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Seit dem 01.01.2013 ist eine neue Regelung der Minijobs in Kraft getreten – die Anhebung der Grenze von 400 EUR auf 450 EUR. Des Weiteren unterliegen Personen, die ab dem 01.01.2013 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch erhalten Minijobber Ansprüche auf das volle Leistungspaket (früherer Renteneintritt möglich, Rehabilitationsleistungen etc.) und zahlen dafür einen niedrigen Beitrag. Bei der Befreiung von der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbetrag zur Rentenversicherung, sodass der Minijobber ein eingeschränktes Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.

Bei Minijobber, die vor dem 01.01.2013 versicherungsfrei waren, bleiben es auch. Erhöht der Arbeitgeber jedoch nach dem 01.01.2013 das Arbeitsentgelt auf mehr als 400 EUR bis 450 EUR so tritt die neue Regelung für den Minijobber ein.

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