Mit dem Tod des Inhabers existiert das Unternehmen jedoch weiterhin. Wer sich hier frühzeitig Gedanken über die Unternehmensnachfolge macht, kann dafür sorgen, dass sein Unternehmen über den eigenen Tod hinaus erfolgreich bestehen bleibt.
Wurde ein Nachfolger in der Familie gefunden, haben Inhaber zwei Möglichkeiten, den Betrieb unentgeltlich weiterzugeben: zum einen durch eine Erbschaft, zum anderen durch eine Schenkung, auch vorweggenommene Erbfolge (externer Link) genannt. Warum eine Übertragung der Existenzgründung zu Lebzeiten sinnvoll ist und auf was Gründer hierbei achten müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Definition: Was die vorweggenommene Erbfolge im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist
Bei der vorweggenommenen Erbfolge bzw. Schenkung wird noch zu Lebzeiten des Unternehmers durch einen Schenkungsvertrag die Unternehmensgründung unentgeltlich an einen oder mehrere Familienmitglieder übertragen.
Unternehmensnachfolge vorbereiten: Warum die Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll ist
Je früher Inhaber mit der Unternehmensnachfolge beginnen, desto besser. Immerhin kommt es häufig vor, dass Betriebsinhaber die rechtzeitige Übertragung beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung verpassen. Die Folge: Inhaber können die Unternehmensnachfolge nicht zu Ende planen und die Nachfolge durch den gesetzlichen Erbfall tritt in Kraft, wodurch der Inhaber seinen Einfluss auf das Unternehmen verliert. Wichtig ist es daher, früh anzufangen und zu regeln, was mit dem Unternehmen nach dem Tod passieren soll. So können Inhaber noch bei Bedarf eingreifen und haben die Chance, den Generationswechsel aktiv vorzubereiten.
Ein weiterer Vorteil der Schenkung betrifft das Thema Steuern. Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergibt, kann durch schrittweise Schenkungen die Steuerlast reduzieren. Zwar ist die Höhe der Steuern für Schenkungen und Erbschaften fast gleich, aber der Freibetrag kann bei Schenkungen alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Bei einer Erbschaft ist dies nur einmal möglich. Durch Schenkungen können somit mehr Unternehmensanteile steuerfrei weitergegeben werden als über ein Testament.
Zudem bietet eine Schenkung zu Lebzeiten die Möglichkeit, frühzeitig für klare Verhältnisse zu sorgen und einen späteren Erbstreit zu verhindern. Immerhin können Unstimmigkeiten unter den Erben zum frühzeitigen Aus der Existenzgründung führen, wenn diese sich nicht einig werden.
Inhaber sollten sich klar machen, dass bei einer unentgeltlichen Übertragung des Betriebs im Erbfall nämlich Pflichtteilsergänzungsansprüche (externer Link) von anderen Verwandten erhoben werden können. Denn laut Gesetz stehen den Nachkommen des Erblassers, seinen Eltern und seinem Ehegatten ein bestimmter Teil der Existenzgründung nach dem Tod des Inhabers zu.
Um hier zum Wohle des Unternehmens zu handeln und Streitigkeiten unter den Erbenden zu vermeiden, sollten Inhaber die Unternehmensnachfolge rechtzeitig angehen und folgende Dokumente anfertigen:
- Testament
- Schenkungsvertrag
- Erbvertrag
Testament
Auch Firmeninhaber, die durch eine Schenkung bzw. durch die vorweggenommene Erbfolge die Unternehmensnachfolge regeln wollen und mit den Vorbereitungen womöglich bereits begonnen haben, ist es sinnvoll, auch Vorkehrungen für den Erbfall zu treffen, falls dieser zuvor eintreten sollte.
Ein wesentliches Dokument, welches hierbei nicht fehlen darf, ist das Testament. Dieses kann handschriftlich verfasst werden und ist auch ohne Notar oder Anwalt gültig. Inhaber können das Testament jederzeit ändern und neu verfassen. Das Vermögen bleibt bis zum Ableben im Besitz des Inhabers.
Auf eine Erbengemeinschaft mit mehreren Erben sollte, wenn möglich, verzichtet werden. Denn Ärger ist hier häufig vorprogrammiert. Und der Erfolg des Unternehmens kann dann nicht mehr sichergestellt werden.
Schenkungsvertrag
Inhaber, die ihr Unternehmen zu Lebzeiten verschenken möchten, müssen einen sogenannten Schenkungsvertrag aufsetzen. Wichtig hierbei sind vertragliche Rücktrittsrechte, die es Inhabern ermöglichen, die Schenkung rückgängig zu machen, wenn dies nötig ist.
Beim Erstellen des Schenkungsvertrags sollten Inhaber auf Vollständigkeit achten. Folgende Punkte sollten im Vertrag nicht fehlen:
- Angaben zu den beiden Parteien (Namen, Wohnort und Geburtsdatum), genaue Angaben zum Schenkungsgegenstand
- ein Schenkungsversprechen des Schenkenden und die Annahme durch den Beschenkten
- Rücktritts- und Widerrufsrecht
- mögliche Schenkungsauflagen
- Erbanrechnung
Erbvertrag
Der Erbvertrag hat gegenüber dem Testament den Vorteil, dass beim Erbvertrag alle Betroffenen zugestimmt haben müssen. Späterer Streit in der Familie ist dadurch eher ausgeschlossen als im Falle des einseitigen Testaments. Auch hier stellt sich ein beruhigendes Gefühl beim Inhaber ein, da dieser sich sicher sein kann, dass sein Unternehmen nach seinem Tod in sichere Hände gelangt.
Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Existenzgründungsberatung angehen
Die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge nimmt viel Zeit in Anspruch. Zudem müssen bei der Vorbereitung der Nachfolge einige Punkte beachtet werden. Beispielsweise müssen sich Inhaber die Frage nach einer Schenkung oder Erbschaft stellen. Auch muss ein geeigneter Nachfolger für die Unternehmensgründung gefunden werden. Zudem ist zu prüfen, ob die bestehende Rechtsform (z. B. GmbH oder GbR) auch nachfolgetauglich ist oder besser eine andere Gesellschaftsform gewählt werden sollte, um die Existenzgründung langfristig zu erhalten. Diese Punkte sollten Inhaber im Rahmen einer Existenzgründungsberatung klären. Ein Berater kennt sich aus und kann Inhaber bestmöglich auf eine Unternehmensnachfolge vorbereiten.
Eine solche Beratung kann sogar staatlich gefördert werden. Auch Unternehmensnachfolger, die ein Unternehmen übernehmen wollen, sollten sich fachkundig beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu stehen und Anfangsfehler zu vermeiden (Service-Tipp: Beratersuche).
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Die Übertragung eines Unternehmens durch Schenkung zu Lebzeiten kann wirklich eine sinnvolle Option sein. Es ist bemerkenswert, wie das Erbrecht dabei eine Rolle spielt und wie es helfen kann, potenzielle Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Allerdings sollte man sich vorher gut über die möglichen steuerlichen Auswirkungen informieren. Persönliche Absicherungen und vertragliche Rücktrittsrechte sind ebenfalls wichtige Aspekte, die im Schenkungsvertrag verankert werden sollten. Alles in allem, ein komplexes, aber interessantes Thema!