Wer die Arbeitslosigkeit mit einer Existenzgründung beenden möchte, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen, kann dieses Vorhaben sogar staatlich fördern lassen. Denn eine Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit wird vom Staat mit dem Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger unterstützt. Um dieses zu erhalten, sind jedoch bestimmte Punkte zu beachten.
Über das Einstiegsgeld für Existenzgründer
Wer sich mit seiner Geschäftsidee selbstständig machen möchte, kann das Einstiegsgeld beantragen. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld 2, welcher für 24 Monate ausgezahlt werden kann. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst erhalten Gründer das Einstiegsgeld für sechs Monate. Besteht weiterhin Bedarf, kann die Förderung mit dem Einstiegsgeld auch verlängert werden.
Wie hoch die Förderung ist, richtet sich nach der Art der Bemessung. Während bei der pauschalen Bemessung der Zuschuss maximal 50 % der Regelleistung beträgt, erhalten Gründer bei der einzelfallbezogenen Bemessung bis zu 75 % des ALG-2-Regelsatzes als Förderung. Die Pauschalierung ist für “besonders zu fördernde Personen” gedacht, die aufgrund ihrer anhaltenden Hilfebedürftigkeit arbeitslos sind und schon länger ALG 2 erhalten.
Insbesondere zu Beginn der Gründung müssen viele Investitionen für beispielsweise die Beschaffung von Sachmitteln getätigt werden. Häufig fehlt Gründern hierfür jedoch die nötigen Mittel. Daher können ALG-2-Empfänger zusätzlich zum Einstiegsgeld den sogenannten Investitionszuschuss erhalten. Mit diesem werden einmalig 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachmitteln (wie z. B. Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialien für die Existenzgründung) ausgezahlt. Wie auch das Einstiegsgeld, muss der Investitionszuschuss nicht zurückgezahlt werden.
Allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung. Das Einstiegsgeld gilt nämlich wie auch der Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger als Ermessensleistung. Das heißt Gründer sollten hier nichts dem Zufall überlassen, sondern die Planung der Einstiegsgeld-Beantragung selber in die Hand nehmen.
Wie die Einstiegsgeld-Beantragung abläuft
Damit das Vorhaben schnellstmöglich erfolgreich umgesetzt und mit dem Einstiegsgeld gefördert werden kann, sollten Existenzgründer bestimmte Schritte bei der Beantragung beachten.
Einstiegsgeld vor der Gewerbeanmeldung beantragen
Wichtig bei der Beantragung vom Einstiegsgeld ist, dass Gründer sich noch vor der offiziellen Existenzgründung an das Jobcenter wenden und ihr Vorhaben mitteilen. Dies können Gründer entweder in einem persönlichen Gespräch, per Brief, E-Mail oder Telefon machen.
Als Gründungszeitpunkt zählt in der Regel das Datum auf der Gewerbeanmeldung bzw. bei Freiberuflern das Datum der Anmeldung beim Finanzamt.
Bevor sich Gründer für die Förderung entscheiden und die Einstiegsgeld-Beantragung vornehmen, ist es jedoch empfehlenswert, ein Beratungsgespräch mit dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. In diesem können Gründer ihre Fragen zur Förderung stellen. Zudem sollten diese zunächst klären, wie hoch die Chancen auf den Erhalt vom Einstiegsgeld sind und ob es überhaupt Sinn macht, die Förderung zu beantragen.
Unterlagen für die Einstiegsgeld-Beantragung einreichen
Maßgeblich für die Entscheidung, ob das Einstiegsgeld bewilligt wird, sind die jeweiligen Unterlagen, die Gründer beim Jobcenter einreichen müssen. Zu diesen gehören:
- Lebenslauf
- Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) einer fachkundigen Stelle
- Nachweis über fachliche Qualifikationen
- bei Handwerkern: Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerksbetriebe
- Nachweis der Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt
- Businessplan inklusive Finanzplan
Sind alle Unterlagen vollständig, werden diese gemeinsam mit dem Antragsdokument an das Jobcenter zurückgegeben.
Fachkundige Stellungnahme kann Bearbeitungsdauer verkürzen
Der Antrag ist abgegeben. Jetzt heißt es warten bis sich das Jobcenter meldet. Wie lange die Bearbeitung des Antrags vom Einstiegsgeld dauert, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Gründer können diese Zeit verkürzen, wenn diese darauf achten, gleich zu Beginn ihre Unterlagen vollständig abzugeben. Insbesondere eine Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) kann hier nützlich sein. Diese gibt Auskunft darüber, ob die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens überhaupt gegeben ist. Da eine solche Tragfähigkeitsbescheinigung nicht zwingend beim Antrag gefordert wird, ist es von Vorteil, wenn Gründer diese zusammen mit ihrem Antrag abgeben. (Lesetipp: Gründungszuschuss: Wie sich Gründer für eine Tragfähigkeitsprüfung vorbereiten können)
Mit einer Existenzgründungsberatung bei der Einstiegsgeld-Beantragung auf Nummer sicher gehen
Da das Einstiegsgeld als Ermessensleistung gewährt wird, müssen Gründer den Sachbearbeiter von der Machbarkeit ihrer Geschäftsidee überzeugen. Ein wichtiges Dokument, das darüber Aufschluss gibt, ist der Businessplan. Dieser erklärt das Gründungsvorhaben und gibt unter anderem einen Ausblick sowohl auf zukünftige Erfolge als auch auf mögliche Risiken.
Insbesondere für Gründer, die sich zum ersten Mal selbstständig machen, kann die Businessplan-Erstellung besonders herausfordernd sein. Gründer sollten daher auf professionelle Hilfe im Rahmen einer Existenzgründungsberatung setzen. Ein Berater kann sowohl bei der Businessplan-Erstellung als auch bei der Fördermittel-Beantragung helfen. Zudem kann ein solcher Berater je nachdem auch eine fachkundige Stellungnahme erteilen.
Tipp: Falls Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unternehmensgründung benötigen, auch kurzfristig, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als eine fachkundige Stelle anerkannt.
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