Fremdkapital
Unter Fremdkapital versteht man die Mittel, die von externen Quellen (z.B. Kreditinstituten, Investoren etc.) in das Unternehmen eingeführt werden. Fremdkapital steht dem Unternehmen nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung und beschreibt die Schulden eines Unternehmens, welche durch eingegangene Verbindlichkeiten entstehen. Dabei kann Fremdkapital bezogen werden als
• kurzfristiges mit einer maximalen Laufzeit von 1 Jahr (z.B. für Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, Bankkredite etc.)
• mittelfristiges mit einer maximalen Laufzeit von 1 bis 5 Jahren
• langfristiges mit einer maximalen Laufzeit von mehr als 5 Jahren (z.B. für Pensionsrückstellungen)
Gemäß § 266 Abs. 3 HGB ist das Fremdkapital auf der Passivseite auszuweisen und gliedert sich in
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuerrückstellungen
3. Gewinnrücklagen
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
6. Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten ggü. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. sonstige Verbindlichkeiten.
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