Im Gesundheitswesen bieten sich aktuell vielfältige Möglichkeiten für Pflegefachkräfte, um als Einzelpflegekraft durchzustarten. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema „Selbstständig machen als Einzelpflegekraft“ befassen, die Vorteile und Herausforderungen diskutieren und wertvolle Tipps für den erfolgreichen Start geben.
Selbstständig machen als Einzelpflegekraft: sehr gute Chancen in der Pflegebranche
Mit dem demografischen Wandel steigt in der Gesellschaft der Anteil älterer Menschen, während gleichzeitig die Anzahl qualifizierter Nachwuchskräfte abnimmt. Dies führt zu einer wachsenden Anzahl von Menschen, die auf Unterstützung und Pflege angewiesen sind.
Gemäß den Daten des Statistischen Bundesamtes gab es zum Ende des Jahres 2009 rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Bis Ende 2015 stieg diese Zahl auf rund 2,8 Millionen an. Im Dezember 2021 waren es bereits 4,96 Millionen pflegebedürftige Personen (externer Link).
Die zunehmende Nachfrage nach hochwertiger Pflege und Betreuung bietet daher für Menschen, die sich als Einzelpflegekraft selbstständig machen wollen, derzeit gute Marktchancen.
Was genau sind selbstständige Einzelpflegekräfte?
Einzelpflegekräfte sind qualifizierte Pflegekräfte wie beispielsweise Altenpfleger, die sich selbstständig gemacht haben und Pflege- sowie Betreuungsleistungen anbieten. Pflegebedürftige Menschen haben dabei die Möglichkeit, die Leistungen der selbstständigen Pflegekräfte für die häusliche Pflege in Anspruch zu nehmen.
Das Ziel besteht darin, den Pflegebedürftigen ein weitestgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren individuellen Wünschen bei der Gestaltung der Pflege gerecht zu werden.
Haben sich Pflegebedürftige oder deren Angehörige dafür entschieden, Pflegeleistungen durch Einzelpflegekräfte zu beanspruchen, wird ein Pflegevertrag zwischen der Pflegekraft und dem Pflegebedürftigen abgeschlossen. Dieser Vertrag enthält Informationen über Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie über die vereinbarte Vergütung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.
Welche Aufgaben selbstständige Einzelpflegekräfte haben
Die Aufgaben selbstständiger Einzelpflegekräfte umfassen sowohl Pflege- als auch Betreuungsaufgaben. Sie kümmern sich um die individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten und unterstützen sie bei der Bewältigung ihres Alltags. Zu den Aufgaben selbstständiger Einzelpflegekräfte gehören:
Unterstützung bei der Körperpflege: Einzelpflegekräfte helfen ihren Klienten beim Waschen, Duschen, Anziehen und anderen persönlichen Hygienemaßnahmen.
Medikamentenmanagement: Sie überwachen die Einnahme von Medikamenten und stellen sicher, dass die richtigen Dosierungen zur richtigen Zeit eingenommen werden.
Mobilitätsunterstützung: Einzelpflegekräfte helfen ihren Klienten zudem beim Aufstehen, Gehen und Bewegen. Auch können sie bei der Verwendung von Gehhilfen oder Rollstühlen unterstützen.
Ernährungsbetreuung: Sie bereiten Mahlzeiten vor, achten auf spezielle Ernährungsbedürfnisse und unterstützen ihre Klienten beim Essen und Trinken.
Gesundheitsüberwachung: Einzelpflegekräfte beobachten den Gesundheitszustand ihrer Klienten, überwachen Vitalwerte (externer Link) und erkennen mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Neben der Pflege übernehmen Einzelpflegekräfte auch hauswirtschaftliche Aufgaben wie Putzen, Staubsaugen, Wäsche waschen, Bügeln und Einkäufe.
