Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die ihren Sitz in Nürnberg hat. Mit zehn Regionaldirektionen, mehr als 150 Agenturen und über 300 Jobcentern vermittelt sie Ausbildungs- und Arbeitsstellen und unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl. Weitere Aufgaben sind die Arbeitgeberberatung, die Förderung von Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Zudem verwaltet sie Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld. Daneben übernimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, -beobachtung sowie -berichterstattung und erstellt Arbeitsmarktstatistiken. Als Familienkasse übernimmt sie zusätzlich die Verwaltung und Zahlung des Kindergeldes.

Bei der Existenzgründung haben die Empfänger von Arbeitslosengeld unter Umständen Anspruch darauf, von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt zu werden. Dabei ergeben sich Unterschiede, je nachdem, ob der Gründer Arbeitslosengeld I oder II empfängt. So kann eine Selbständigkeit aus ALG I durch einen Gründungszuschuss gefördert werden, während beim Erhalt von ALG II die Möglichkeit besteht, ein Einstiegsgeld und einen Investitionszuschuss zu erhalten. Bei den Fördermöglichkeiten aus der Arbeitslosigkeit handelt es sich um eine Ermessensleistung seitens der Bundesagentur für Arbeit, die im Einzelfall geprüft wird.

 

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)