Die Tragfähigkeit der Existenzgründung muss nach dem deutschen Sozialgesetzbuch durch ein schriftliches Gutachten nachgewiesen werden und wird in erster Linie zur Beantragung für den Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit benötigt. Dieses Gutachten wird von einer sog. fachkundigen Stelle durchgeführt, die zum einen die Realisierbarkeit und zum anderen die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens zu Beginn und Ende des Förderzeitraums analysiert. Der Gründer kann den Gutachter selber auswählen.
Welche Organisationen eine fachkundige Stelle sein können
- Industrie- und Handelskammer
- Fachverbände
- Handwerkskammern
- Berufsständische Kammern
- Kreditinstitute
- Gründerzentren wie z.B. das Gründerzentrum von deutschland-startet.de
Der Antrag auf Gründerzuschuss: Wenn Sie eine Unternehmensgründen planen und bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen Sie mit Ihrem dortigen Ansprechpartner ein persönliches Beratungsgespräch führen. Im Anschluss erhalten Sie von ihm ein Formular für die sog. Tragfähigkeitsprüfung Ihres Gründungsvorhabens. Zusätzlich zu dieser Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen Sie jedoch noch eine fachkundige Stellungnahme. Diese ist bei Anträgen auf den Existenzgründungszuschuss eine unverzichtbare Voraussetzung für dessen Gewährung.
Eine fachkundige Stellungnahme hat sieben Bestandteile
- Angaben zum Existenzgründer
- Angaben zum geplanten Zeitpunkt der Existenzgründung
- Beschreibung der Geschäftsidee in kurzen Sätzen
- Ort der Selbstständigkeit (eigenes Büro oder eigene Werkstatt etc.)
- Angaben zum Gutachter (fachkundige Stelle)
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit auf Basis der vorgelegten Unterlagen (in der Regel Lebenslauf, Liquiditätsplan und Kapitalbedarfsplan, Umsatzvorschau- und Rentabilitätsvorschau) und des dazugehörenden regelmäßigen Gesprächs
- Begründung zur Weiterleitung der fachkundigen Stellungnahme an die anfordernde Institution, wie z. B. bei Überbrückungsgeld oder Gründungszuschuss an die Arbeitsagentur
Was macht eine fachkundige Stelle genau?
Eine fachkundige Stelle wie beispielswiese ein Gründerzentrum setzt sich demnach zunächst sehr intensiv mit Ihrem Businessplan auseinander. Auch wird das Geschäftsmodell umfassend analysiert und bewertet. Fragen wie „In welcher Branche wird gegründet?“, „Wie attraktiv und zukunftsfähig ist das Produkt- oder Dienstleistungsportfolio“ oder „Wie lässt sich das Alleinstellungsmerkmal definieren?“ werden dabei beantwortet. Des Weiteren wird überprüft, wie intensiv der Wettbewerb ist, wie groß das Marktpotenzial ist, welche Zielgruppen für das Produkt oder die Dienstleistung angesprochen werden sollen und über welche Marketing- und Vertriebsstrategie die Zielgruppe erreicht werden soll. Aus dem Finanzplan muss eindeutig hervorgehen, dass die Selbstständigkeit mindestens dafür sorgt, den Lebensunterhalt der Gründerin oder des Gründers tragen zu können.
Darüber hinaus wird der Lebenslauf der Gründerin oder des Gründers beleuchtet. Von großem Vorteil sind relevante Berufserfahrung in der Branche, in dem sich die Gründer selbstständig machen wollen, sowie Grundkenntnisse in angrenzenden Bereichen der Selbständigkeit. Wenn man beispielsweise über eine Ausbildung oder einen Studienhintergrund im Ingenieurs- oder IT-Bereich verfügt und ein Unternehmen im entsprechenden Umfeld gründen möchte, sollten zumindest grundlegendes Know-how im kaufmännischen Bereich erworben worden sein, beispielsweise über eine Fortbildung.
Bei Gründungsteams können auch die Lebensläufe der Co-Founder beigefügt werden, falls diese über komplementäre Kenntnisse verfügen, so dass man sich im Team bezüglich der eingebrachten Erfahrungen gut ergänzt.
Die fachkundige Stellungnahme umfasst all diese Punkte, dem Adressaten des Dokuments wird in dieser erläutert, inwieweit das Zusammenspiel aus Gründerperson und Gründungsvorhaben tragfähig erscheint.
Die fachkundige Stellungnahme erhöht Ihre Chancen
Für Gründerinnen und Gründer bedeutet dies: je detaillierter Sie Ihre Gründungsidee bezüglich der genannten Inhalte planen und durchdenken sowie in einem schriftlichen Konzept bzw. Businessplan ausgearbeitet haben, desto leichter wird es einer fachkundigen Stelle fallen, über die fachkundige Stellungnahme die Tragfähigkeit Ihres Businessplans und Gründungsvorhabens zu bescheinigen. Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses besteht. Durch die fachkundige Stellungnahme wird jedoch die Wahrscheinlichkeit maximiert, den Gründerzuschuss zu erhalten. Die positive fachkundige Stellungnahme reichen Sie im Anschluss gemeinsam mit der Tragfähigkeitsbescheinigung und Ihrem Businessplan bei der Agentur für Arbeit ein.
Möchten Sie sich selbstständig machen und den Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit beantragen? Gerne prüfen wir Ihr Gründungsvorhaben und stellen Ihnen im positiven Falle eine fachkundige Stellungnahme aus. Wenn Sie sich im Vorfeld der Businessplan-Erstellung coachen lassen möchten, können Sie ebenfalls gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
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Können die Kosten für das Erteilen einer fachkundigen Stellungnahme in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) unter „Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung“ angegeben werden?