Neue Geschäftsfelder durch Innovationstätigkeit
Um Ihr Unternehmen zu festigen, müssen Sie Ihr Geschäftsmodell ständig optimieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. In Ihrem Marketingplan haben Sie die Aufstellung und Positionierung der Wettbewerbsprodukte mit einer Konkurrenzanalyse dargestellt. Anhand dieser Analyse können Sie Rückschlüsse ziehen, wie Sie Ihren Markt in den nächsten Jahren mit neuen Geschäftsfeldern bearbeiten können. Jedoch sollte die Entwicklung der neuen Geschäftsfelder in Verbindung mit Ihrer Kernleistung stehen.
Schritt für Schritt bestehende Geschäftsfelder weiterentwickeln!
Investitionstätigkeiten bedeuten mehr Input in Ihrem Unternehmen, um den Output und somit auch die Rentabilität zu erhöhen. Denn eine hohe Rentabilität erhöht die Liquidität in Ihrem Unternehmen. Jedoch sollten Sie die Liquidität nicht nur dazu nutzen, um Reserven für Krisenzeiten zu bilden, sondern auch das Geld für gewinnbringende Investitionen verwenden.
Besondere Fördermöglichkeiten zur Unternehmensfestigung
Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.
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Investitionen im Anschluss an Gründungsinvestitionen
Ihr Unternehmen starten Sie regulär mit Gründungsinvestitionen, um somit den Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Nach einem gewissen Zeitraum jedoch brauchen Sie neue Investitionsobjekte, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Neue Investitionsobjekte – die effizienter und effektiver arbeiten – helfen Ihnen, Kosten einzusparen. Die Folge- und Erweiterungsinvestitionen sind daher unerlässlich in Ihrer Innovationstätigkeit.
Die Folgeinvestition schließt in der Regel an die Grundinvestition an.
Folge- und Grundinvestitionen bilden die Gesamtinvestitionen in Ihrem Unternehmen. Bei den Folgeinvestitionen liegen zeitlich vorgelagerte Investitionen vor, die an Rahmenbedingungen geknüpft sind. Daher müssen Sie Folgeinvestitionen auch so vornehmen, dass diese sich mit den bestehenden Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen vereinen können. Das bedeutet, dass Sie bei Folgeinvestitionen mitberücksichtigen müssen, inwiefern das Investitionsobjekt innerhalb der anderen Investitionsobjekte eingegliedert werden kann, um somit weiterhin effektiv und effizient produzieren zu können.
Die Erweiterungsinvestition schließt an die Folgeinvestition an.
Mit der Erweiterungsinvestition versuchen Sie, Ihr Produktionspotential und Ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Erweiterungsinvestitionen sind nur dann sinnvoll, wenn das Investitionsobjekt genug ausgelastet ist, um Ihre Fixkosten zu decken und somit Ihren Gewinn nicht schmälert. Erweiterungsinvestition können auf zwei Arten vorgenommen werden:
- horizontal (Ausweitung des Produktions- und Absatzprogramms auf Produktlinien derselben Wirtschaftsstufe)
- vertikal (Erweiterung der Produktionstiefe durch Hinzufügen weiterer Produktionsstufen)
Das ERP-Innovationsprogramm zur Finanzierung neuer Geschäftsfelder
Verfügt Ihr Unternehmen nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Selbstfinanzierung Ihrer Investitionen, können Sie auch das ERP-Innovationsprogramm I der KfW-Bank beantragen. Das ERP-Innovationsprogramm I fördert Unternehmer und Freiberufler – die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind – sowie Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit einem maximalen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro. Beträgt der Gruppenumsatz des zu fördernden Unternehmens jedoch nur bis zu 125 Millionen Euro, so muss das zu finanzierende Vorhaben neuartig sein.
Das ERP-Innovationsprogramm I fördert Neu- und Weiterentwicklungen.
Gefördert werden Kosten, die innerhalb von 2 Jahren nach Antragsstellung anfallen, wie beispielsweise
- Personal-, Material-, Reise- oder EDV-Kosten
- Unternehmensberatungs-, Ausbildungs-, Marktforschungskosten
- Kosten für Maßnahmen der Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- dem Vorhaben zurechenbare Personal- und Gemeinkosten
- Kosten für Investitionen, die für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anfallen
Das ERP-Innovationsprogramm I finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Pro Vorhaben liegt der Kredithöchstbetrag bei 5 Millionen Euro. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit – die maximal 10 Jahre beträgt – festgesetzt, wobei kleinere Unternehmen in der Regel einen günstigeren Zinssatz erhalten. Die Zinssätze werden auf Basis Ihrer Sicherheiten und Ihrer wirtschaftlichen Situation vergeben. Das ERP-Innovationsprogramm I können Sie entweder mit dem Fremdkapitaltranche (klassischer Kredit) oder dem Nachrangtranche nutzen.
Das ERP-Innovationsprogramm I ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
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