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Teambesprechung

Wer eine Unternehmensgründung anstrebt, sollte sich bis zu einem gewissen Grad in verschiedenen Rechtsbereichen auskennen und falls nötigt eine Beratung in Anspruch nehmen. Unter anderem spielen dabei die Arbeitnehmerrechte eine wichtige Rolle. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in diesem Bereich sowie die Bedeutung der Vertretungen der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmerrechte – Was ist das eigentlich?

Bei einem Blick auf die Arbeitnehmerrechte lohnt sich zunächst die Beantwortung der Fragestellung, welchen Zweck diese Regelungen erfüllen. Gleichzeitig gibt es gleich mehrere Bereiche, in denen sie relevant sind.

Welchen Zweck erfüllen Arbeitnehmerrechte?

Die Hauptaufgabe der Arbeitnehmerrechte besteht im Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sollen vor allem davor bewahrt werden, unter unfairen oder ausbeuterischen Bedingungen arbeiten zu müssen.

Damit soll ein gewisser Ausgleich für das in einem Arbeitsverhältnis oftmals bestehende Machtgefälle bzw. Machtungleichgewicht erreicht werden. Dieses liegt unter anderem darin begründet, dass der Arbeitnehmer in vielen Fällen stärker auf das Gehalt angewiesen ist als der Arbeitgeber auf die Leistungen des individuellen Angestellten. In vielen Sparten haben Firmen kaum Probleme, eine Stelle nachzubesetzen – es sei denn, es handelt sich um eine Branche mit einem starken Fachkräftemangel.

Darüber hinaus muss sich der Angestellte den Vorgaben, die der Vorgesetzte macht, unterordnen. Die Arbeitnehmerrechte sollen also gewissermaßen vermeiden, dass es für Arbeitgeber möglich ist, ihre Position in einem unangemessenen Maße auszunutzen.

Dementsprechend wurden für verschiedene relevante Bereiche des Arbeitsalltags gewisse Regelungen und Einschränkungen implementiert, die den Arbeitnehmern zugutekommen. Darüber hinaus wird Angestellten durch verschiedene Organe die Möglichkeit gegeben, einen gewissen Einfluss zu nehmen (dazu gleich mehr).

Relevante Bereiche – Ein erster Überblick

In welchen Bereichen gelten die Einschränkungen und Regelungen? Zunächst beziehen sie sich auf die Arbeitszeiten und Möglichkeiten zum Pausen machen. Ersteres gilt sowohl für das wöchentliche als auch für das tägliche Pensum.

Pausenregelungen wiederum legen fest, in welchem Umfang dem Arbeitnehmer tägliche Auszeiten zustehen. Darüber hinaus gibt es Gesetze, die einen gewissen Rahmen für die jährlichen Urlaubstage bieten.

Gleichzeitig ist für einen Großteil der Berufstätigen mittlerweile sehr klar geregelt, welchen Lohn die Arbeitnehmer mindestens erhalten müssen. So sollen vermieden werden, dass Arbeitskräfte durch Dumpinglöhne, die kaum den Lebensunterhalt sichern, ausgebeutet werden.

Zusätzlich gibt es besondere Regelungen bezüglich der Arbeitsbedingungen für Jugendliche. Der Kündigungsschutz ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Dadurch sollen willkürliche Entlassungen vermieden werden. Die Gesetze bewirken eine gewisse Sicherheit bei den Arbeitnehmern, die zu einem entspannteren Arbeitsalltag führt.

Ursprünge im England des 19. Jahrhunderts

Eines der ersten Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern entstand in England zu Beginn 1830er- und 1840er-Jahre in Form der Fabrikgesetze. In diesem Rahmen wurden zunächst Einschränkungen der Arbeitszeit von Kindern und Jugendliche vorgenommen.

Kinder zwischen 9 und 13 Jahren durften nur noch 8 Stunden pro Tag arbeiten, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren maximal 12 Stunden. Die Arbeit für Kinder unter 9 Jahren wurde verboten. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurden solche und ähnliche Einschränkungen weiter verschärft.

Aus heutiger Sicht sind die Bedingungen selbst nach der damals neuen Gesetzgebung noch hochgradig problematisch. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts stellten sie jedoch einen deutlichen Fortschritt dar. In Preußen wurde die Kinderarbeit übrigens mit einem Gesetz im Jahr 1839 eingeschränkt (externer Link).

