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Viele Existenzgründer benötigen zur erfolgreichen Umsetzung ihrer Geschäftsidee oder im Rahmen einer Geschäftsübernahme Fremdkapital, um notwendige Investitionen tätigen und die laufenden Kosten insbesondere in den ersten Monaten tragen zu können. Gleiches gilt für Bestandsunternehmen, die den gezielten Ausbau des Unternehmens angehen möchten.

Für die Kapitalausstattung sind Förderdarlehen besonders attraktiv, da sie im Gegensatz zu klassischen Bankdarlehen niedrigere Zinssätze ausweisen sowie eine tilgungsfreie Anlaufzeit beinhalten. Das bedeutet, dass man das Darlehen nicht direkt zurückzahlen muss, sondern frühestens ab dem zweiten Jahr der Laufzeit des Darlehens. Die Rückzahlung erfolgt ab diesem Zeitpunkt in monatlichen Raten.

Für die Beantragung eines Förderdarlehens wie z.B. dem KfW-StartGeld, das bis zu einer Höhe von 125.000 Euro zur Verfügung gestellt werden kann, ist ein professioneller Businessplan notwendig. Dieser bildet das gesamte Geschäftsmodell inklusive eines Finanzplans ab. Förderbanken legen dabei großen Wert auf die Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung), die den monatlichen und jährlichen Gewinn des Unternehmens ausweist. Zudem wird darauf geachtet, dass sich ein Geschäftskonto im geplanten Zeitraum nicht im Minus befindet, also immer ausreichend finanzielle Mittel auf dem Konto vorhanden sind.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, wann der richtige Zeitpunkt ist, um im Rahmen einer Existenzgründung, einer Geschäftsübernahme oder des geplanten Wachstums eines Unternehmens ein Förderdarlehen zu beantragen.

Förderdarlehen – Definition und Bestandteile

An dieser Stelle soll insbesondere auf das Förderdarlehen KfW-StartGeld eingegangen werden. Dieses ist bei Gründern und Jungunternehmen sehr stark nachgefragt, da es attraktive Konditionen ausweist und mit einem Businessplan beantragt werden kann. Dieser weist im Gegensatz zu einem Jahresabschluss oder einer BWA (betriebswirtschaftlichen Auswertung) keine Unternehmenszahlen aus der Vergangenheit aus, sondern beinhaltet Planzahlen für die Zukunft. Da in Deutschland Gründungsvorhaben explizit gefördert werden sollen, ist die Beantragung des KfW-StartGeld also auch möglich, wenn ein Unternehmen noch keine betrieblichen Kennzahlen aus der Vergangenheit vorweisen kann.

Die Vorteile eines solchen Förderdarlehens sind die besonders günstigen Konditionen, wie z.B.:

  • Niedriger Zinssatz: Dieser liegt im Durchschnitt ca. 1,5 Prozentpunkte unter dem Zinsniveau regulärer Bankdarlehen für eine Unternehmensfinanzierung sowie 5 Prozentpunkte unterhalb eines Privatkredits.
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Klassische Kredite müssen anteilig direkt mit der Aufnahme des Kredits zurückgezahlt werden. Im Rahmen des KfW-StartGeld muss man das Darlehen im ersten Jahr nicht zurückzahlen, wenn die gesamte Laufzeit fünf Jahre beträgt (Mindestlaufzeit). Bei einer längeren Laufzeit, z.B. über zehn Jahre, sind sogar zwei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.
  • Die Beantragung ist in manchen Fällen auch ohne Eigenkapital möglich, oftmals werden auch nur 10 % Eigenkapital gefordert.

Zur Beantragung kontaktiert man eine Hausbank, die im Auftrag der KfW die Prüfung des Businessplans und Finanzplans übernimmt. Die Gelder werden von der KfW über ein Geschäftskonto bei der Hausbank zur Verfügung gestellt. Man eröffnet also kein Konto bei der KfW. Reine Online-Banken bzw. Konten bei diesen Banken können zur Beantragung eines KfW-Darlehens meistens nicht genutzt werden.

