Selbstständig machen ist für viele Menschen eine spannende, aber auch herausfordernde Entscheidung. Um diesen Schritt zu erleichtern, bietet der Staat verschiedene Unterstützungen an, darunter das Einstiegsgeld als Finanzspritze für Gründer, die Bürgergeld bzw. ehemals Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) erhalten. Diese finanzielle Hilfe kann den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und dazu beitragen, dass sich Gründer auf den Aufbau ihrer Existenzgründung konzentrieren können. Gleichzeitig gibt es wichtige Fragen rund um die Sozialversicherung zu klären, damit keine Versorgungslücken entstehen.
Tipp für Arbeitslose: Kostenfreie Gründungsberatung durch AVGS.
Einstiegsgeld: Dauer und Höhe der beliebten Gründerförderung
Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung nach Paragraf 16b SGB II, die arbeitslosen, erwerbsfähigen Personen gewährt werden kann, um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden und die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld bzw. ALG 2 gezahlt und nicht auf dieses angerechnet. Die Leistung soll insbesondere dazu beitragen, eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufzunehmen oder eine bisher nebenberufliche Tätigkeit in eine Vollerwerbstätigkeit umzuwandeln. Die Höhe und Dauer vom Einstiegsgeld sind nicht bei jedem Gründer gleich, sondern werden individuell festgelegt. Faktoren wie die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe das Einstiegsgeld bewilligt wird, trifft das zuständige Jobcenter im Rahmen seines Ermessens (externer Link zu einem PDF-Dokument). Dabei wird die Höhe der Förderung auf zwei Arten bemessen:
- Pauschale Bemessung: Hier können besonders förderungswürdige Personen bis zu 75 % des Bürgergeld-Regelsatzes erhalten. Diese Pauschale richtet sich an Langzeitarbeitslose mit anhaltender Hilfebedürftigkeit.
- Einzelfallbezogene Bemessung: Die monatliche Förderung beträgt in der Regel maximal 50 % des Bürgergeld-Regelsatzes. Bei längerer Arbeitslosigkeit kann der Betrag um 20 % erhöht werden. Zudem gibt es für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Ergänzungsbetrag von 10 %.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: zunächst eine Grundförderung über sechs Monate und bei Bedarf eine weiterführende Unterstützung. On top zum Einstiegsgeld können Gründer einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro beantragen, um notwendige Sachgüter für die Unternehmensgründung zu finanzieren.
Einstiegsgeld beantragen und Businessplan erstellen nicht vergessen
Um Einstiegsgeld zu beantragen, müssen Gründer einen Antrag bei ihrem Jobcenter stellen. Hierzu sind überzeugende Nachweise und Unterlagen erforderlich, die darlegen, dass die angestrebte Tätigkeit realistisch und tragfähig ist.
Ein zentrales Element bei der Einstiegsgeld-Beantragung ist die Businessplan-Erstellung. Dieser dient nicht nur als Grundlage für die Entscheidung des Jobcenters, sondern hilft auch Existenzgründern selbst, das Vorhaben klar zu strukturieren und dient demnach als Kompass, der den Weg angibt. Der Businessplan sollte dabei folgende Punkte enthalten:
- Beschreibung der Geschäftsidee
- Zielgruppenanalyse und Marktchancen
- Finanzplanung und Kostenplan
- Umsatzplan und Rentabilitätsvorschau
Ein gut durchdachter Businessplan zeigt dem Jobcenter, dass die Selbstständigkeit langfristig tragfähig ist, und erhöht die Chancen auf die Einstiegsgeld-Bewilligung erheblich.
Sozialversicherung: Was gilt beim Bezug von Einstiegsgeld?
Viele Gründer fragen sich, wie es um ihre Sozialversicherung steht, wenn sie Einstiegsgeld beziehen. Grundsätzlich gilt Folgendes:
- Während des Bezugs von Bürgergeld: Bezieher von Einstiegsgeld sind über das Jobcenter sozialversichert. Das bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernommen werden. Eine eigene Zahlung dieser Beiträge ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.
- Nach Wegfall von Bürgergeld: Sobald Gründer durch die selbstständige Tätigkeit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können und keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, endet die Sozialversicherung über das Jobcenter. Dann müssen sich diese selbst versichern. Hier gibt zwei Möglichkeiten:
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- Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Beiträge richten sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
- Private Krankenversicherung: Diese kann unter bestimmten Umständen günstiger sein, bietet jedoch unterschiedliche Leistungen und Bedingungen.
Überdies sind die Renten- und Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in der Regel freiwillig. In der Rentenversicherung können Gründer entweder Pflichtbeiträge auf Antrag zahlen oder sich freiwillig versichern. Für die Arbeitslosenversicherung besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag zu versichern, sofern zuvor ein Anspruch auf Bürgergeld bestand.
Sicher zum Einstiegsgeld mit einer Existenzgründungsberatung
Eine Existenzgründung erfordert neben Fachwissen auch eine solide Planung und strategisches Vorgehen. Hier kann eine professionelle Existenzgründungsberatung helfen. Diese kann Gründer bei folgenden Punkten unterstützen:
- Businessplan-Erstellung
- Klärung von finanziellen und rechtlichen Fragen
- Entwicklung einer Marketingstrategie
- Entwicklung einer Vertriebsstrategie
Zudem kann ein erfahrener Existenzgründungsberater Fragen rund um das Thema Sozialversicherung und steuerliche Pflichten beantworten. Mit einer fundierten Beratung erhöhen Gründer ihre Chancen auf einen erfolgreichen Start und vermeiden häufige Anfängerfehler.
Eine gute Zusammenarbeit kann entscheidend für den Erfolg der Unternehmensgründung sein. Dabei ist es wichtig, dass der Berater sowohl fachlich kompetent als auch persönlich zu Ihnen passt. Mit unserer kostenfreien Beratersuche finden Sie den für Sie passenden Gründungsberater.
Keine Panik. Eine solche Beratung muss nicht teuer sein. Denn diese kann staatlich gefördert werden. Mit unserem Fördermittelcheck erfahren Sie, welche Förderungen Sie beantragen können.
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