Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag stellt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Gesellschaftern und der Organisation einer Gesellschaft zusammen. Die rechtliche Grundlage findet sich im § 705 BGB wieder. Der Gesellschaftsvertrag kann, muss aber nicht schriftlich geschlossen werden. Wird er vertraglich schriftlich festgehalten, so ist der Gesellschaftsvertrag von allen an dem Unternehmen beteiligten Gesellschaftern zu unterzeichnen. Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind:
- Firmenname und der dazugehörige Sitz
- der Gegenstand Ihres Unternehmens
- das eingebrachte Stammkapital der einzelnen Gesellschafter/ Gründer
- die Geschäftsanteile und die Verfügung darüber
- die Vertretung im Außendienst und die Berechtigungen im Innendienst
- die Haftungsfrage
- die Abfindung beim Ausscheiden eines Gesellschafters
- Beschlussfassung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Gesellschafterversammlung
- Wettbewerbsverbot
- Geschäftsleitervergütung
- Gesellschafterkündigung
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