorien aufgesplittet sein.
  • Den Rohertrag, also was von den Erlösen übrig bleibt, wenn man z. B. den Wareneinsatz abzieht.
  • Sämtliche Kostenarten, z. B. die Raumkosten, Personalkosten, Kfz-Kosten, Versicherungen, Werbe-/Reisekosten sowie Abschreibungen.
  • Besondere Posten sind „Sonstige Kosten“ sowie „Reparatur/Instandhaltung“. In diesen Kategorien der kurzfristigen Erfolgsrechnung können viele kleinere anfallende Kosten zusammengeführt werden. An anderer Stelle in der BWA sind diese dann detailliert aufgeführt.
  • Das sich daraus ergebende Betriebsergebnis
  • Zinsaufwände und Zinserträge
  • Sowie letztlich das Ergebnis vor Steuern

Man kann diese Übersicht für den letzten Monat einsehen und zusätzlich für den Zeitraum des bisherigen Jahres. Eine BWA beispielsweise aus dem Monat September zeigt also sowohl die Zahlen nur für den Monat September sowie die aufsummierten Zahlen für den Zeitraum von Januar bis September.

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung zur Bewertung der Bonität

Die BWA ist also eine allgemein gültige und anerkannte Abbildung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.

Wenn man als Jungunternehmen oder bestehender Betrieb eine Finanzierungsanfrage z. B. für ein staatliches Förderdarlehen stellen möchte, sollte man eine aktuelle BWA zur Hand haben. Sie sollte zumindest eine Auswertung des vorletzten Monats oder des letzten Quartals beinhalten.

Anhand der Kennzahlen, insbesondere dem ausgewiesenen Betriebsergebnis, kann eine Bank die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens einschätzen. Im Gegensatz zu einem Jahresabschluss, der nur einmal pro Jahr ausgestellt wird, gilt die BWA ganzjährig als Prüfinstrument zum wirtschaftlichen Stand eines Unternehmens.

Zusätzlich zu einem Businessplan, der die Zukunft des Unternehmens abbildet, ist die BWA ein wichtiger Bestandteil einer Anfrage für eine Unternehmensfinanzierung.

Auch bei einer Geschäftsübernahme, wenn man also ein bestehendes Unternehmen erwerben möchte, lohnt der Blick in die Vergangenheit des Unternehmens. So können z.B. die Zahlen im letzten Jahresabschluss noch gut aussehen. Vielleicht hat der Gewinn in den letzten Monaten aber stark nachgelassen, sodass das Unternehmen nun verkauft werden soll. Selbiges könnte man aus einer aktuellen BWA herauslesen.

Gründerfinanzierung – der Rentabilitätsplan zur Prüfung des künftigen Erfolges

Nicht nur langjährig bestehende Firmen, sondern auch Selbstständige oder Jungunternehmen, die erst vor wenigen Monaten gegründet wurden, benötigen Fremdkapital zur Wachstumsfinanzierung. Die Besonderheit ist hierbei, dass noch keine Vielzahl an Jahresabschlüssen aus der Vergangenheit vorliegt. In diesem Szenario kann man also gar nicht die Rentabilität der letzten Jahre beweisen. Hier greift dann die BWA, die zumindest die letzten Monate abbildet.

Gerade im Umfeld von Existenzgründungen akzeptieren Förderbanken wie z. B. die KfW auch die Abbildung betrieblicher Kennzahlen für die Zukunft. Man spricht hier von einem Finanzplan, der erstellt werden muss. Dieser zeigt die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens für die nächsten drei Jahre auf Monatsbasis.

Der Finanzplan enthält insbesondere eine Rentabilitätsvorschau. Der Rentabilitätsplan stellt ebenfalls

  • die Umsätze,
  • den Wareneinsatz,
  • die Personalkosten und
  • die betrieblichen Kosten

gegenüber.

So wird der monatliche und jährliche Gewinn vor und nach Steuern prognostiziert. Sozusagen bildet diese Rentabilitätsvorschau sehr ähnliche Werte ab, wie sie in einer BWA enthalten sind. Diese Vorgehensweise ist von Förderbanken akzeptiert. Man kann sich bei der Vorbereitung einer Finanzierung auch von erfahrenen Beratern unterstützen lassen, die den Aufbau eines solchen bankenfähigen Finanzplans sehr gut kennen. Der Staat bezuschusst diese Beratungsaufwände mit 50–80 % (Service-Tipp: Fördercheck).

Die BWA richtig für die Finanzierungsanfrage einsetzen

Wer ein Förderdarlehen beantragen möchte, muss hierfür ein überzeugendes, bankenfähiges Konzept erstellen. Bei Bestandsunternehmen sind ein Businessplan, ein Finanzplan, die letzten Jahresabschlüsse sowie eine aktuelle BWA notwendig. Anhand dieser Dokumente wird bankenseitig geprüft, welche Gewinne das Unternehmen erzielt hat und wie der Forecast für die Zukunft ausfällt.

Wenn man eher unregelmäßig eine Betriebswirtschaftliche Auswertung erstellen lässt, sollte man eine solche Erstellung über seinen Steuerberater anregen. Zum Zeitpunkt der Finanzierungsanfrage muss man aussagekräftige Unterlagen zur Verfügung haben.

Bei einer Neugründung oder wenn man erst ein paar Monate selbstständig ist, muss man im Finanzplan die Wirtschaftlichkeit abbilden. Wenn man z. B. im Monat März eine Rentabilitätsvorschau (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) für das laufende Geschäftsjahr erstellt, müssen dort die Monate Januar und Februar auch enthalten sein. Hier ist es ungemein wichtig, dass die eingetragenen Werte beim Umsatz, dem Wareneinsatz, den Personalkosten und in allen anderen Kostenkategorien mit den Werten in der BWA übereinstimmen. So darf man als Beispiel für den Februar keine 15.000 Euro an Umsatz eintragen, wenn selbiger laut den in der BWA enthaltenen Zahlen nur bei 10.000 Euro lag. Dies würde nur zu unnötigen Rückfragen seitens der Förderbanken führen. Die Angaben müssen also unbedingt abgeglichen werden.

Betriebswirtschaftliche Auswertung steigert Chance auf Finanzierung

Es ist wichtig und ratsam, sich fortlaufend mit der wirtschaftlichen Situation seiner Selbstständigkeit zu beschäftigen. Während man für die Abbildung von Umsätzen und Kosten für sich selbst noch gängige Kalkulationsprogramme nutzen kann, ist bei steigender Komplexität die Erstellung einer offiziellen Betriebswirtschaftlichen Auswertung sehr sinnvoll.

Spätestens wenn man die Anfrage einer Finanzierung vorbereitet, wird eine solche Auswertung notwendig, wenn man eine Förderbank überzeugen möchte. Hier zählen eigene Aufzeichnungen nicht mehr.

Wenn Sie sich bei der Finanzplan-Erstellung professionell beraten lassen möchten, können Sie hier auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus. Wir prüfen, ob für Sie Förderprogramme nutzbar sind und bringen Sie für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten in Kontakt.

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