Arbeitnehmervertretungen: Wichtige Vereinigungen und Organe

In den heutigen Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer sind verschiedene Vereinigungen und Organe verankert, die den Zweck haben, die Interessen der Angestellten zu vertreten. Allen voran gehören dazu:

  • die Gewerkschaften,
  • die Personalräte im öffentlichen Dienst
  • sowie die Betriebsräte in Unternehmen.

Die Gewerkschaften

Besonders bekannt als Vertretungen der Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften. Sie sind ausschließlich dieser Gruppe verpflichtet. Allen voran besteht ihre Aufgabe darin, immer wieder aufs Neue bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln – sei es bezüglich des Gehaltes oder mit einem Blick auf andere Faktoren.

Zur Historie, den Errungenschaften und den konkreten Verbänden selbst finden Interessierte im Netz viele Hintergründe und Wissenswertes. Die Vereinigungen waren zum Beispiel maßgeblich daran beteiligt, dass gewisse Rechte für die Arbeitnehmer durchgesetzt werden konnten.

Heute gibt es für bestimmte Branchen unterschiedlichen Gewerkschaften. In der Metall-Branche zählen dazu allen voran die über die Sparte weit hinaus bekannte IG Metall sowie die Christliche Gewerkschaft Metall.

Personalräte im öffentlichen Dienst und Betriebsräte in Unternehmen

Neben den Gewerkschaften gibt es weitere Vertretungen die Arbeitnehmer. Im öffentlichen Dienst sind das die sogenannten Personalräte. Dies sind interne Gremien in verschiedenen Einrichtungen. Dazu gehören unter anderem Behörden, Gerichte und Stiftungen des öffentlichen Dienstes.

Neben dem Konzept des Personalrates gibt es noch die Begrifflichkeit des Betriebsrates. Dieser ist bezüglich seiner Struktur und vor allem mit einem Blick auf das Aufgabenfeld mit Ersterem zu vergleichen. Allerdings wird ein Betriebsrat nicht im öffentlichen Dienst, sondern in privatwirtschaftlichen Unternehmen gebildet.

Regelungen zur Bildung eines Betriebsrates

Nicht jedes Unternehmen hat einen Betriebsrat. Er entsteht nur dann, wenn die Mitarbeiter dies wünschen und aktiv anstoßen. Die Voraussetzungen für das Formieren eines Betriebsrates sind in § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt (externer Link).

Dabei gibt es gewisse Mindestkriterien, die für die Einrichtung eines Betriebsrates notwendig sind. So müssen in einem Unternehmen mindestens fünf Angestellte, die wahlberechtigt sind sowie drei Arbeitnehmer, die gewählt werden können, arbeiten.

Erstere Gruppe schließt alle Angestellten ab 16 Jahren ein, wählbar sind wiederum die Beschäftigten ab 18 Jahren, die länger als ein halbes Jahr im entsprechenden Unternehmen arbeiten. Für Personen, die über das Modell der Zeitarbeit im Unternehmen tätig sind, gilt, dass sie mindestens drei Monate im Betrieb gearbeitet haben müssen, um wahlberechtigt zu sein.

Wichtig für die Führungsetage: Leitende Angestellte sind für den Betriebsrat weder wahlberechtigt noch wählbar. Dadurch soll vermieden werden, dass der Rat sich nicht mehr im gewünschten Maße für die Arbeitnehmer einsetzt, da der Arbeitgeber durch das Führungspersonal einen gewissen Einfluss nimmt.

Gleichzeitig gelten für die Mitglieder des Betriebsrates besondere Regelungen zum Kündigungsschutz. Diese sind in Paragraph 15 des Kündigungsschutzgesetzes festgelegt. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen durch die Entlassung eines Gremium-Mitgliedes bestimmte Maßnahmen oder Aktivitäten untergraben. Ein Betriebsrat wird übrigens alle vier Jahre zwischen Anfang März und Ende Mai gewählt. Turnusmäßig fanden die letzten Betriebsratswahlen im Jahr 2022 statt.

Aufgaben von Personal- und Betriebsräten

Zu den Aufgaben der Personal- und Betriebsräte zählt Verschiedenes. Zunächst vermitteln sie bei Konflikten und setzen sich gegenüber dem Arbeitgeber für faire Arbeitsbedingungen ein. So sollen sie sicherstellen, dass alle Gesetze und Verordnungen, die für die Arbeitnehmer geschaffen wurde, eingehalten werden. Gleiches gilt mit einem Blick auf die Tarifverträge.