Vorbereitung zur Beantragung eines Förderdarlehens

Um ein Förderdarlehen beantragen zu können, sind natürlich einige Vorbereitungen zu treffen. Zunächst muss man sich mit den wichtigen Parametern einer Geschäftsidee beschäftigen und die einzelnen Bestandteile klar benennen können. Diese münden in einem Businessplan, in dem z.B. die folgenden wichtigen Fragestellungen dargestellt werden müssen:

  1.  Was ist die konkrete Geschäftsidee? Welche Probleme löst das Produkt oder die Dienstleistung bei potentiellen Kunden? Welche Preisstrategie wird verfolgt? Im Kapitel Geschäftsidee: Produkt und Dienstleistung wird dargestellt, welche Dienstleistungen oder Produkte man anbieten wird und in welchen Bereichen man sich von bestehenden Angeboten auf dem Markt unterscheidet. Das Alleinstellungsmerkmal (USP) muss klar benannt werden können.
  2. Gründerprofil: welche Person oder Personen werden das Unternehmen gründen, über welche Ausbildungen, Zulassungen oder Fortbildungen diese verfügen diese? Wie können die Stärken in die Unternehmensführung eingebracht werden?
  3. Markt und Wettbewerb: Welche Hauptkonkurrenten gibt es auf dem Markt und wie positionieren sich diese? Wie kann man sich von den Wettbewerbern unterscheiden? Gibt es eventuell Trends oder Entwicklungen in der Branche, die die Geschäftsidee positiv beeinflussen können? Wer sind potentielle Kunden? An welchem Standort soll agiert werden?
  4. Marketingstrategie: Wie ist die konkrete Positionierung am Markt? Wie soll die Kundenansprache erfolgen? Welche Kosten entstehen hierbei?
  5. Unternehmensorganisation: wie sind die Prozesse im Unternehmen geregelt? Gibt es wichtige externe Partner wie Zulieferer, Produzenten, Steuerberater oder andere Dienstleister? Werden technische Zulassungen oder weitere Genehmigungen benötigt?
  6. Rechtsform: in welcher Rechtsform soll gegründet und das Unternehmen betrieben werden?
  7. SWOT: Welche Stärken und Schwächen zeichnen das Geschäftsmodell aus? Welche Chancen und Risiken kann es geben und wie kann man diese managen oder minimieren?

All diese Fragestellungen sollten klar beantwortet werden können, in erster Linie, um für sich selber aus einer ersten Geschäftsidee eine klare Ausarbeitung des Geschäftsmodells entstehen zu lassen. Zudem tauchen bei der Ausarbeitung eines solchen Businessplans vielleicht noch Fragen auf, zu deren Beantwortung man noch weitere Informationen einholen kann oder möchte. Bei der Entwicklung eines Geschäftsmodells können auch erfahrene Gründungsberater oder Unternehmensberater unterstützen, deren Dienstleistung staatlich gefördert wird. Dies kann viel Zeit sparen, da man auf externe Erfahrungswerte und Branchenexpertisen zurückgreifen kann.

Neben der Richtlinie für sich selbst dient der Businessplan zur konkreten Beschreibung der Geschäftsidee, die auf Basis der Ausarbeitung des Geschäftsplans von Förderbanken geprüft werden kann.

Bei Businessplänen für Geschäftsübernahmen muss klar herausgearbeitet werden, was man am Unternehmen verbessern wird, wenn man selbiges im Rahmen der Unternehmensnachfolge erworben hat.

Beantragung eines Förderdarlehens – Finanzplan-Erstellung

Während im schriftlichen Teil des Businessplans also das Geschäftsmodell erläutert wird, ist die Finanzplan-Erstellung notwendig, um die betrieblichen Kennzahlen der Geschäftsidee darzulegen.

