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Versicherung und Altersvorsorge

Durch die Selbstständigkeit im Hauptgewerbe fallen verschiedene organisatorische Überlegungen an. Dazu zählen auch die Wahl der Versicherung und die Form der Altersvorsorge. Über die Versicherungswahl können Sie jedoch nicht ganz frei entscheiden, da sich die vorherige Versicherungsart auf die in der Selbstständigkeit auswirkt.

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Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei Ihrer Altersabsicherung informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.logo_Foerderung1 BUNDESWEITES KOSTENLOSES EXPERTEN-TELEFON

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Die Krankenkasse

Ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern können, hängt davon ab, wie Sie vor Ihrer Selbstständigkeit versichert waren. Waren Sie zuvor sozialversicherungspflichtig versichert und erfüllen die Vorversicherungszeit im Sinne der Versicherungspflicht, so können Sie nach wie vor über die gesetzliche Krankenkasse versichert bleiben. Der Übergang vom Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Beschäftigung muss der gesetzlichen Krankenkasse jedoch spätestens drei Monate nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mitgeteilt werden. Sobald die selbstständige Tätigkeit offiziell gemeldet wird, überprüft die Krankenkasse, ob es sich dabei um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 15,5 % Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die alle zur Verfügung stehenden Einnahmen umfasst. Können Sie jedoch nachweisen, dass Ihre tatsächlichen Einnahmen geringer sind als die festgelegte Beitragsbemessungsgrundlage, so werden nur die tatsächlichen Einnahmen in der Beitragsberechnung berücksichtigt. Die Möglichkeit, sich gesetzlich versichern zu lassen, besteht in der Selbstständigkeit nicht mehr, wenn Sie zuvor privat versichert waren. Bei der Privatversicherung richtet sich die Beitragsbemessungsgrundlage nach den bezogenen Leistungen und dem Versicherungsrisiko, das sich an dem Gesundheitszustand und dem Alter festmacht, und nicht nach dem Einkommen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Selbstbeteiligung. Hierbei können Sie Kosten einsparen, indem Sie einen bestimmten Beitrag pro Jahr selbst tragen, während Ihre private Krankenkasse den Überschuss trägt.

Die Rentenversicherung

Sofern Sie keinem bestimmten Versorgungswerk angehören, wie z.B. der Künstlersozialversicherungskasse, können Sie sich über die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung versichern lassen. Der Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei 85,05 Euro im Monat, dafür wird Ihnen ein Leistungspaket, bestehend aus der Absicherung im Alter, Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen, in Aussicht gestellt. Den vollen Erwerbsminderungsschutz erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie vor der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben und sich spätestens 24 Monate nach dem Ausscheiden aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/Tätigkeit rentenversichern lassen. Die Höhe der gesetzlichen Rente wird nach dem Zeitraum und der Höhe der Einzahlungen bemessen. Wenn Sie als Selbstständiger pflichtversichert sind, ist eine zusätzliche private Rentenversicherung durch die Rürup-Rente möglich.

Die Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung hat gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Versicherung viele Vorteile. Die Beiträge können bei einer privaten Versicherung in Bezug auf die Konditionen variieren. In der Regel ergibt sich dafür im Falle der Rentenauszahlung ein wesentlich höherer monatlicher Betrag, der bei der gesetzlichen Krankenkasse mit 4,36 Euro für den Mindestbeitrag sehr niedrig notiert ist. Daher lohnt es sich, vorab Informationen über die besten Konditionen einzuholen und verschiedene private Rentenversicherungen miteinander zu vergleichen.

Die Rürup-Rente

Das beliebteste und häufigste Modell der privaten Rentenversicherung für Selbstständige ist die Rürup-Rente. Die private Basisrente wurde von dem Ökonomen Bert Rürup entwickelt und im Jahr 2005 auf dem deutschen Markt lanciert. Die Rürup-Rente bietet eine gute Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung und zur privaten Riester-Rente. Sie unterscheidet sich von anderen Altersvorsorgen vor allem in Bezug auf die steuerliche Begünstigung sowie die unterschiedlichen Leistungskriterien. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird die Rürup-Rente nicht umlagefinanziert, d.h. für verschiedene Maßnahmen eingesetzt, sondern in einem Deckungskapital gesammelt. Ein wesentliches Merkmal der Rürup-Rente ist auch, dass die Rentenbeträge nicht wie z.B. bei der Riester-Rente in einer Einmalzahlung von 30 % ausgezahlt werden können, sondern nur in monatlich festgelegten Beträgen, und dass die Rürup-Rente pfändungssicher ist. Die Rente wird, je nach dem Zeitraum der Beantragung, nicht vor dem 60. oder 62. Lebensjahr ausgezahlt.

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente können Sie in der Selbstständigkeit nur als zusätzliche Absicherung abschließen, wenn Sie oder Ihre Ehepartnerin/ Ihr Ehepartner über die gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert sind. Dies trifft auf Kleinunternehmer in einem Angestelltenverhältnis zu, die selbstständig im Nebengewerbe sind oder auf Selbstständige, die über den Partner „riestern“. Durch die Riester-Rente erhalten Sie zu dem Betrag Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung die Summe aus Ihrer Riester-Rente hinzu, so dass sich Ihr monatlicher Betrag z.B. um 20 oder 30 % erhöht, je nach der vorherigen Einzahlungshöhe in die Riester-Rente.

Die Erwerbsminderung

Bei der Erwerbsminderung wird zwischen einer teilweisen Berufsunfähigkeit (weniger als sechs Arbeitsstunden pro Tag) und einer vollen Berufsunfähigkeit (weniger als drei Arbeitsstunden pro Tag) unterschieden. Im Falle der vollen Erwerbsminderungsrente werden 30 bis 34 % und im Fall einer teilweisen Erwerbsminderungsrente 15 bis 17 % des Einkommens ergänzt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte abgeschlossen werden, um sich im Falle von einer Arbeitsunfähigkeit gegen die Einkommensausfälle zu versichern. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) für Unternehmer abschließt, bekommt bei einer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente, die vorher vertraglich festgelegt wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch rückwirkend bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Die Beiträge werden jährlich geleistet, wobei die Höhe der Beiträge je nach Gehalt, Alter und Beruf des Antragstellers variieren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Verweisungsklauseln enthalten, die im Falle der Arbeitsunfähigkeit in Kraft treten. Eine gängige Klausel ist die so genannte „abstrakte Verweisungsklausel“, die besagt, dass Sie bei einer Berufsunfähigkeit im Rahmen Ihres erlernten Berufs (z.B. Chirurg) auf eine ähnliche Stelle mit geringerer körperlicher Belastung (z.B. medizinischer Gutachter) verwiesen werden können. Die neue Stelle kann bis zu 20 % vom Gehalt der vorherigen Beschäftigung abweichen. Wenn Sie vorher selbstständig waren und nicht in ein Angestelltenverhältnis verwiesen werden wollen, können Sie dies vorab in Ihrem Vertrag durch den „Verzicht auf eine abstrakte Verweisung“ festlegen. Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte man mehrere Angebote einholen und sich professionell beraten lassen, da es bei den Angeboten der Versicherer erhebliche Unterschiede sowohl bei den Kosten als auch bei den angebotenen Leistungen gibt.

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