Anschaffungskosten
Unter Anschaffungskosten versteht man gemäß § 255 Abs. 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten bewerten Sachanlagen gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Nach § 255 Abs. 1 HGB setzen sich die Anschaffungskosten aus dem Anschaffungspreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transport-, Montagekosten) sowie den nachträglichen Anschaffungskosten (z.B. der Erschließung eines Grundstücks) abzüglich Anschaffungspreisminderungen (z.B. Rabatte, Skonto) zusammen.
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