Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Franchisenehmer und Franchisegeber. Während der Franchisegeber in der Regel keine feste Rechtsform vorschreibt, gibt es oft Empfehlungen oder Vorgaben, um einheitliche Standards und rechtliche Sicherheit im Franchisesystem zu gewährleisten. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung, Steuern und Möglichkeiten der Finanzierung, sondern auch das Wachstumspotenzial eines Franchise-Unternehmens. Je nach Branche gibt es unterschiedliche Anforderungen und Besonderheiten, die bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigt werden sollten. Franchisegeber können dabei eine Empfehlung aussprechen oder in manchen Fällen sogar eine bestimmte Rechtsform als Voraussetzung für die Zusammenarbeit festlegen, um einheitliche Strukturen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick darauf, welche Rechtsformen sich für verschiedene Branchen eignen und warum.
Gastronomie: GmbH oder UG für mehr Sicherheit
Die Gastronomie gehört zu den beliebtesten Franchise-Branchen, bringt jedoch hohe Investitionskosten und Risiken mit sich. Restaurants, Cafés oder Imbissketten müssen oft in teure Ausstattung, Immobilien und Warenlager investieren. Hinzu kommt die Haftung für gesundheitliche und hygienische Standards.
Empfohlene Rechtsform:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH schützt das Privatvermögen der Existenzgründer, da die Haftung auf das Firmenkapital beschränkt ist. Gerade in der Gastronomie, wo Schadensfälle oder Rechtsstreitigkeiten häufiger auftreten können, bietet die GmbH eine sinnvolle Absicherung.
- Unternehmergesellschaft (UG): Eine UG ist eine Alternative zur GmbH mit geringerem Startkapital, jedoch ähnlichen Haftungsvorteilen.
Warum?
- Hoher Investitionsbedarf und mögliche Haftungsrisiken erfordern eine Begrenzung der persönlichen Haftung.
- Erhöhte Seriosität gegenüber Banken und Vermietern.
- Möglichkeit zur späteren Umwandlung in eine GmbH.
Einzelhandel: GmbH oder OHG für Struktur und Flexibilität
Der Einzelhandel umfasst zahlreiche Franchise-Konzepte, von Modegeschäften bis hin zu Supermärkten. Hier spielt die Struktur eine entscheidende Rolle, vor allem, wenn mehrere Partner beteiligt sind.
Empfohlene Rechtsform:
- GmbH: Ideal für größere Einzelhandelsketten mit mehreren Standorten.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Geeignet für zwei oder mehr Partner, die gemeinsam in das Franchise investieren und aktiv mitwirken.
Warum?
- Eine GmbH schützt vor finanziellen Risiken, wenn hohe Lagerbestände oder langfristige Mietverträge bestehen.
- Eine OHG bietet mehr Flexibilität, wenn mehrere Partner gleichberechtigt mitwirken.
Beratende Tätigkeiten: Einzelunternehmen oder GbR für einfache Abwicklung
Franchise-Modelle im Beratungsbereich, z. B. Coaching, Marketing- oder Unternehmensberatung, haben oft geringe Betriebskosten und ein geringeres Haftungsrisiko. Häufig arbeiten Franchisenehmer als selbstständige Berater, ohne große Infrastruktur.
Empfohlene Rechtsform:
- Einzelunternehmen: Einfach zu gründen, geringe Formalitäten, keine Mindestkapitalanforderung.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Wenn zwei oder mehr Berater gemeinsam als Franchise-Partner agieren.
Warum?
- Keine hohen Investitionskosten, daher ist eine Haftungsbeschränkung oft nicht zwingend erforderlich.
- Einfachere steuerliche Handhabung und weniger Bürokratie.
- Besonders geeignet für Solo-Selbstständige oder kleine Teams.
Fitness- und Wellnessbranche: GmbH oder KG für Expansion und Sicherheit
Fitnessstudios, Personal-Training-Konzepte und Wellness-Franchisesysteme benötigen oft größere Räumlichkeiten und teure Ausstattung. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko für Kundenunfälle oder Vertragsstreitigkeiten.
Empfohlene Rechtsform:
- GmbH: Ideal für größere Studios mit mehreren Angestellten.
- Kommanditgesellschaft (KG): Sinnvoll, wenn Investoren oder stille Gesellschafter eingebunden werden sollen.
Warum?
- Hohe Investitionen in Geräte und Immobilien erfordern eine Absicherung gegen finanzielle Risiken.
- Eine KG ermöglicht es, Kapitalgeber einzubinden, ohne dass diese ins operative Geschäft eingreifen.
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Handwerk und Baugewerbe: GmbH oder Handwerks-GmbH für Absicherung
Handwerksbetriebe im Franchisesystem, z. B. Renovierungsservices, Malerbetriebe oder Installationsfirmen, haben oft hohe Materialkosten und sind haftungsintensiv.
Empfohlene Rechtsform:
- GmbH oder Handwerks-GmbH: Schutz des Privatvermögens bei Schäden oder Gewährleistungsansprüchen.
- GmbH & Co. KG: Ermöglicht eine Kombination aus Haftungsbeschränkung und steuerlichen Vorteilen.
Warum?
- Schutz bei Schadensersatzforderungen durch fehlerhafte Arbeiten oder Baumängel.
- Oft hohe Betriebskosten, die eine stabile Kapitalbasis erfordern.
Exkurs: Franchise-Verträge und ihre Auswirkungen auf die Rechtsform
Franchising-Verträge regeln die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer und haben auch Auswirkungen auf die Wahl der Rechtsform. In vielen Fällen enthalten sie Vorgaben zu Haftungsfragen, Investitionen und organisatorischen Strukturen, die je nach gewählter Rechtsform unterschiedlich umgesetzt werden müssen. Eine Kapitalgesellschaft kann beispielsweise bessere Schutzmechanismen für den Franchisenehmer bieten, während eine Personengesellschaft einfacher zu handhaben ist, aber ein höheres persönliches Risiko mit sich bringt.
Das Vorgaberecht des Franchisegebers: Welche Regeln gelten?
Franchisegeber können in unterschiedlichem Maß Einfluss auf die Rechtsform ihrer Partner nehmen. Während sie in den meisten Fällen keine verbindlichen Vorschriften machen, gibt es Systeme, die bestimmte Rechtsformen voraussetzen, um einheitliche Strukturen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht vor allem in stark regulierten Branchen oder bei hohen Investitionssummen. Franchisenehmer sollten daher genau prüfen, welche Anforderungen der Franchisegeber stellt und ob die empfohlene Rechtsform mit ihren individuellen Bedürfnissen übereinstimmt.
Fazit: Die Wahl der Rechtsform sollte an die Branche angepasst werden
Jede Franchise-Branche hat ihre eigenen Anforderungen, die sich in der Wahl der Rechtsform widerspiegeln sollten. Während in der Gastronomie und im Einzelhandel oft die GmbH oder UG die beste Wahl sind, eignen sich für beratende Tätigkeiten eher Einzelunternehmen oder eine GbR. Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf oder Haftungsrisiken sollten auf Kapitalgesellschaften setzen.
Bevor Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, lohnt es sich, eine professionelle Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Für diese gibt es je nachdem sogar Fördermittel. Viele Franchisegeber bieten ihren Partnern Unterstützung oder Empfehlungen zur optimalen Rechtsform an, um einheitliche Strukturen und rechtliche Sicherheit innerhalb des Systems zu gewährleisten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wahl sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich optimal auf Ihr Franchise-Konzept abgestimmt ist.
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