Darüber hinaus erfüllen die Gremien eine ganze Reihe von weiteren Aufgaben. Dabei geht es vor allem um die Gleichstellung und Förderung aller Arbeitnehmer im Betrieb. Dies geschieht vor dem Hintergrund von verschiedenen Kriterien, wozu unter anderem gehören:

  • Alter der Mitarbeiter,
  • Geschlecht der Mitarbeiter,
  • Herkunft der Mitarbeiter
  • sowie weitere Faktoren wie zum Beispiel eine Schwerbehinderung.

Die Gremien haben also ein Auge darauf, dass aufgrund dieser Aspekte keinerlei Benachteiligungen entstehen. Zusätzlich kümmern sie sich um die Themengebiete Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Rahmen ihrer Aufgaben wirken Personal- und Betriebsräte also gewissermaßen auch als eine Art Bindeglied und Kommunikator zwischen den Angestellten und der Führungsetage.

Was für Unternehmen zunächst nach Mehraufwand und potenziellen Problemen klingt, kann gerade aufgrund dieser Kommunikationsfunktion einige Vorteile haben. So kann ein Betriebsrat das Klima im Unternehmen verbessern und mit seinem Einsatz die Mitarbeiterzufriedenheit steigern. Das führt wiederum zu einer höheren Motivation und womöglich besserem Output.

Ein Überblick über die wichtigsten Arbeitnehmerrechte

Bezüglich der Arbeitnehmerrechte lohnt sich für Unternehmen ein Blick auf die detaillierten Regelungen, die es zu den einzelnen Teilbereichen gibt. So können juristische Probleme vermieden werden.

Gleichzeitig bieten die Gesetze einen Rahmen für die Arbeitsorganisation innerhalb der Firma. Sind sie von Anfang an umfassend bekannt, kann bereits ab der Existenzgründung mit ihrer Berücksichtigung zielführend und wirtschaftlich sinnvoll geplant werden. Unter anderem gelten solche Regelungen, die Unternehmer in jedem Fall kennen sollten, für die Faktoren:

  • Urlaub,
  • Pausen,
  • Arbeitszeit,
  • das Thema Kündigung
  • sowie Aspekte zum Thema Lohn und Bezahlung.

Urlaub

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Laut dem Bundesurlaubsgesetz muss dieser mindestens 24 Werktage pro Jahr umfassen. Dabei werden alle Tage als Werktage gezählt, die kein Feiertag und kein Sonntag sind. Diese Anzahl bezieht sich also auf eine Arbeitswoche mit sechs Tagen. Festgelegt ist diese Regelung in § 3 des Gesetzes (externer Link).

Das ist allerdings nur ein Mindestwert. So gibt es in Tarifverträgen in bestimmten Branchen weitere Regelungen. Ein Beispiel hierfür bietet der öffentliche Dienst: Hier haben Mitarbeiter, die im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche beschäftigt sind, einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr.

In anderen Sparten bestehen ebenfalls Tarifverträge, die einen Urlaubsanspruch regeln, der über die Mindestanzahl an Tragen hinausgeht. Das gilt zum Beispiel für einige Bereiche des Gesundheitswesens. So haben medizinische Fachangestellte derzeit einen Anspruch auf 28 Arbeitstage jährlich. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr steigt die Zahl auf mindestens 30 Tage.

Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wiederum staffelt sich der Urlaub nach dem Tarifvertrag Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft nach der Dauer des (ununterbrochenen) Beschäftigungsverhältnisses.

Während Arbeitnehmer im ersten Jahr nur 24 Tage Anspruch haben, findet in den Folgejahren Stück für Stück eine Steigerung statt. Diese endet in der Maximalzahl von 30 Urlaubstagen ab dem 5. Jahr. Unternehmen sollten sich also informieren, welche Urlaubsregelungen in ihrer Branche konkret gelten und diese vollumfänglich anwenden.

Pausen

Im Arbeitszeitgesetz wiederum sind die Pausenzeiten und Arbeitszeiten geregelt. Dabei gibt es in § 4 sehr genaue Angaben dazu (externer Link), welche Dauer die Unterbrechungen je nach Arbeitszeit haben müssen. Bei einer Arbeitsdauer zwischen sechs und neun Stunden hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten.

