Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um eine einzelne, natürliche Person, die eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Die Höhe des Startkapitals ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern bestimmt die Person selbst. Jedoch haftet der Einzelunternehmer auch unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Jeder Kaufmann, der einen eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, ist gemäß §1 HGB zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Wird im Handelsregister die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann e.K.“ bzw. „eingetragene Kauffrau e.Kfr.“ mit eingetragen, so gilt der Einzelkaufmann als Vollkaufmann und ist somit zur Buchführung verpflichtet. Sonst ist ein Einzelkaufmann erst dann zur Buchführung verpflichtet, sobald er einen Umsatz von 500.000 Euro und einem jährlichen Gewinn von 50.000 Euro überschreitet.
Ein Einzelkaufmann kann jederzeit Vermögen aus seinem Betrieb entnehmen, aber auch jederzeit neues zuführen. Ebenso kann er stille Gesellschafter aufnehmen und sein Geschäft durch Angestellte führen lassen.
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