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Bildschirm mit mehreren Apps

Wer erkältet ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, muss sich mit verstopfter Nase und schwirrendem Kopf ins Wartezimmer setzen. Wäre es da nicht praktischer, wenn dies auch von zu Hause aus ginge z. B. über Whatsapp? Ein Hamburger Unternehmen bietet genau dies an. Aber ist dieser Service überhaupt rechtens? Existenzgründer, die die Einstellung von Mitarbeitern planen sollten gut über diese Thematik informiert sein. Unser Rechtsexperte Dr. Uwe Schlegel kennt sich im Arbeitsrecht aus und klärt auf.

Einen Krankenschein via Whatsapp beschaffen kann man tatsächlich, denn es gibt einen Anbieter, der für Arbeitnehmer die Möglichkeit schafft, sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen, was sodann per WhatsApp dem Arbeitnehmer auf sein Mobiltelefon übermittelt wird (https://au-schein.de/). Sodann kann der Arbeitnehmer die Bescheinigung an seinen Arbeitgeber weiterleiten.

Die ganze Sache ist derzeit rechtlich nicht annähernd geklärt. Ganz überwiegend wurde bislang angenommen, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine so genannte AU-Bescheinigung im Original vorzulegen. Das kann natürlich nicht mittels einer Whatsapp-Nachricht geschehen. Im Übrigen stellen sich immer dann, wenn Nachrichten per Whatsapp verschickt werden, erhebliche Probleme mit dem Datenschutz. Schließlich ist festzuhalten, dass keine persönliche Untersuchung des Arbeitnehmers stattfindet. Die Rechtsprechung sieht daher den Beweiswert einer derartigen AU-Bescheinigung wahrscheinlich als eher gering an (vgl. BAG, Urt. v. 11.08.1976 – 5 AZR 422/75, BAGE 28, 144 = DB 1977, 119 = NJW 1977, 350).

BAG, a.a.O. [Leitsatz zu 2]:
Der Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung wird dadurch beeinträchtigt, daß der Arzt diese Bescheinigung ohne vorausgegangene Untersuchung ausstellt.
Siehe auch den Beitrag von Schiller in DB 2019, Heft 5, M4 und M5.

Autoren: Steffen Pasler, Dr. Uwe Schlegel und Rüdiger Soltyszeck

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