Betreuungsplätze für Klein- und Vorschulkinder sind den meisten Regionen und Städten Deutschlands Mangelware (externer Link). Und bei den wenigen, die es gibt, bestehen teilweise lange Wartelisten. Theoretisch müssten Eltern ihre Kinder schon vor der Geburt für einen Kitaplatz anmelden. Die Gründung einer eigenen Kita stellt somit ein erfolgversprechendes Gründungsvorhaben dar. Wer eine private Kinderbetreuung eröffnen möchte, muss allerdings verschiedene Auflagen erfüllen. Zum Beispiel muss ein pädagogisches Konzept entwickelt oder ein aussagekräftiger Businessplan erstellt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und was bei der Gründung einer Kita beachtet werden muss, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Welche Voraussetzungen müssen Gründer erfüllen?
Existenzgründer benötigen zum Beispiel eine Betriebserlaubnis des zuständigen Jugendamts, um eine eigene Kita oder Kinderkrippe eröffnen zu können. Hierfür müssen Gründer nachweisen, dass zur Betreuung der Kinder ausreichend qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten oder gleichwertigen pädagogischen Ausbildung beschäftigt werden. Dies können unter anderem Erzieher, Sozialpädagogen oder Kinderpfleger sein.
Folgende konkrete Voraussetzungen sollten Gründer einer Kita mitbringen:
- Persönliche Voraussetzungen
Die Gründung einer Kita ist wie jede andere angehende Selbstständigkeit gerade in der in der Anlaufphase nach Eröffnung mit einem hohen Arbeitsvolumen verbunden. Angehende Gründer müssen sich klar darüber werden, ob sie dieses Pensum bewältigen können und wollen. Außerdem trägt der Gründer gegebenenfalls ein hohes finanzielles Risiko. - Pädagogische Fachkenntnisse
Im besten Falle verfügen die Gründer selbst über die notwendigen pädagogischen oder pflegerischen Ausbildungen und konnten in den entsprechenden Berufen bereits Arbeitserfahrungen sammeln. Ist dies nicht der Fall, ist die Auswahl von qualifizierten Mitarbeitern der Schlüssel für eine erfolgreiche Gründung. - Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Die Gründung einer Kita unterliegt neben den pädagogischen Anforderungen natürlich den klassischen betriebswirtschaftlichen Anforderungen. Mitarbeiter wollen pünktlich ihr Gehalt erhalten, Marketing muss betrieben werden und der Gründer muss stets seine Liquidität im Auge behalten. Ein ausführlicher Business- und Finanzplan hilft dabei nicht nur in der Vorbereitung, sondern kann durch permanente Pflege auch nach Start der Selbstständigkeit ein wichtiges Instrument sein. - Erfahrungen in Mitarbeiterführung
Da bei der Gründung einer Kita nahezu immer Mitarbeiter notwendig sind, bringt der ideale Gründer nicht nur pädagogische Kompetenzen gegenüber den betreuten Kindern sondern auch Erfahrungen in der Mitarbeiterführung mit. Geeignete Fachkräfte für sich zu gewinnen und diese langfristig an das eigene Unternehmen zu binden, stellt einen zentralen Punkt für die Erfolgsaussichten des Vorhabens dar.
Anzahl der Mitarbeiter und Betreuungsschlüssel
Wie viele Mitarbeiter für die Kinderbetreuung in einer Kita oder einem Kindergarten eingestellt werden müssen, hängt von den Betreuungsstunden sowie dem Alter und der Anzahl der Kinder ab, die die betreut werden sollen. Der jeweilige Betreuungsschlüssel wird von den Bundesländern individuell festgelegt und kann somit, je nach Standort, variieren. Im Rahmen der Vorbereitungen der eigenen Selbstständigkeit ist es daher ratsam, frühzeitig den Kontakt zum örtlichen Jugendamt zu suchen. Neben dem konkreten Betreuungsschlüssel können sich noch weitere Anforderungen an Öffnungs- und Betreuungszeiten oder die Größe der Räumlichkeiten ergeben. Erst bei Erfüllung aller Anforderungen wird von den zuständigen Behörden die Betriebserlaubnis ausgestellt.
Kinderkrippe, Kita, Kindergarten – was ist der Unterschied?
Ebenso wie die Betreuungsschlüssel je nach Bundesland oder Region unterschiedlich errechnet werden, werden für die unterschiedlichen pädagogischen Betreuungskonzepte verschiedene Begriffe verwendet, die nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt werden können. So fasst zum Beispiel der Begriff Kindertagesstätte (Kita) oder Kindertageseinrichtung mehrere Betreuungsformen zusammen.
Die verschiedenen Ausrichtungen können folgendermaßen charakterisiert werden:
Kinderkrippe:
- Alter der Kinder: Kleinkinder bis zu drei Jahre
- Personal: Neben Erziehern arbeiten in einer Kinderkrippe auch Kinderpfleger
- Organisation: Die Kinderkrippe ist oft in eine Kita integriert
Kindergarten
- Alter der Kinder: Kinder zwischen drei und sieben Jahren
- Betreuungszeit: Die Kinder werden meist morgens, in manchen Fällen auch nachmittags betreut.
Kindertagesstätte:
- Alter der Kinder: Nicht schulpflichtige Kinder und Kleinkinder unter sieben Jahren
- Betreuungszeit: Ganztagsbetreuung, von früh morgens bis spät nachmittags
Kinderhort:
- Alter der Kinder: Schulkinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren
- Betreuungszeit: Die Kinder werden im Anschluss an den Unterricht (Grundschule) betreut.
- Art der Betreuung: Hausaufgaben-Betreuung, Mittagessen und Spielen.
Fazit
Wer sich mit dem Betreiben einer Kita selbstständig machen und Betreuungsplätze anbieten möchte, benötigt insbesondere eine Betriebserlaubnis und fachliche Qualifikationen beziehungsweise qualifizierte Mitarbeiter. Als Grundlage dient ein pädagogisches Konzept, das zu einem tragfähigen Geschäftsmodell ausgearbeitet werden muss. Erfahrungsgemäß wollen auch die Jugendämter die Planungen und Kalkulationen überprüfen, bevor die Kita in den Bedarfsplan aufgenommen wird.
Selbstständig machen und Businessplan nicht vergessen
Neben pädagogischem Know-how ist eine klare Struktur des Betreuungsangebots und ein schlüssiges Konzept notwendig. Diese lassen sich durch einen Businessplan erreichen, welcher vor der Existenzgründung erstellt wird. Dazu gehören die detaillierte Analyse des Zielmarktes, des Wettbewerbs, der Zielgruppe, die Darstellung von Alleinstellungsmerkmalen wie auch der Kalkulation zur Sicherstellung einer profitablen Selbstständigkeit. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, kann Fremdkapital aufgenommen und so die in Bezug auf Liquidität schwierige Anfangsphase überbrückt werden. Auch hierzu kann man den Businessplan verwenden. Da es insbesondere zu Beginn viele Fallstricke bei der Businessplan-Erstellung gibt, sollte diese Aufgabe im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angegangen werden. Es gibt zahlreiche Förderprogramme für Gründer, auch eine solche Beratung wird je nach Bundesland staatlich gefördert (Tipp: Fördercheck).
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