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Die Existenzgründung ist für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren und finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen. So kann z. B. für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), die sich selbstständig machen möchten, der Gründungszuschuss eine wertvolle Starthilfe sein. Doch was passiert, wenn ein erstes Gründungsvorhaben scheitert oder eine erneute Selbstständigkeit angestrebt wird? Hier stellt sich für viele Gründer und Gründerinnen die Frage: „Darf man den Gründungszuschuss mehrmals beantragen?“ Diesem Thema widmen wir uns im folgenden Artikel.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen soll. Dieses Fördermittel soll die finanzielle Unsicherheit in der Anfangsphase einer Existenzgründung abfedern und somit eine nachhaltige Unternehmensgründung ermöglichen.

Die Höhe und Dauer vom Gründungszuschuss richten sich nach dem zuvor bezogenen ALG 1 und wird in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase wird für sechs Monate das zuletzt erhaltene ALG 1 weitergezahlt, ergänzt um eine monatliche Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Anschließend kann für weitere neun Monate die 300-Euro-Pauschale gewährt werden, sofern eine intensive geschäftliche Tätigkeit nachgewiesen wird.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist. Das bedeutet, dass kein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht und die Entscheidung im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters liegt.

Kann der Gründungszuschuss mehrfach beantragt werden?

Die Förderung mit dem Gründungszuschuss lohnt sich. Für viele Gründer, die dieses Fördermittel bereits beantragt haben und über eine weitere Unternehmensgründung nachdenken, stellt sich die Frage, ob der Gründungszuschuss erneut beantragt werden kann. Grundsätzlich ist es möglich, den Gründungszuschuss mehrmals zu beantragen, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Folgende Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle:

Erneute Arbeitslosigkeit und Anspruch auf ALG 1

Eine erneute Beantragung setzt voraus, dass der Antragsteller wieder arbeitslos gemeldet ist und Anspruch auf ALG 1 hat. Ohne diesen Anspruch kann kein Antrag gestellt werden. Die Wartezeit bis zur erneuten Beantragung kann variieren, da zunächst die Voraussetzungen für den Bezug von ALG 1 erfüllt sein müssen. Falls zwischenzeitlich eine abhängige Beschäftigung ausgeübt wurde, muss geprüft werden, ob die Mindestanspruchsdauer von ALG 1 erfüllt ist. Generell müssen nach dem Ende der letzten Förderung mindestens 24 Monate vergangen sein.

Neues und tragfähiges Geschäftsmodell

Zudem muss die erneute Existenzgründung auf einer tragfähigen und nachhaltigen Geschäftsidee basieren. Die Agentur für Arbeit prüft dabei kritisch, ob das Konzept Erfolgsaussichten hat und ob aus bisherigen Erfahrungen gelernt wurde.

Besonders wichtig ist es, nachzuweisen, dass die erneute Gründung auf einer fundierten Marktanalyse basiert und das Angebot eine nachweisbare Nachfrage besitzt. Zudem ist es hilfreich, auf bereits vorhandene Netzwerke und Kontakte zurückzugreifen, um die Chancen auf einen erfolgreichen Start der Geschäftsidee zu erhöhen.

Prüfung der bisherigen Selbstständigkeit

Sollte das erste Gründungsvorhaben gescheitert sein, bedeutet das nicht automatisch eine Ablehnung des neuen Antrags. Allerdings wird erwartet, dass der Antragsteller die Gründe für das Scheitern reflektiert hat und daraus Schlüsse für das neue Geschäftsmodell gezogen wurden. Ein fundierter Businessplan spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Besonders positiv wirkt es sich aus, wenn aus dem ersten Gründungsvorhaben wertvolle Erkenntnisse gewonnen wurden, die in die neue Unternehmensstrategie einfließen. Eine lückenlose und transparente Dokumentation der vorherigen Gründung kann dabei helfen. Falls die erste Unternehmensgründung erfolgreich war, aber aufgrund veränderter Rahmenbedingungen aufgegeben wurde, sollte dies ebenfalls detailliert begründet werden.

Entscheidung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur

Es gibt keine feste Regel, wie oft der Gründungszuschuss gewährt werden kann. Die Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, der unter Berücksichtigung der individuellen Umstände über den Antrag entscheidet.

Ein Schlüsselfaktor ist hier die nachweisbare Motivation des Antragstellers sowie ein schlüssiges, innovatives und wirtschaftlich tragfähiges Konzept. Wer sich professionell auf den Antrag vorbereitet, steigert die Erfolgschancen erheblich. Außerdem ist es ratsam, sich im Rahmen einer Existenzgründungsberatung fit im Thema Gründung zu machen, um die Erfolgsaussichten zu maximieren.

Erfolgreiche Beantragung: Der Businessplan als zentrales Element

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschusses.

Lesetipp: Diese Punkte enthält ein professioneller Businessplan für den Gründungszuschuss

Darüber hinaus ist eine fachkundige Stellungnahme notwendig, die die Tragfähigkeit der Geschäftsidee bestätigt. Hierbei können Gründerberater, Industrie- und Handelskammern oder andere Experten unterstützen. Wer sich gut vorbereitet und eine realistische Planung vorlegen kann, steigert seine Chancen auf eine Bewilligung erheblich.

Service-Tipp: Sie benötigen eine Tragfähigkeitsbescheinigung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als eine fachkundige Stelle anerkannt und kann eine solche Bescheinigung auch kurzfristig ausstellen.

Mit einer Existenzgründungsberatung Chancen auf den Erhalt vom Gründungszuschuss steigern

Wer sich erneut selbstständig machen möchte und für dieses Vorhaben ein weiteres Mal den Gründungszuschuss beantragen möchte, kann dies tun, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine gescheiterte erste Unternehmensgründung stellt kein Ausschlusskriterium dar, sondern kann sogar als wertvolle Erfahrung gewertet werden. Entscheidend ist, dass das neue Vorhaben durch ein solides Konzept, eine gute Vorbereitung und einen überzeugenden Businessplan gestützt wird.

Wer sich professionell im Rahmen einer Existenzgründungsberatung Unterstützung mit ins Boot holt und sich intensiv auf die erneute Beantragung vorbereitet, hat gute Chancen, erneut vom Gründungszuschuss zu profitieren und die Selbstständigkeit langfristig erfolgreich zu gestalten. Für eine solche Beratung müssen Gründer auch nicht eine erhebliche finanzielle Belastung auf sich nehmen. Denn glücklicherweise kann eine Existenzgründungsberatung je nach Bundesland staatlich gefördert werden.

Machen Sie jetzt unseren Fördermittelcheck, um herauszufinden, welches Fördermittel für Sie infrage kommt. Für eine staatlich geförderte Businessplan-Beratung können Sie unseren Service „Berater-/Coach-Suche“ nutzen.

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