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KMU-Definition

Die KMU-Definition definiert Grenzen hinsichtlich des Jahresumsatzes, der Beschäftigungszahl und der Jahresbilanzsumme, die von den kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) nicht überschritten werden dürfen. Die KMU-Definition nimmt eine Abgrenzung zwischen Kleinstunternehmen, kleineren und mittleren Unternehmen vor:

Kleinstunternehmen beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter und weisen eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro auf.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro aufweisen.

Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter und weisen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro auf.

Unter die KMU-Definition fallen keine Unternehmen, deren Kapital oder Stimmrechte zu 25 % direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Daraus ausgenommen sind bestimmte öffentliche Anteilseigner.

Den KMU-Status erhalten neu gegründete Unternehmen, indem die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glaube geschätzt werden. Unternehmen, die einen Antrag stellen, erwerben bzw. verlieren ihren KMU-Status erst dann, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren den Schwellenwert über- oder unterschreiten.

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