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Schreibmaschine mit Blatt Steuererklärung

Wer sich mit dem Gedanken „selbständig machen“ beschäftigt, hat verschiedene Möglichkeiten, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen. Denkbar ist beispielsweise eine Gründung im Nebenerwerb parallel zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder aber ein direkter Wechsel vom Anstellungsverhältnis in die haupterwerbliche Tätigkeit mit dem gegründeten Unternehmen. Eine weitere spannende Möglichkeit für eine Existenzgründung stellt die Übernahme eines bestehenden Unternehmens dar. Die Firmenübernahme bietet verschiedene Vorteile für den gründungswilligen Interessenten, aber auch für den bisherigen Inhaber. So kann Letzterer zum Beispiel sicherstellen, dass trotz seines Ausscheidens – beispielsweise aus Altersgründen – das selbst aufgebaute Unternehmen und Lebenswerk fortgeführt wird. Zur externen Übernahme eines Geschäfts kommt es in der Regel, wenn kein direkter Unternehmensnachfolger in der Familie des Unternehmers vorhanden ist.

Geschäftsübernahme detailliert vorbereiten

Der Kauf eines bestehenden Unternehmens bietet zwar die Chance, auf gewachsene Strukturen, bestehende Produkte und Dienstleistungen, umfangreiche Kundenkontakte und Beziehungen zu Lieferanten zurückgreifen zu können, allerdings ergeben sich durch die Übernahme auch besondere Herausforderungen in der Vorbereitung sowohl für Verkäufer als auch den Übernehmenden.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Ermittlung des Unternehmenswertes
    Ein zentraler Punkt im Übernahmeprozess stellt die Ermittlung des Unternehmenswertes, also des Verkaufspreises dar. Dazu können verschiedene Methoden herangezogen werden. Neben Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren oder dem Liquidationsverfahren werden immer häufiger sogenannte Market Multiples für die Unternehmensbewertung herangezogen. Alle Verfahren zielen darauf ab, nicht nur die harten Vermögenswerte wie zum Beispiel den Maschinenpark zu berücksichtigen, sondern auch den Wert aus immaterieller Vermögengegenstände wie Kundenlisten oder den Ruf des Unternehmens zu berücksichtigen.
  • Haftungsfragen
    Da häufig das gesamte Unternehmen übernommen und fortgeführt werden soll, müssen beide Parteien Regelungen dazu treffen, ob und für welche Bereiche die Haftung aus der bisherigen Geschäftstätigkeit auf den neuen Eigentümer übergehen. Rechtlich besteht die Möglichkeit, im Kaufvertrag Haftungsausschlüsse aufzunehmen. Diese müssen allerdings je nach Rechtsform des Unternehmens veröffentlicht und auch den potentiellen Gläubigern angezeigt werden.
  • Kaufvertrag und Unternehmensübergang
    Grundsätzlich kann der Kaufvertrag für einen Unternehmensverkauf frei gestaltet werden. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zu Form oder Inhalt gibt, besteht umfangreicher Gestaltungsspielraum. Neben dem Kaufpreis sollten zum Beispiel auch die Modalitäten zur Unternehmensnachfolge auf den neuen Inhaber geregelt sein. Neben dem Zeitpunkt des offiziellen Übergangs sollte ebenso festgehalten werden, ob und wie lange der bisherige Inhaber in der Übergangsphase unterstützt oder sogar beratend zur Seite steht.

Neben den Vorbereitungen auf der Unternehmensseite reicht die Unternehmensübernahme in vielen Fällen auch in die persönliche Situation beider Parteien hinein. Nicht nur dass der Käufer gegebenenfalls finanzielle Mittel einwerben muss, für die er haftet, zusätzlich ergeben sich aus dem Verkauf auch besondere steuerliche Anforderungen, die beachtet werden müssen.