Soziale Betreuung: Zudem bieten Einzelpflegekräfte ihren Klienten Gesellschaft, hören zu, unterstützen bei sozialen Aktivitäten und helfen bei der Gestaltung einer positiven Lebensqualität.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Aufgaben von Einzelpflegekräften je nach Bedürfnisse und Wünsche der Klienten unterschiedlich sein können. Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden dabei im Pflegevertrag festgehalten. Dieser regelt die vereinbarten Leistungen, Vergütungen und weitere Details.
Selbstständig machen als Pflegekraft und Voraussetzungen beachten
Doch nicht jeder kann sich spontan als Einzelpflegekraft selbstständig machen. Immerhin müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor der Schritt in die Selbstständigkeit gegangen werden kann.
Zu den formalen Voraussetzungen gehört etwa die Klärung der erforderlichen Genehmigungen und Zertifizierungen. Um folgende Nachweise sollten Gründer, die sich als Einzelpflegekraft selbstständig machen wollen, kümmern:
Landesrahmenvertrag: Selbstständige Pflegekräfte sollten dem Landesrahmenvertrag beitreten, um eine Vereinbarung über Versorgung und Vergütung mit den Krankenkassen-Landesverbänden abzuschließen.
Strukturerhebungsbogen: Die Pflegekassen verwenden Strukturerhebungsbögen, die bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse erhältlich sind. Diese Bögen müssen ausgefüllt und mit den entsprechenden Anlagen eingereicht werden, um die Aufnahme angemessen durchzuführen. Folgende Anlagen sind dabei dem Strukturerhebungsbogen beizufügen:
- Führungszeugnis
- Erlaubnis zur Berufsbezeichnung
- Nachweis ausreichender Berufserfahrung (normalerweise zwei Jahre in den letzten fünf Jahren)
- erfolgreicher Abschluss einer 460-Stunden-Weiterbildungsmaßnahme
- Pflegekonzeption
- Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung
Zudem muss für die Selbstständigkeit eine Anmeldung bei folgenden Institutionen erfolgen:
- Gesundheitsamt: In vielen Bundesländern ist zudem die Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt Pflicht.
- Berufsgenossenschaft: Auch sollten sich selbstständige Pflegekräfte sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen und Dokumente je nach Bundesland variieren können. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden und Berufsverbänden zu erkundigen, um genaue Informationen und Anweisungen zu erhalten, die auf Ihre individuelle Situation zutreffen.
Auch muss die selbstständige Tätigkeit offiziell angemeldet werden. Pflegeberufe zählen zu den freien Berufen und sind gemäß Paragraph 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht gewerbesteuerpflichtig. Daher ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich und die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Dadurch erhalten Gründer eine neue Steuernummer, die für die steuerlichen Angelegenheiten im Kontext der Existenzgründung verwendet wird.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es jedoch ratsam, sich bei den örtlichen Finanzbehörden oder einem Steuerberater über die spezifischen steuerlichen Verpflichtungen und Formalitäten zu informieren.
Weiterhin sollten auch die persönlichen Voraussetzungen beachtet werden, bevor Gründer sich als Einzelpflegekraft selbstständig machen. Dazu zählen eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung in der Pflegebranche, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen zu können. Zudem sind gute Kommunikationsfähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Empathie gegenüber den zu betreuenden Personen von großer Bedeutung.
Welche Vorteile die Selbstständigkeit als Einzelpflegekraft bietet
Das Vorhaben, sich als Einzelpflegekraft selbstständig zu machen, bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich:
Flexibilität und Unabhängigkeit: Selbstständige Einzelpflegekräfte haben die Freiheit, ihre Arbeitszeiten und Einsatzorte flexibel zu gestalten. Sie können sich auf bestimmte Zielgruppen oder spezifische Pflegebereiche spezialisieren und individuelle Betreuungskonzepte entwickeln.
Direkter Kontakt zu den Klienten: Einzelpflegekräfte haben die Möglichkeit, eine persönliche Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen und individuell auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Dies kann zu einer höheren Zufriedenheit auf beiden Seiten führen.
