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Taschenrechner und Kalender

Zur erfolgreichen Realisierung einer Geschäftsidee oder im Rahmen einer geplanten Geschäftsübernahme benötigen Existenzgründer oftmals Fremdkapital, da die anstehenden Investitionen nicht vollumfänglich aus Eigenkapital getragen werden können. Bei einer Unternehmensnachfolge muss mindestens der Kaufpreis für das Unternehmen, das man erwirbt, finanziert werden.

Förderdarlehen sind für eine Finanzierung sehr attraktiv, da sie im Gegensatz zu regulären Darlehen deutlich günstigere Zinssätze ausweisen und eine tilgungsfreie Anlaufzeit beinhalten. Diese ermöglicht es, das Darlehen nicht direkt tilgen zu müssen. Vielmehr muss die erste Tilgungsrate erst nach ein oder zwei Jahren beglichen werden. Das hilft natürlich dabei, zunächst Liquidität auf dem Geschäftskonto aufzubauen, bevor man das Darlehen anteilig zurückzahlt.

Um ein Förderdarlehen wie z.B. das KfW-StartGeld zu beantragen, muss man einen professionellen Businessplan erstellen. In selbigem wird das komplette Geschäftsmodell inklusive eines bankenfähigen Finanzplans abgebildet.

Unter anderem wird im Businessplan die Rechtsform der Unternehmensgründung erläutert. Viele Gründer haben sich im Vorfeld z.B. mit einem Gründungsberater abgestimmt, welche der Optionen die beste für das eigene Unternehmen ist.

Zahlreiche angehende Selbstständige stellen sich zu Recht die Frage, ob man bereits formell selbstständig sein muss, um eine Förderbank kontaktieren und ein Förderdarlehen beantragen zu können, oder ob die Gründung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, wann der richtige Zeitpunkt ist, um im Rahmen der Beantragung eines Förderdarlehens formell selbstständig zu werden.

Förderdarlehen – Definition und Vorteile

Förderdarlehen wie z.B. das KfW-StartGeld sind bei Gründern und auch Bestandsunternehmen besonders beliebt. Es weist besonders attraktive Konditionen aus und soll dazu dienen, dass beispielsweise ein neu gegründetes Unternehmen in Ruhe aufgebaut werden und sich am Markt entwickeln kann, um im Zeitverlauf z.B. Arbeitsplätze zu schaffen oder allgemein den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Die Vorteile eines solchen Förderdarlehens sind die folgenden Bestandteile:

  • Relativ hohes Finanzierungsvolumen: das KfW-StartGeld kann bis zu einem Volumen von 125.000 Euro beantragt werden. Viele Geschäftsideen lassen sich mit dieser Summe bereits sehr gut realisieren. Dieser Vorteil wird noch dadurch verstärkt, indem die genannte Summe sogar pro Gesellschafter eines Unternehmens gewährt werden kann. Gründen also beispielsweise zwei Personen, können in diesem Fall insgesamt 250.000 Euro beantragt werden.
  • Niedriger Zinssatz: der Zinssatz liegt ca. 1,5 Prozentpunkte unterhalb des Zinsniveaus klassischer Bankdarlehen. Sogenannte Konsumkredite oder Privatkredite sind nochmals deutlich teurer.
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Bei nahezu allen gängigen Krediten wird bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kredits die erste Tilgungsrate fällig. Wenn man hingegen das KfW-StartGeld erhält, muss das Darlehen im ersten Jahr der Laufzeit nicht getilgt werden.
  • Lange Laufzeit: Die Mindestlaufzeit liegt bei fünf Jahren, das Darlehen kann jedoch auch über zehn Jahre zurückbezahlt werden. Dies sorgt dafür, dass die monatlichen Raten niedriger sind als bei Krediten mit einer kürzeren Laufzeit.
  • Die Beantragung ist manchmal auch ohne den Einsatz von Eigenkapital möglich, oftmals werden jedoch rund 10 % Eigenkapital gefordert.

        Der Prozess der Beantragung sieht vor, dass eine Hausbank im Auftrag der KfW die Prüfung des eingereichten Businessplans und Finanzplans übernimmt. Die angefragte Summe wird von der KfW auf das Geschäftskonto bei der Hausbank bereitgestellt.

