Eigenkapital
Unter Eigenkapital versteht man die Mittel, die von einem oder auch mehreren Eigentümern in ein Unternehmen eingebracht werden. Mit der Einbringung von Eigenkapital ist diese Person an dem Unternehmensgewinn, aber auch Verlust beteiligt sowie verpflichtet, an den Unternehmensentscheidungen teilzunehmen. Eigenkapital kann eingebracht werden als
- Barguthaben
- Sparguthaben
- Sacheinlagen
- Eigenleistungen
Eigenkapital fließt im Falle einer Insolvenz als Leistung in die Insolvenzmasse. Gemäß § 266 Abs. 3 HGB ist das Eigenkapital auf der Passivseite auszuweisen und gliedert sich in
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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