Der Großteil der Existenzgründungen in Deutschland erfolgt in der Rechtsform des Einzelunternehmens. Wer sich alleine selbstständig macht, erhält dadurch verschiedene rechtliche und steuerliche Vorteile, muss im Umkehrschluss aber auch das alleinige Risiko tragen. Da viele Unternehmensgründungen nicht sofort im Haupterwerb verfolgt werden, nutzen viele Existenzgründer die Möglichkeit, ihr Einzelunternehmen als Kleingewerbe zu führen. Im folgenden Artikel erläutern wir, was ein Einzelunternehmen ausmacht, welche Vor- und Nachteile dieses für Unternehmensgründer mit sich bringt und was bei der Gründung beachtet werden sollte.
Was ein Einzelunternehmen ist
Einzelunternehmen werden alle Unternehmen genannt, die von einer Einzelperson gegründet und nicht als Kapitalgesellschaft geführt werden. Existenzgründer gründen ein Einzelunternehmen ohne weitere Gesellschafter oder anderweitig beteiligte Personen im Unternehmen. Dies schließt jedoch nicht aus, Mitarbeiter einzustellen. Einzelunternehmer können alle Entscheidungen alleine treffen, da ihnen das Unternehmen zu 100 % gehört.
Das Einzelunternehmen gilt als eigene Rechtsform. Die Gründung eines solchen Unternehmens ist einfach. Es entsteht, indem beispielsweise durch die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt oder die Anmeldung beim Finanzamt.
Verschiedene Typen von Einzelunternehmen
Gewerbe
Die Anmeldung des Einzelunternehmens zu gewerblichen Zwecken erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Dabei werden folgende Kriterien zur Prüfung der Gewerbepflicht herangezogen:
- Selbstständige, eigenverantwortliche Tätigkeit
- Arbeit auf eigene Rechnung und Steuernummer
- Tätigkeit mit Ausrichtung auf Gewinnerzielung
- Kleingewerbe
Das sogenannte Kleingewerbe ist keine offiziell definierte Rechtsform im Sinne des Handelsgesetzbuches oder der Gewerbeordnung. Wenn von einem Kleingewerbe die Rede ist, ist damit gemeint, dass für das betreffende Unternehmen eine vereinfachte Buchführung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende ausreichen. Ein weiteres Indiz für ein Kleingewerbe ist die Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, wer als Kleingewerbetreibender gilt, da sich aus dieser Entscheidung auch steuerliche Vorteile ergeben können.
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
Als Kaufleute gemäß dem Handelsgesetzbuch zählen alle Gewerbetreibende, die ein Handelsgewerbe betreiben (§ 1 Abs. 1 HGB). Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB). In der Praxis entscheidet das Finanzamt, ob die „Kaufmannseigenschaft” auf das betreffende Einzelunternehmen zutrifft. Einzelkaufleute sind dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen und müssen doppelte Bücher führen.
Freiberufler
Freiberufler nehmen eine Sonderstellung unter den Einzelunternehmern ein. Sie stellen keine Gewerbetreibenden dar und benötigen somit keine Gewerbeanmeldung. Für rein freiberuflich ausgeübte Tätigkeiten ist die Anmeldung beim Finanzamt ausreichend.
Schritte zur Anmeldung eines Einzelunternehmens
Mit der erwähnten Ausnahme der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt die Anmeldung eines Einzelunternehmens anhand folgender Schritte:
- Eröffnung eines Geschäftskontos
- falls inhaltlich notwendig: Genehmigungen einholen
- Gewerbe anmelden
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
- falls notwendig: Eintragung ins Handelsregister (e.K.)
- Haftung und Steuern eines Einzelunternehmens
Das Einzelunternehmen ist keine haftungsbeschränkte Rechtsform. Die bedeutet, dass im Fall einer Insolvenz der Einzelunternehmer sowohl mit dem betrieblichen als auch seinem gesamten privaten Vermögen haftet. Dies gilt auch, wenn beispielsweise Kunden oder Mitarbeiter durch die angebotenen Produkte oder deren Produktion Schaden nehmen und es zu Schadensersatzzahlungen kommt.
Diesen Umstand müssen sich Existenzgründer vor der Gründung vergegenwärtigen und in ihre Risikobewertung einfließen lassen. Die Kombination aus hohem unternehmerischem Risiko und der Durchgriffshaftung auf das gesamte Privatvermögen kann bei ausbleibendem Erfolg große Schwierigkeiten mit sich bringen.
Wer ein Einzelunternehmen gründen möchte, muss sich außerdem über die verschiedenen zu zahlenden Steuern und Abgaben im Klaren sein. Neben den unternehmerischen Steuern, muss der Gründer auch die persönlichen Steuern beachten.
- Gewerbesteuer (außer Freiberufler und bis zur Freibetragsgrenze von 24.500 Euro)
- Umsatzsteuer (außer Kleinunternehmer)
- Einkommenssteuer und ggf. Kirchensteuer
Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen
Mit der Rechtsform des Einzelunternehmens begeben sich Existenzgründer in die unternehmerische Unabhängigkeit. Ein Einzelunternehmen kann schnell und kostengünstig gegründet werden. Obwohl kein Grundkapital eingebracht werden muss, hat das Unternehmen sofort vollen Rechtsbestand. Durch Regelungen zum Kleingewerbe ergeben sich darüber hinaus noch Vereinfachungen bei der Buchführung oder der Steuerpflicht.
