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Ein Mann sitzt mit dem Rücken zur Kamera vor dem PC.

Wer in einem Unternehmen angestellt werden möchte, muss in einer Einarbeitungsphase zeigen, was er drauf hat. Diese Arbeitsleistung wird in vielen Betrieben jedoch häufig ohne Vergütung erbracht, da der Arbeitgeber zunächst sehen möchte, wie der Bewerber arbeitet und ob er zum Unternehmen passt. Doch ist dies überhaupt rechtens? Unser Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel kennt die Sachlage und klärt auf.

Ja, der Arbeitgeber ist auch für diese Fälle verpflichtet, dem Arbeitnehmer das dem Arbeitnehmer zustehende Arbeitsentgelt zu bezahlen. Die Einarbeitung fällt vollständig in die Risikosphäre des Arbeitgebers. Selbst wenn der Arbeitgeber aufgrund der Einarbeitungszeit feststellen muss, dass sich der Arbeitnehmer für die betreffende Tätigkeit nicht eignet, ist der Arbeitgeber dennoch grundsätzlich zur Vergütung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verpflichtet.

Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine Probezeit vereinbart hat, das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit, längstenfalls bis zu einer Dauer von sechs Monaten, mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Tages kündigen.

Autoren: Dr. Uwe Schlegel und Annette Hochheim

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6 thoughts on “Recht: Müssen Arbeitnehmer während der Einarbeitungszeit bezahlen werden?

  1. Nein nein… Der neue Mitarbeiter bringt natürlich in den ersten Wochen der Einarbeitung (lach) sogar noch Geld mit.

    Liebe Leserinnen und Leser. Es Dauert Ewigkeiten, bis ein neuer Mitarbeiter voll einsatzfähig ist und sich auf die Eigenheiten des neuen Unternehmens zurechtfindet.

    Das liegt auch an den Anforderungen im Unternehmen und was da an aufgaben auf jemanden zukommen.

  2. Mir wurden die 16h Einarbeitung nicht bezahlt, einer Kollegin sogar eine gesamte Woche nicht. Das wurde vorher jedoch noch nicht einmal erwähnt. Gibt es einen Gesetzestext der besagt dass diese Zeit bezahlt werden muss damit ich damit noch einmal zu meiner Chefin gehen kann?

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