Höhere Einkommensmöglichkeiten: Durch die Selbstständigkeit haben Einzelpflegekräfte die Chance, ihr Einkommen zu steigern, da sie ihre Dienstleistungen direkt abrechnen und möglicherweise höhere Stundensätze verlangen können als bei einer Anstellung in einem Pflegeunternehmen.
Selbstständig machen als Einzelpflegekraft: Herausforderungen und Risiken
Zwar bietet die Existenzgründung als Einzelpflegekraft viele wichtige Vorteile. Wer sich als Einzelpflegekraft selbstständig machen möchte, muss jedoch auch einige Hürden nehmen. Zu diesen zählen:
Finanzielle Stabilität: Einzelpflegekräfte müssen sicherstellen, dass sie über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügen, um ihren Lebensunterhalt und ihre Geschäftsausgaben zu decken, insbesondere in den ersten Monaten oder Jahren ihrer Selbstständigkeit, in denen das Einkommen möglicherweise noch nicht stabil ist.
Verantwortung und Organisation: Selbstständige Einzelpflegekräfte sind für alle Bereiche ihrer Arbeit (Marketing, Termin-Koordination, Abrechnung und Buchführung) selbst verantwortlich. Dies erfordert gute organisatorische Fähigkeiten und unternehmerisches Denken.
Aufbau eines Kundenstamms: Zu Beginn der Selbstständigkeit müssen selbstständige Pflegekräfte aktiv daran arbeiten, Kunden zu gewinnen und einen soliden Kundenstamm aufzubauen. Dies erfordert Marketingaktivitäten, Networking und den Aufbau von Vertrauen bei potenziellen Klienten.
Marketing: Mit der richtigen Marketing-Strategie Kunden gewinnen
Das Thema Marketing ist für selbstständige Pflegekräfte besonders wichtig – besonders der Aufbau einer erfolgreichen Marketingstrategie. Diese sollte sowohl aus Online- als auch Offline-Maßnahmen bestehen. So können eine ansprechende Website, informative Broschüren und ein professioneller Auftritt dazu beitragen, Vertrauen bei potenziellen Kunden aufzubauen und diese für sich zu gewinnen.
Auch das Netzwerken und das Pflegen von Beziehungen sollte nicht vernachlässigt werden. Je früher selbstständige Pflegekräfte anfangen, Kontakte zu anderen Pflegefachkräften, Ärzten, Therapeuten und potenziellen Kooperationspartnern zu knüpfen und ihr Netzwerk erweitern, desto besser. Denn Mundpropaganda kann eine wichtige Rolle bei der Kundengewinnung spielen.
Wie viel Startkapital benötigen selbstständige Einzelpflegekräfte für die Unternehmensgründung?
Regelmäßige Marketing-Maßnahmen, die Anschaffung von Pflege- und Betreuungsmaterialien sowie eventuelle Mietkosten können besonders schnell die finanziellen Ressourcen belasten. Die Investitionskosten zu Beginn der Selbstständigkeit als Einzelpflegekraft sollten daher nicht unterschätzt werden.
Das benötigte Startkapital für selbstständige Einzelpflegekräfte bei der Unternehmensgründung kann jedoch je nach individuellen Umständen und dem Umfang der geplanten Tätigkeit variieren. Es gibt keine festgelegte Mindestsumme, da die finanziellen Anforderungen von verschiedenen Faktoren abhängen.
Berücksichtigen sollten Gründer jedoch folgende potenzielle Kosten:
- Anschaffung von Pflege- und Betreuungsmaterialien
- die Einrichtung eines Büros oder Arbeitsplatzes
- die Investition in Versicherungen
- die Deckung der laufenden Betriebsausgaben wie Marketing, Fortbildungen und Büro bzw. Mietkosten
Businessplan erstellen und als Pflegekraft durchstarten
Um einen detaillierten Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten und so eine realistische Einschätzung über das benötigte Startkapital vorzunehmen, sollten Gründer einen professionellen Businessplan erstellen (inkl. Finanzplan). Businesspläne haben den Vorteil, Ziele, Zielgruppen, Marketingstrategien und finanzielle Prognosen festzulegen. Zudem dienen sie auch als Leitfaden für das Unternehmen und können bei der Beantragung von Krediten oder Fördermitteln hilfreich sein.