Aus dem Investitionsplan geht hervor, für welchen Verwendungszweck das Förderdarlehen eingesetzt werden soll. Unterschieden wird hierbei zwischen den Investitionen z.B. für ein Firmenfahrzeug, Maschinen, Werkzeug oder den Kauf einer Software sowie Betriebsmitteln wie z.B. die Umsetzung einer Marketingstrategie, die Miete einer Bürofläche oder eines Warenlagers.

Im Rentabilitätsplan (Gewinn- und Verlustrechnung) wird unter Berücksichtigung der monatlichen Umsätze und aller betrieblichen Kosten (z.B. für Miete, Personal, Software, Reisekosten, Marketing, Beratung, Zinsen und Abschreibungen) der Gewinn eines Unternehmens pro Monat und pro Jahr errechnet.

Hiervon werden noch Steuern abgezogen. Je nach Rechtsform des Unternehmens fallen die Gewerbesteuer sowie die Körperschaftssteuer an, letztere jedoch nur bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG (Unternehmergesellschaft). So wird der Gewinn nach Steuern als sehr wichtige Betriebskennzahl ermittelt.

Hinzukommt der Liquiditätsplan, der sich zum Großteil aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt, jedoch zusätzlich Zahlungsziele, die ggfs. anfallende Umsatzsteuer sowie die Tilgung des angestrebten Förderdarlehens beinhaltet.

Zudem sollte man einen Tilgungsplan erstellen, in dem der Kapitaldienst (Summe aus Zins und Tilgung des Darlehens) errechnet wird. Als Laufzeit kann man für das KfW-StartGeld mindestens fünf Jahre ansetzen, bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Auch bei einer Unternehmensnachfolge wird ein finanzieller Forecast für die Jahre nach der Geschäftsübernahme benötigt.

Zeitdauer bis zum Erhalt des Förderdarlehens

Wenn man sich bezüglich aller Bestandteile der Geschäftsidee und der betrieblichen Kennzahlen im Finanzplan im Klaren ist, kann man die Beantragung des Förderdarlehens angehen.

Hierzu nimmt man Kontakt zur Hausbank auf und vereinbart einen Gesprächstermin. Oftmals möchte die Bank den Businessplan im Vorfeld zugesendet bekommen, um im Gespräch konkret auf diesen eingehen zu können. Wenn die Hausbank das Geschäftsmodell positiv bewertet und es keine persönlichen Hürden wie z.B. negative Schufa-Einträge beim Gründer oder bei den Gründern gibt, werden die Darlehensbeträge vorbereitet. Für den Prüfprozess bei der Hausbank sollte man ein bis zwei Wochen Zeit einplanen. Bis die Gelder von der KfW auf das Geschäftskonto bei der Hausbank ausbezahlt werden, vergehen weitere sechs bis acht Wochen.

Der ideale Zeitpunkt, ein gefördertes Gründerdarlehen zu beantragen, liegt also rund drei Monate vor dem geplanten Zugang des Darlehens. Vorher sollte man keinen Mietvertrag unterzeichnen, keine Bestellungen aufgeben, keine externen Agenturen beauftragen, keine Arbeitsverträge unterzeichnen etc. All dies sollte erst erfolgen, wenn man Klarheit über die geförderte Finanzierung hat.

Fazit

Es ist zu empfehlen, die Beantragung eines Förderdarlehens intensiv vorzubereiten. Hierzu gehört zunächst die Sortierung der einzelnen Bestandteile eines Geschäftsmodells, die Ausarbeitung eines Geschäftsplans sowie die Erstellung eines aussagekräftigen Finanzplans. Dies gilt für Gründungen genau wie für Geschäftsübernahmen. Man solle sich im Klaren sein, welche Investitionen man mit dem Förderdarlehen finanzieren lassen möchte. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass für die Auszahlung des KfW-StartGeld rund drei Monate einzuplanen sind.

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