Das Thema Unternehmensnachfolge hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Laut dem aktuellen KfW-Nachfolge-Monitoring stehen in Deutschland in den kommenden fünf Jahren rund 600.000 Unternehmen zur Übergabe bereit (externer Link). Inhaber, die ihr Unternehmen in andere Hände geben wollen, müssen sich nicht nur um die Suche nach einem Nachfolger kümmern, sondern auch Informationen über rechtliche Regelungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge einholen.
Wie Inhaber einen passenden Nachfolger finden können
“Unternehmensnachfolger dringend gesucht!” so lautet der Aufruf von vielen mittelständischen Unternehmen. Denn rund jeder zweite Inhaber dieser Betriebe ist aktuell 55 Jahre alt oder älter und wird in den kommenden Jahren den Betrieb abgeben oder verkaufen. Bei der Suche nach einem passenden Nachfolger für das Lebenswerk haben Inhaber mehrere Optionen:
Familieninterner Nachfolger:
Es ist naheliegend, bei der Unternehmensübergabe an ein geeignetes Familienmitglied zu denken. Laut einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn werden rund die Hälfte, der zur Unternehmensnachfolge anstehenden Betriebe an Familienmitglieder übergeben. Dieser Trend verstärkte sich insbesondere während der Corona-Pandemie.
Der Vorteil einer Nachfolge innerhalb der Familie ist, dass Unternehmer häufig auf eine zeitaufwendige Suche nach einem passenden Kandidaten für die Firmenübernahme verzichten können.
(Lesetipp: Wieder mehr Interesse am Thema Unternehmensnachfolge nach Corona-Pandemie)
Externer Nachfolger:
Beim Kauf eines Betriebes übernimmt der Unternehmensnachfolger das Eigentum des Unternehmers mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten. Auch können lediglich Unternehmenseinheiten oder Geschäftsanteile übernommen werden. Soll der Kauf des vollständigen Betriebes erfolgen, gibt es verschiedene Arten, wie der Betrieb erworben werden kann:
- Kauf gegen Einmalzahlung
- Kauf gegen wiederkehrende Leistungen
Ein Fehler, den viele Unternehmer machen, ist, dass der Übergang zu spät eingeleitet wird und so ein Nachfolger nur schwer gefunden wird. Daher ist es empfehlenswert, die Nachfolgeplanung frühzeitig zu starten. Hier sind fünf bis zehn Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand ausreichend.
Juristische und steuerliche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge beachten
Bei der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge gibt es jedoch einige Stolperfallen zu beachten. Hier empfiehlt es sich, diese im Vorfeld auszuloten, sodass hinterher keine böse Überraschung wartet.
Wenn es um die rechtliche Regelung der Unternehmensnachfolge geht, lässt sich sagen, dass diese sich nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet beschränkt, sondern mehrere Bereiche umfasst. Diese sind je nach Unternehmenslage verschieden und können sein:
- Familienrecht
- Erbrecht
- Gesellschafts- sowie Steuerrecht
Welche Bereiche besonders im Fokus stehen, ist je nach Unternehmen und Nachfolger unterschiedlich. Soll das Unternehmen beispielsweise in der Familie bleiben, müssen insbesondere das Erbrecht und das Steuerrecht intensiv betrachtet werden.
Wurde ein Nachfolger gefunden, sollten Unternehmer schnell Regelungen für den Übergang treffen, um rechtlich und steuerlich bestmöglich vorzusorgen und dem Nachfolger einen reibungslosen Start zu bieten.
Für Notfälle vorsorgen
Auch, wenn der perfekte Nachfolger für das Unternehmen noch nicht gefunden wurde, sollte ein “Notfalltestament” erstellt werden, um die die wichtigsten Regelungen schriftlich festzuhalten. Denn, wenn Inhaber beispielsweise krankheitsbedingt keine Entscheidung mehr treffen können oder plötzlich versterben, kann die Existenzgründung aufgrund dessen handlungsunfähig werden und in Schieflage geraten. Denn ohne Vollmachten und Vertretungsregelungen können keine Bankverfügungen oder Entscheidungen getroffen werden.
Komplizierte Erbengemeinschaften besser vermeiden
Bei der Nachfolge innerhalb der Familie sollten Inhaber besonders Wert auf die Punkt Erbengemeinschaften sind häufig streitanfällig. Die Klärung von Erb-Streitigkeiten kann sehr langwierig und kostenintensiv sein, was unbedingt vermieden werden sollte. Daher ist es ratsam, wenn Inhaber ihren Nachfolger als Alleinerben bestimmen oder konkrete Vermächtnisse anordnen.
Vorsicht bei der Kaufpreis-Bestimmung
Häufig haben Inhaber besonders subjektive Kaufpreisvorstellungen. Immerhin möchten diese das Herzblut und die Energie, die sie in mehreren Jahrzehnten in die Unternehmensgründung gesteckt haben, vergütet bekommen. Doch Vorsicht: Eine nicht marktgerechte Kaufpreisvorstellung kann Nachfolgeverhandlungen zum Scheitern bringen. Denn bei einem zu hohen Kaufpreis findet sich kein Käufer.
Für Unternehmer, die sehr stark mit ihrem Unternehmen verbunden sind, bietet sich eine stufenweise Nachfolge an. So können sich Inhaber schrittweise von ihrem “Baby” lösen und Verantwortung abgeben.
Erfolgt die Unternehmensabgabe schrittweise, können Unternehmer den künftigen Nachfolger bei seinen ersten Schritten begleiten und so planmäßig ihre Existenzgründung mit einem guten Gewissen übergeben, dass Nachfolger den Betrieb erfolgreich weiterführen wird.
Steuerfreibeträge durch langfristige Planung der Unternehmensnachfolge nutzen
Das Steuerrecht ist häufig ein Buch mit sieben Siegeln (Service-Tipp: Steuerberater finden). Damit Entrepreneure hier nicht mehr als nötig zahlen, sollten diese beispielsweise auf Steuerfreibeträge achten. Durch langfristige und schrittweise Übertragung der Existenzgründung auf den Nachfolger können alle zehn Jahre Steuerfreibeträge – auch wiederholt – in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Steuerfreibeträge beträgt:
- Ehegatten bzw. Lebenspartner: 500.000 Euro (bei Tod wird ein zusätzlicher Freibetrag von 256.000 Euro gewährt)
- Kinder: 400.000 Euro je Elternteil steuerfrei erben oder Schenkungen erhalten
- Enkel (von noch lebenden Kindern): 200.000 Euro
Mit einer Existenzgründungsberatung die Unternehmensnachfolge sicher angehen
Diese genannten Überlegungen zeigen, dass die rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Rahmen der Unternehmensnachfolge komplex sind. Daher sollten sich Inhaber frühzeitig Gedanken über die Nachfolgeplanung machen und sich fachkundig beraten lassen. Eine Existenzgründungsberatung kann Gründer von den ersten Überlegungen bis hin zur Umsetzung der einzelnen Schritte begleiten (Service-Tipp: Coach- und Beratersuche). Eine solche Beratung wird vom Staat bezuschusst. Welche Fördermittel hier passend sind, erfahren Sie in unserem kostenfreien Fördercheck.
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sehr geehrte Damen und Herren,
ich übergebe meine Fa. als Einzelperson am Jahresende kostenfrei an meinen Junior.
was muss ich beachten ?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kabelitz
Guten Tag Herr Kabelitz, bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Beste Grüße aus Redaktion