Steuerliche Be- und Entlastungen bei der Unternehmensübergabe

Im Zuge der Verhandlungen zum Unternehmensverkauf müssen Verkäufer und Käufer im Auge behalten, dass je nach Art des vereinbarten Übergangs verschiedene Arten der steuerlichen Besonderheiten auf sie zukommen.

  1. Einkommenssteuer auf den Kaufpreis

Wenn ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft im Ganzen veräußert wird, erzielen die bisherigen Inhaber oder Gesellschafter einen Veräußerungsgewinn. Für diesen Veräußerungsgewinn wird die persönliche Einkommenssteuer des Verkäufers fällig. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können gegebenenfalls Freibeträge (bis zu 45.000 Euro) in Anspruch genommen werden, sofern der bisherige Inhaber über 55 Jahre alt ist und bisher diesen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat. Werden die Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so fällt ebenfalls Einkommenssteuer an. Allerdings wird die Steuerlast in diesem Fall über das Teileinkünfteverfahren ermittelt. Dabei sind 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Die restlichen 60% werden anschließend mit dem individuellen Einkommenssteuertarif des Verkäufers besteuert.

  1. Ratenzahlung oder Verrentung des Kaufpreises

Häufig wird in den Übernahmegesprächen allerdings vereinbart, dass der Kaufpreis nicht in einer Summe zu einem fixierten Zeitpunkt gezahlt wird, sondern es wird eine Ratenzahlung oder Verrentung vereinbart. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, stundet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis. In diesem Fall ist nicht nur der Veräußerungsgewinn zu versteuern, sondern es werden ebenso die vereinbarten Zinszahlungen an den Verkäufer steuerlich berücksichtig. Wird jedoch eine Verrentung des Kaufpreises auf die Lebenszeit des Veräußerers vereinbart, hat der Veräußerer die Wahl, ob er die Veräußerungsgewinn insgesamt versteuert oder aber die zufließenden Rentenzahlungen fortlaufend steuerlich berücksichtigen lässt.

  1. Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer

Veräußerungen von Unternehmen im Ganzen, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Dies gilt darüber hinaus auch für den Verkauf von Teilbetrieben, sofern diese als einzeln trennbare und eigenständige Teile des Gesamtbetriebes bewertet werden können. Wird im Zuge der Unternehmensveräußerung auch ein Grundstück oder Immobilie übergeben, kann es dies dazu führen, dass Gewerbesteuer anfällt. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Liegenschaft und dem regionalen Grunderwerbsteuersatz.

Neben den steuerlichen Besonderheiten beim tatsächlichen Kauf kann sich die Ausgestaltung des Unternehmenskaufs auch im Zeitverlauf auf die Steuerlast des Unternehmens auswirken. Je nach Art der Ausgestaltung des Deals können sich zum Beispiel Wahlmöglichkeiten für die Abschreibung von Vermögenswerten ergeben, welche Auswirkungen auf das Jahresergebnis und somit auch auf die Steuerlast des Unternehmens haben.

Unternehmensberatung als Übernahmebegleitung nutzen

Es wird deutlich: auch bei einer Firmenübernahme gibt es viele erfolgsrelevante Faktoren zu beachten. Wenn diese allerdings sorgfältig geprüft werden, können Sie das Risiko bei einer Übernahme gegenüber einer klassischen Unternehmensgründung erheblich eingrenzen und verringern. Neben der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sollte hier auch eine spezialisierte Unternehmensberatung hinzugezogen werden. Die Beratungskosten für Geschäftsübernahmen werden über staatliche Fördermittel zum Teil erstattet. Sollten Sie Fragen zum Thema Übernahme haben oder suchen Sie bereits professionelle Unterstützung bei der Kaufpreisermittlung oder der Finanzierung, dann füllen Sie einfach den Fördercheck aus oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich unter 0800 / 58 95 505 an. Wir beraten Sie gerne individuell zu Fördermöglichkeiten und können mit Ihnen die weiteren Schritte planen.

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