Eine innovative Geschäftsidee benötigt Zeit, um zu reifen. Die bloße Anmeldung eines Start-ups ist kein Garant für Erfolg. Die Umsetzung einer Idee in ein marktfähiges Geschäftsmodell erfordert sorgfältige Schritte und eine gut geplante Struktur. Um Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen und sichern zu können, möchte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen das Innovationspotenzial durch Start-ups kräftigen. Das Start-up-Stipendium „Push!“ in Hessen ermöglicht es Start-ups und Start-up-Gründern, die Anfangsphase durch einen Zuschuss von bis zu 40.000 € zu meistern.
Dadurch können Existenzgründer Zeit gewinnen, um sich auf die Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftsmodells zu fokussieren. Des Weiteren haben Unternehmensgründer durch die gewonnene Zeit die Gelegenheit, ihre Techniken zur Ideenentwicklung zu vertiefen, einen fundierten Businessplan zu erstellen sowie nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau zu halten. In dem vorliegenden Beitrag werden die Voraussetzungen zur Teilnahme am Start-up-Stipendium namens „Push“ näher erläutert.
Gelange in fünf Phasen zum Stipendium push!
Die Bewerbung – Anforderungen, die es zu erfüllen gilt:
Das Start-up sollte ihren Sitz in Hessen gründen und ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit maximal 249 Mitarbeitenden sein. Spätestens sollte der Sitz des Start-ups innerhalb von 12 Wochen nach Förderbeginn eingerichtet werden. Weitere Anforderungen sind:
- Die Umsatzgrenze pro Jahr beträgt maximal 50 Millionen Euro.
- Das Start-up darf nicht länger als fünf Jahre bestehen.
- Gründung des Unternehmens sollte vollzogen sein oder es sollte spätestens mit dem Fördermittel-Antrag ein Nachweis über die Anmeldung eingereicht werden.
- Besonders förderfähig sind Start-ups, die dazu beitragen, gegenwärtige Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Das Unternehmen sollte technologische und nicht technologische Innovationen vorwiegend in den Bereichen Marketing, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse entwerfen oder erweitern.
- Das Geschäftsmodell sollte die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) integrieren.
Es gibt ein zweistufiges Auswahlverfahren. Registrieren Sie sich online und füllen ein digitales Bewerbungsformular aus. Erläutern Sie anschließend die exakten Unternehmensziele und beschreiben Sie genau, wofür die zur Verfügung gestellten Mittel des Start-up-Stipendiums verwendet werden sollen. Schicken Sie ihre Bewerbungsunterlagen durch Ergänzung eines Pitch-Decks ab.
Das Auswahlverfahren – Die Entscheidung fällt eine Fachjury
Eine Förderempfehlung wird von einer Fachjury bewertet. Hierbei entfallen 70 Prozent auf das Geschäftsmodell:
- Genaue Beschreibung der Geschäftsidee
- Erläuterung der Innovation
- Wettbewerbssituation
- Wachstums- und Marktpotenzial
- Darlegung der Nachhaltigkeit
Die restlichen 30 Prozent beinhalten geplante Geschäftsprozesse, das Gründungsteam sowie die Finanzplanung. Die genannten Kriterien und zusätzlichen Faktoren spiegeln sich hauptsächlich in einem fachkundig konzipierten Businessplan wider.
Benötigen Sie Hilfe bei einer Businessplanerstellung? Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Je nachdem gibt es hierfür auch staatliche Fördergelder.
Förderantrag – Förderempfehlung erhalten und jetzt?
Nach erfolgreicher Prüfung der Bewerbungen werden die infrage kommenden Kandidaten dazu aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Reichen Sie ihren Finanzierungsplan, die Beschreibung der Geschäftsidee sowie verschiedene Nachweise (Anmeldung des Unternehmens, eventuelle Gehaltsnachweise, KMU-Selbstauskunft) fristgerecht bei HA Hessen Agentur ein.
Förderphase und Verwendungsnachweise
Welche Herausforderungen stehen während der Förderung bevor?
- Sie erhalten für das Projekt den Förderbescheid und stimmen individuell den genauen Zeitraum mit der HA Hessen Agentur ab.
- Die Förderung dauert maximal zwölf Monate und darf nicht überschritten werden. Die jeweiligen Ausgaben können nur per Nachweis angerechnet werden.
- Der Zuschuss kann in Absprache in Teilbeträgen oder auch komplett ausgezahlt werden.
- Die Ausgaben für das Projekt müssen nach Beendigung der Förderung mit Rechnungskopien und Stundenzettel nachgewiesen werden.
- Anschließend wünscht die HA Hessen Agentur einen umfangreichen Bericht zur Umsetzung sowie eine Bestätigung über die Fortführung des Start-ups.
Wichtige Termine
Bewerbungsfrist: 1. März 2024
zweite Förderrunde 2024
Bewerbungsphase: 6. Mai – 3. Juni 2024
Stellung des Förderantrags nach Erhalt einer Förderempfehlung (innerhalb von 2 Wochen): August 2024
Voraussichtlicher Förderbeginn: Oktober 2024
Gründe für eine Rückzahlung des Zuschusses
Eine Rückzahlung kann erfolgen, wenn falsche Angaben gemacht wurden. Das bereits ausgezahlte Stipendium muss in diesem Fall in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Fazit
Insgesamt bietet dieses Start-up-Stipendium in Höhe von 40.000 € für den Unternehmenseinstieg einen soliden Start in die Selbstständigkeit. Zeit zu gewinnen, um sich auf das Wesentliche konzentrieren zu dürfen, ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Unternehmen. Allerdings führt ein schnelles Wachstum auch häufig zu einer Anschlussfinanzierung. Erfreulicherweise gibt es bundesweit zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, Fördermittel und Förderprogramme, welche den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Die dynamische Entwicklung der Fördermittel-Landschaft führt oft dazu, dass Unternehmen den Überblick verlieren. Unser kostenloser Fördercheck kann Ihnen in dieser Situation helfen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zum Team vom Start-up-Stipendium push! (externer Link).
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