        Gründerfinanzierung: Schritte zur Beantragung eines Förderdarlehens

        Wenn man einen Förderkredit beantragen möchte, sind hierfür einige Vorbereitungen zu treffen. Zunächst muss ein Geschäftsplan erstellt werden, der die Geschäftsidee veranschaulicht und dem Ansprechpartner bei der Hausbank und der KfW wichtige Fragestellungen beantwortet. Diese sind u.a.:

        1. Portfolio: Welche Produkte oder Dienstleistungen werden konkret angeboten? Warum werden diese auf dem Markt erfolgreich sein? Über welche Alleinstellungsmerkmale (USP) verfügen diese? Welche Preisstrategie wird verfolgt?
        1. Gründerprofil: Welche Person oder Personen gründen das Unternehmen? Über welche beruflichen Hintergründe, Ausbildungen oder Zulassungen verfügen diese? Wie werden die Stärken der einzelnen Personen in die Unternehmensführung eingebracht?
        1. Markt und Wettbewerb: Wie groß ist das Marktvolumen, welchen Anteil kann man davon für sich beanspruchen? Welche Trends gibt es in der Branche, die wie kann die Geschäftsidee davon positiv unterstützt werden? Welche regionalen oder überregionalen Konkurrenten gibt es auf dem Markt? Welche Stärken und Schwächen zeichnen diese Mitbewerber aus? Wie kann man sich von den Wettbewerbern abheben? An welchem Standort soll gegründet werden?
        1. Marketingstrategie: Wer sind die Zielkunden? Über welche Kanäle soll die Kundengewinnung erfolgen? Wie ist die konkrete Positionierung am Markt? Welche Marketingkosten entstehen monatlich?
        1. Unternehmensorganisation: Werden im weiteren Zeitverlauf Mitarbeiter eingestellt? Wie sind generell die Abläufe im Unternehmen geplant? Gibt es wichtige externe Partner wie Lieferanten, Freelancer, Vertriebspartner, Steuerberater oder andere Dienstleister? Werden Zulassungen oder weitere Genehmigungen für die Unternehmensgründung benötigt?
        1. Rechtsform: In welcher Rechtsform soll gegründet werden oder wurde bereits gegründet? Warum hat man sich für diese Rechtsform entschieden?
        1. SWOT-Analyse: Welche Stärken und Schwächen beinhaltet die Geschäftsidee und deren Marktumfeld? Welche Chancen und Risiken können den Erfolg der Gründung beschleunigen oder gefährden? Wie wird damit umgegangen?

        All diese Fragestellungen sollten klar beantwortet werden können, um den Prüfern bei den Banken ein konkretes Bild über die Beschaffenheit des Geschäftsmodells zu vermitteln.

        Bei der Erstellung von Businessplänen im Rahmen einer Geschäftsübernahme muss umfassend dargestellt werden, welche Vorhaben es zur Optimierung des Unternehmens gibt, seien es z.B. interne oder externe Prozesse, Kostenstrukturen oder bessere Wege in der Kundenansprache.

        Finanzplan-Erstellung zur Beantragung eines Förderdarlehens

        Im schriftlichen Teil des Geschäftsplans wird also das komplette Geschäftsmodell erläutert. Zusätzlich ist die Finanzplan-Erstellung notwendig, um die Geschäftsidee aus finanzieller Perspektive abzubilden.

        Im Investitionsplan wird aufgelistet, wofür das Förderdarlehen verwendet werden soll. Hierbei gilt es, zwischen den Investitionen z.B. für ein Firmenfahrzeug, Büroausstattung, Maschinen, Werkzeug oder den Kauf einer Software sowie Betriebsmitteln zu unterscheiden. Diese beinhalten beispielsweise Aufwände für Personal, Marketing, Miete oder für Berater.

        Ein weiterer Bestandteil des Finanzplans ist der Rentabilitätsplan (Gewinn- und Verlustrechnung). In diesem werden den monatlichen Umsätzen alle betrieblichen Kosten (z.B. für Personal, Freelancer, Miete, Marketing, Reisekosten, Versicherungen, Zinsen und Abschreibungen) gegenübergestellt. Hieraus ergibt sich letztlich die wichtigste betriebliche Kennzahl, der Gewinn eines Unternehmens pro Monat und pro Jahr. Von diesem müssen noch Steuern abgezogen werden. Je nach Rechtsform des gegründeten Unternehmens müssen die Gewerbesteuer sowie die Körperschaftsteuer ausgerechnet werden. Letztere fällt nur bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG (Unternehmergesellschaft) an. So kann der Gewinn nach Steuern ausgewiesen werden.