Allerdings sind auch Nachteile mit einem Einzelunternehmen verbunden. Zum Beispiel besteht keine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Die Geschäfte müssen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko geführt werden. In Bezug auf die Rechtsfähigkeit kann der Einzelunternehmer immer vor Gericht klagen und auch verklagt werden.
Vorteile
- einfacher Gründungsprozess
- geringe Gründungskosten
- kein Stammkapital notwendig
- kein Gesellschaftsvertrag erforderlich
- keine Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse
- schnelle Entscheidungsprozesse durch alleinigen Inhaber
- gute Chancen auf Kreditvergabe
- oftmals keine Eintragung ins Handelsregister notwendig
Nachteile
- vollständige Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen
- kein Feedback zu Entscheidungsprozessen
- Aufnahme weiterer Inhaber nicht möglich
- Risiko finanzieller Verluste im Krankheitsfall
- keine Körperschafts- sondern Einkommenssteuer
Für wen ein Einzelunternehmen geeignet ist
Ein Einzelunternehmen ist aufgrund seiner niedrigen Einstiegshürden und kaum vorhandenen bürokratischen Pflichten der ideale Einstieg für Existenzgründer.
Da keine Gesellschaftsverträge, Beglaubigungen oder Meldungen beim Handelsregister notwendig sind, können Existenzgründer viel Zeit, Aufwand und Kosten sparen. Für Gründer, die nur wenig Eigenkapital einbringen können, bietet sich dadurch die Möglichkeit, die ohnehin schon knappen Mittel vollumfänglich in den Unternehmensaufbau zu investieren, anstatt diese in Notar- und Anwaltskosten zu stecken.
Trotz einfachem Gründungsprozess und geringer Kosten für den Start des Unternehmens, sollte die Gründung eines Einzelunternehmens ausführlich geplant werden. Denn Fehler können auch hier teuer werden.
Um auf Nummer sicher zu gehen und von Anfang an gut aufgestellt zu sein, ist die Zusammenarbeit mit einer Existenzgründungsberatung sinnvoll. Diese hilft Gründern beispielsweise bei der Businessplan-Erstellung und kann bei Kredit- und Fördermittel-Anträgen helfen.
Eine solche Beratung wird sogar staatlich gefördert. Um herauszufinden, welches Förderprogramm für Sie geeignet ist, füllen Sie hierfür einfach unseren kostenfreien Fördercheck aus.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)
Ein Tipp noch an Einzelunternehmer, den ich geben kann: Kümmert euch frühzeitig im finanzielle Kalkulationen, Steuern (Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer). Nicht selten muss man auch Mitarbeiter einstellen. Dann sind zusätzliche Ausgaben zu tätigen, die man nicht immer im Auge hat. Und Versicherungen für Schadensfälle sollten auch abgeschlossen werden. Immerhin haftet man nicht nur mit dem Unternehmensvermögen.
Als Einzelunternehmer muss man von Anfang an einige Dinge beachten. Einer der wichtigsten davon sind die Steuern. Von Anfang an, sicherstellen, dass alles, im Einklang mit dem Gesetz ist. Einzelunternehmer zu sein, kann eine lohnende Sache sein, weil man tatsächlich sein eigener Chef ist, aber in den meisten Fällen erfordert es, dass man Überstunden macht oder keine Arbeitszeit hat. Einige Einzelunternehmer, die ich kenne, arbeiten manchmal bis 3 Uhr morgens, manchmal aber auch den ganzen Tag über gar nicht. Man hat mehr Freiheit, aber auch eine große Verantwortung, denn wenn das Unternehmen scheitert, hat man kein Sicherheitsnetz.
Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile für sich abzuwägen und dann zu entscheiden, welche Unternehmensform man eingehen möchte. Für mich ist ein Einzelunternehmen die einfachste und beste Möglichkeit, um in der Geschäftswelt Fuß zu fassen.
Wenn ihr wüsstet, wie viele Gedanken ich mir zu Beginn meiner Selbständigkeit gemacht habe. Derweil ist es doch oft sehr einfach. Dennoch muss man je nach Art des Unternehmens sich schon Gedanken machen. Mir hat da sehr mein Steuerberater geholfen.
Liebe Grüße
Dominik
Danke für diesen Beitrag und die hilfreichen informationen! Ich denke für viele Existenzgründer sind die genannten Punkte äußerst wichtig. Ebenso das Thema steuern sollte nicht vernachlässigt werden. Ab wann lohnt es sich aus eurer Sicht einen Steuerberater zu konsultieren?
Ein großer Vorteil der Einzelunternehmung ist, dass der oder die Einzelunternehmerin voll mit privatem Vermögen haftet. Das Gleiche gilt für die GbR. Und genau deswegen können Einzelunternehmen und GbRs damit punkten und werben. Ich kenne einige GbRs und Einzelunternehmen in interessanten Bereichen, wie Reise oder Kredit. USPs wie: „Wir stehen für das ein, was wir anbieten, und das mit eigenem Namen.“ kommen bei Verbraucher:innen gut an.
Ich bin als Einzelunternehmer gestartet, denke allerdings aktuell über die Gründung einer GmbH nach. Die persönliche Haftung ist in meiner Branche kein Problem. Allerdings könnte es sich lohnen die Überschüsse zunächst in einer GmbH zu belassen und von dort aus zu investieren.
Wir sind eine GbR, da ich es schätze mit persönlicher Haftung eine gewisse Verbindlichkeit auszustrahlen. So weiß jeder, dass ich für mein Unternehmen einstehe.