ALG-1-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, können für ihr Vorhaben den Gründungszuschuss erhalten. Wenn es um die Beantragung dieser staatlichen Förderung bei der Agentur für Arbeit geht, herrscht bei vielen Existenzgründern häufig Unklarheit. Denn viele Entrepreneure fragen sich, ob an dem Tag der Antragstellung bereits alle nötigen Unterlagen wie der fertige Businessplan inklusive Finanzplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden müssen. Im folgenden Artikel klären wir über die wichtigsten Fristen bei der Gründungszuschuss-Beantragung auf.
Wissenswertes über den Gründungszuschuss für Existenzgründer
Der Gründungszuschuss ist eine beliebte staatliche Förderung, die ALG-1-Empfängern helfen soll, ihre Arbeitslosigkeit durch eine Existenzgründung zu beenden (Tipp: Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger). Die Förderung mit dem Gründungszuschuss kann für insgesamt 15 Monate erfolgen und unterteilt sich in zwei Phasen. In der ersten Phase erhalten Gründer für eine Dauer von sechs Monaten die monatliche, individuelle ALG-1-Regelleistung, die den Lebensunterhalt sichern soll, sowie zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 300 Euro (Grundförderung).
Liegt eine hauptberufliche Selbstständigkeit vor, kann eine zweite Förderphase beantragt werden. Diese erstreckt sich über neun Monate, in denen Gründer nur noch die Grundförderung in Höhe von 300 Euro erhalten.
Die zweite Förderphase beginnt nicht automatisch. Um weiterhin mit dem Gründungszuschuss gefördert zu werden, müssen Gründer selber aktiv werden und Geschäftstätigkeiten sowie unternehmerische Aktivitäten belegen. Erst dann kann eine weitere Förderung mit dem Gründungszuschuss erfolgen.
Welche Voraussetzungen für die Gründungszuschuss-Förderung gelten
Um die Förderung zu erhalten, müssen Gründer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen zählen:
- noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1
- höchstens 64 Jahre alt
- Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit (eine Gründung im Nebenerwerb ist ausgeschlossen).
- wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
- mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet
Erfüllen Gründer diese Voraussetzungen, können den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Am Tag der Antragstellung muss noch kein fertiger Businessplan vorliegen
Am Tag der Antragstellung erhalten Gründer den ausgedruckten Antrag auf Gründungszuschuss vom Sachbearbeiter. Dieser trägt auf das Dokument das Datum ein, an dem der Antrag dem Gründer übergeben wird. Häufig verfallen Gründer dabei dann zunächst in Panik, da diese das Datum häufig mit dem eigentlichen Gründungsdatum verwechseln und zu dieser Zeit noch keinen Businessplan und keine Tragfähigkeitsbescheinigung vorweisen können.
Doch dies ist auch nicht nötig. Denn die Beantragung vom Gründungszuschuss kann in zwei Etappen unterteilt werden:
- Die Abholung des Gründungszuschuss-Antrags beim Sachbearbeiter
- Die Abgabe des Antrags beim Sachbearbeiter mit den geforderten Unterlagen
Mit der ersten Etappe, der Abholung des Antrags (Tag der Antragstellung) vermerkt der Sachbearbeiter im System, dass der Gründer sich ab jetzt auf seine Existenzgründung vorbereitet und nicht mehr in eine abhängige Beschäftigung vermittelt werden muss. Das eingetragene Datum auf dem Antrag ist jedoch nicht mit dem Datum der Existenzgründung gleichzusetzen. Daher bedeutet die Abholung des Antrags nicht, dass der Sachbearbeiter an diesem Tag weitere Unterlagen sehen möchte. Denn für deren Beschaffung und Erstellung haben Gründer je nachdem mehrere Wochen Zeit – spätestens bis zum Ablauf der Restanspruchszeit von 150 Tagen.
Zu den benötigten Dokumenten für die Gründungszuschuss-Beantragung gehören:
- Businessplan inklusive Finanzplan
- Tragfähigkeitsbescheinigung (Fachkundige Stellungnahme)
- Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung
- ggf. Erlaubnis für zulassungspflichtige Berufe
Sind die Unterlagen vollständig, beginnt die zweite Etappe der Gründungszuschuss-Beantragung, indem Gründer die Dokumente beim Sachbearbeiter abgeben. Ab diesem Zeitpunkt heißt es: warten bis die Dokumente geprüft wurden und ein positiver Bescheid im Briefkasten landet.
Mit geförderter Beratung den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen
Damit der Antrag auf Gründungszuschuss erfolgreich verläuft, sollten Gründer auf die Inanspruchnahme einer Existenzgründungsberatung setzen. Gründer, die diese wahrnehmen und sich von einem Gründungsberater bei der Realisierung ihrer Geschäftsidee beraten lassen, sind nachweislich erfolgreicher am Markt. Dies gilt auch bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte, sollte einen Berater mit ins Boot holen, der bei der Businessplan-Erstellung, bei der Gründungszuschuss-Beantragung sowie bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter Gründern unter die Arme greift. Je nach persönlicher Situation und abhängig vom Bundesland kann für eine Existenzgründungsberatung auch eine Förderung beantragt werden. Mit dieser können bis zu 70 % der Kosten für eine Beratung erstattet werden.
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