Dies Unterbrechung kann allerdings in Abschnitte von zweimal 15 Minuten aufgeteilt werden. Der Paragraph regelt gleichzeitig, dass kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden am Stück arbeiten darf.

Längere Arbeitszeiten haben längere Unterbrechungen zur Folge. Wenn die Arbeitszeit insgesamt mehr als neun Stunden beträgt, müssen Unternehmen dem Angestellten eine Pausenzeit von mindestens 45 Minuten einräumen.

Arbeitszeit

Gleichzeitig regelt das Gesetz in weiteren Paragraphen die mögliche Arbeitszeit. Diese beträgt an einem normalen Werktag acht Stunden. Eine Ausnahme bildet die Verlängerung auf zehn Stunden, die möglich ist, wenn die Durchschnittszeit von täglich acht Stunden innerhalb von einem halben Jahr (im Gesetz definiert als sechs Kalendermonate oder 24 Wochen) gewährleistet werden kann.

Für Unternehmen ist diese Ausnahme sicherlich vor allem relevant, um Auftragsspitzen abzufedern. Gleichzeitig ist festgeschrieben, dass zwischen der Arbeitszeit an zwei Werktagen eine Ruhepause von 11 Stunden liegen muss. Hiervon ausgenommen sind unter anderem Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen.

Zusätzliche Regelungen zur Arbeitszeit gibt es mit einem Blick auf Nacht- und Schichtarbeit. Hier gilt zum Beispiel der Durchschnittswert der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden nicht über einen Zeitraum von einem halben Jahr, sondern innerhalb eines Kalendermonats.

Wichtige Aspekte rund um das Thema Kündigung

Eine weitere wichtige Regelung zum Vorteil der Arbeitnehmer ist der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz, das hierfür einen entsprechenden Rahmen bietet, wurde in der Bundesrepublik im Jahr 1951 eingeführt.

Der Sinn der Regelungen, die hierin festgeschrieben sind, liegt vor allem darin, die Mitarbeiter vor einer ungerechtfertigten Kündigung zu bewahren. Gültig ist das Gesetz für alle Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter haben. In diese Rechnung fließen Teilzeitkräfte gleichermaßen mit ein.

Kündigungsfrist, Einschränkungen und Form

Ein wichtiger Aspekt beim Thema Kündigungen ist die Frist. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Das gilt, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderen festgehalten ist. Für den Kündigungsschutz und mit einem Blick auf diese Frist gibt es allerdings gewisse Einschränkungen.

So gilt der Schutz erst dann, wenn ein Mitarbeiter mehr als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist – also die oftmals übliche Probezeit bestanden hat. Im Zeitrahmen der ersten sechs Monate kann der Angestellte mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wichtig ist, dass die Kündigung in schriftlicher Form ausgesprochen wird. Dabei empfiehlt sich in jedem Fall die Briefform. Die Kündigung ist dann wirksam, wenn Sie dem Gekündigten zugegangen ist und er davon Kenntnis genommen hat – bzw. von Letzterem ausgegangen werden kann.

Mögliche Gründe für eine Kündigung

Eine Kündigung ist unabhängig von ihrer Zustellung nur dann wirksam, wenn sie auf bestimmten Gründen basiert. Ist dies nicht gegeben, riskiert der Arbeitgeber, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Gerichtsprozesses aufgehoben wird.

Dies kann zu gewissen Kosten sowie Unmut auf allen Seiten führen. Daher sollten Unternehmen einem Mitarbeiter nur dann kündigen, wenn einer dieser klar definierten Gründe erfüllt ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Kündigung fristlos oder fristgemäß ausgesprochen werden soll. Die möglichen Gründe für eine Kündigung sind in drei Kategorien aufgeteilt:

  • die verhaltensbedingte Kündigung,
  • die personenbedingte Kündigung
  • sowie die betriebsbedingte Kündigung.

Verhaltensbedingte Kündigungen fußen auf einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers. Hierzu können unter anderem Arbeitsverweigerung, regelmäßiges Zuspätkommen oder kriminelle Aktivitäten in der Firma eine Rolle spielen.

Zu Letzteren zählen zum Beispiel Unterschlagung von Geldern oder Diebstahl. Vor der finalen Kündigung sollte zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte.