        Im Liquiditätsplan, der sich zum Großteil aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt, werden zusätzlich die Zahlungsziele, die ggf. anfallende Umsatzsteuer sowie die Tilgung des angestrebten Förderdarlehens abgebildet. So kann dauerhaft der Liquiditätsbestand auf dem Geschäftskonto vorausgesagt werden.

        Zudem sollte ein Tilgungsplan erstellt werden, in dem der Kapitaldienst (Summe aus Zins und Tilgung des Darlehens) berechnet wird. Sowohl die Gesamtlaufzeit (mindestens fünf Jahre für das KfW-StartGeld) als auch die tilgungsfreie Anlaufzeit sind mit einzuarbeiten.

        Auch im Finanzplan einer angestrebten Geschäftsübernahme sind all diese Parameter abzubilden.

        Der passende Zeitpunkt der Gründung im Rahmen der Finanzierung

        Wenn man nun den Businessplan und Finanzplan erstellt hat, kann man die Beantragung des Förderdarlehens angehen.

        An dieser Stelle fragen sich viele Gründer, ob man zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme zur Bank bereits formell gegründet haben muss. Dies ist ganz klar nicht der Fall. Man kann also den Businessplan auch bei der Hausbank einreichen, wenn man sich z.B. noch in einem Angestelltenverhältnis befindet oder den Status der Arbeitslosigkeit einnimmt. Man muss noch nicht formell selbstständig sein, um sich als Existenzgründer bei einer Bank vorzustellen.

        Insbesondere bei größeren Finanzierungsvolumen ist die Gründung des Unternehmens davon abhängig, ob man das Darlehen erhält oder nicht. In diesem Fall wäre es also nicht ratsam, Gelder z.B. für die Notarkosten bei der Gründung einer GmbH zu investieren, wenn man letztlich die Geschäftsidee nicht umsetzen kann. Denn Anträge von Förderdarlehen können auch abgelehnt werden, etwa wenn der Businessplan mit einer unbrauchbaren generischen Vorlage aus dem Internet erstellt wurde, es im Finanzplan Fehler bei der Berechnung wichtiger Kennzahlen gibt oder es die Gründerperson nicht die fachliche Eignung nachweisen kann.

        Es ist jedoch wichtig, im Geschäftsplan anzugeben, welche Rechtsform man wählen wird und zu welchem Zeitpunkt gegründet werden soll. Ebenso sollte vermerkt werden, wann man das Darlehen erhalten möchte. Vom Zeitpunkt der Beantragung bis zur Auszahlung sollte man rund drei Monate einrechnen.

        Wenn man von der Hausbank ein positives Votum erhält, kann man die formellen Schritte zur Unternehmensgründung gehen. Beispielsweise bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft muss man nach dem Notartermin ein Geschäftskonto eröffnen und dort das Stammkapital einzahlen. Auf diesem Konto werden dann auch die Gelder des Förderdarlehens bereitgestellt.

        Bei der Gründung einer Personengesellschaft, z.B. dem Einzelunternehmen, reicht die Gewerbeanmeldung sowie die Eröffnung eines Kontos ebenfalls zeitlich aus, wenn man die Zusage der Bank erhalten hat.

        Fazit

        Generell ist es zu empfehlen, die Beantragung eines Förderdarlehens intensiv vorzubereiten. Hierzu gehört auch die Auswahl der passenden Rechtsform. Jedoch ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig, um ein Förderdarlehen zu beantragen, die formelle Gründung kann auch erst erfolgen, wenn man die Zusage für den Förderkredit erhalten hat.

        Dies gilt auch für Geschäftsübernahmen, wenn man also ein bestehendes Unternehmen kaufen möchte. Hierfür gründet man oftmals z.B. eine GmbH, die das andere Unternehmen oder Teile des Unternehmens kauft. Auch in diesem Fall kann man jedoch den Businessplan einreichen, ohne bereits selbstständig zu sein.

        Sie möchten sich bei Ihrer Existenzgründung, der Wahl der passenden Rechtsform und insbesondere bei der Beantragung eines Förderdarlehens professionell beraten lassen? Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus und wir bringen Sie für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten in Kontakt.

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