Bei der Businessplan-Erstellung ist darauf zu achten, folgende Punkte mit aufzunehmen:
Unternehmensbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung des Pflegeunternehmens, einschließlich der Art der angebotenen Dienstleistungen, des geografischen Bereichs, in dem man tätig sein möchte und dem Alleinstellungsmerkmale.
Marktanalyse: Eine gründliche Untersuchung des Marktes für Pflegedienstleistungen im jeweiligen Zielgebiet. Das umfasst die Identifizierung der Zielgruppe, die Analyse der Wettbewerber und die Bewertung der Marktnachfrage.
Geschäftsstrategie: Festlegung der langfristigen Ziele und der Strategien zur Erreichung dieser Ziele. Dies beinhaltet auch die Marketing- und Vertriebsstrategien, um Kunden zu gewinnen und diese zu binden.
Organisationsstruktur: Beschreibung der organisatorischen Struktur der Existenzgründung, einschließlich der Rollen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter.
Finanzplan: Eine detaillierte Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie eine Prognose für die nächsten Jahre, inklusive Kapitalbedarfsanalyse, einer Rentabilitätsvorschau und Cashflow-Berechnungen.
Risikoanalyse: Identifizierung potenzieller Risiken und Herausforderungen für die Unternehmensgründung sowie Maßnahmen zur Risikominderung.
Umsetzungsplan: Festlegung der konkreten Schritte, die erforderlich sind, um die Existenzgründung zum Erfolg zu führen. Das beinhaltet auch einen Zeitplan für die Umsetzung dieser Schritte.
Achtung: Es ist wichtig, den Businessplan regelmäßig zu überprüfen und diesen anzupassen, um auf veränderte Marktbedingungen oder Unternehmensziele möglichst schnell reagieren zu können.
Fazit: Chancen nutzen und erfolgreich als Einzelpflegekraft durchstarten
Die Selbstständigkeit als Einzelpflegekraft bietet für Gründer aktuell sehr gute Chancen. Mit der richtigen Vorbereitung, Organisation und Einsatzbereitschaft können Gründer ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen und ihre Leidenschaft für die Pflege mit Flexibilität und Unabhängigkeit ausüben.
Ein detaillierter Geschäftsplan ist dabei ein entscheidendes Element, um als Einzelpflegekraft erfolgreich zu sein.
Die Businessplan-Erstellung ist jedoch häufig eine echte Herausforderung für Existenzgründer auch aus dem Bereich Pflege. Hier kann eine Existenzgründungsberatung helfen. Immerhin ist ein Unternehmensberater mit den spezifischen Anforderungen und Herausforderungen einer Existenzgründung vertraut und kann maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Darüber hinaus kann ein Berater bei der Beantragung von Fördermitteln und der Aufklärung bei rechtlichen Rahmenbedingungen behilflich sein. Nutzen Sie unseren kostenfreien Services:
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Guten Tag, die Information, das eine Einzelpflegekraft den Landesrahmenvertrag beitreten kann oder muss, ist nicht richtig. Das ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Dominik Allwardt
Als langjährig examinierte Krankenschwester, in einer Klinik auf der Intensivstation tätig soll/muss eine 460 Stunden Weiterbildungsmaßnahme vorweisen ?, das kann und muss ja wohl ein grandioser Witz sein.
Allein diese Seite und Inhalt zeigt Deutschlands Bürokratie-Irrsinn in perfekter Weise. Pflichten, Pflichten, Nachweise, Kosten und nochmals Kosten. Zeitverschwendung in Perfektion.
Bürokratie Irrsinn #1 – Willkommen in Deutschland. Man möchte gar nicht, dass sich Jemand selbständig macht. Das beweist diese Seite !!!
Hürden wo es nur Hürden gibt…….Auswandern ist angesagt. Es reicht.