Bei einer personenbedingten Kündigung wiederum ist der Mitarbeiter nicht in der Lage, seine Arbeit zufriedenstellend auszuführen. Das kann unter anderem an einer längeren Krankheit oder massiven fachlichen Wissenslücken liegen.

Der dritte und letzte Grund ist die betriebsbedingte Kündigung. Sie kann unter anderem ausgesprochen werden, wenn das Unternehmen einen starken Mangel an Aufträgen hat oder der Betrieb stillgelegt wird.

Zentrale Aspekte zum Thema Lohn und Bezahlung

Nicht minder wichtig sind verschiedene Vorgaben zum Thema Lohn und Bezahlung. Das betrifft zunächst den Zeitpunkt. So müssen Arbeitgeber den Lohn entsprechend den Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag pünktlich zahlen. Ist dies nicht der Fall, drohen ebenfalls juristische Probleme.

Konkreter Zeitpunkt der Zahlung und Vorleistung des Arbeitnehmers

Ist im Arbeitsvertrag ein Monatsgehalt vereinbart, muss dieses nach dem Ablauf des jeweiligen Monatszeitraums gezahlt werden. Dabei gilt, dass die Bezahlung in den meisten Fällen am spätestens ersten Tag des Folgemonats beim Mitarbeiter eingehen sollte.

Allerdings kann in einem Arbeitsvertrag eine davon abweichende Regelung vereinbart werden. So ist es zum Beispiel in einigen Sparten üblich, dass das Gehalt erst am 15. des Folgemonats ausgezahlt wird.

Wichtig: Unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung muss der Angestellte in Vorleistung gehen. Das bedeutet, dass er in jedem Fall erst nach der Erbringung seiner Arbeit Anspruch auf den Lohn hat.

Höhe des Lohns

Für die Höhe des Lohns gibt es ebenfalls gewisse Regelungen. Dazu gehört unter anderem der Mindestlohn. Er wurde im Jahr 2015 in der Bundesrepublik eingeführt. Zunächst betrug er 8,50 Euro pro Stunde. Mittlerweile ist der Mindestlohn deutlich gestiegen und liegt seit dem Oktober 2022 bei 12 Euro (externer Link) für jede Stunde geleisteter Arbeit.

Diese Untergrenze gilt für die allermeisten Arbeitnehmer. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem Auszubildende und Freiberufler. Einige Praktikanten haben ebenfalls keinen Anspruch auf die Mindestsumme.

Darüber hinaus gibt es in einigen Branchen wie bereits angeklungen Tarifverträge. Für diesen Sparten gelten dann andere Mindestgehälter, die oftmals deutlich höher sind als der Mindestlohn. Unter anderem gibt es entsprechende Verträge für:

  • den öffentlichen Dienst,
  • medizinische Fachangestellte,
  • den Einzelhandel
  • sowie die Metallverarbeitung.

Aber auch Menschen, die im Baugewerbe arbeiten, profitieren von einem Tarifvertrag. Dementsprechend sollten sich Unternehmen bereits vor Betriebsstart informieren, welche Verträge in ihrer Branche gelten.

Fazit

Arbeitnehmerrechte sind eine wichtige gesellschaftliche Errungenschaft. Sie sind entwickelt worden, um Angestellte vor Ausbeutung zu schützen. Unternehmen sollten diesbezüglich wissen, welchen Zweck und welche Aufgaben Gewerkschaften und Betriebsräte erfüllen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, zu einigen relevanten Bereichen des Arbeitsalltags rechtliche Grundlagen zu kennen. Dazu gehören unter anderem Arbeitszeiten- und Pausenregelungen, das Thema Kündigung sowie die Faktoren Lohn und korrekte Bezahlung. Falls Unsicherheiten bestehen, ist es stets sinnvoll, auf eine rechtliche Beratung zurückzugreifen. So können juristische Probleme vermeiden werden.

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One thought on “Das ABC der Arbeitnehmerrechte – Das müssen Unternehmen und Gründer wissen

  1. Die Arbeitnehmerrechte sind wirklich sehr wichtig und jeder sollte davon Bescheid wissen. Notfalls kann man sich auch von Rechtsanwalt für Arbeitsrecht informieren lassen. Vor allem, wenn man schon öfters schlecht behandelt wurde.

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