Die Zahl der behinderten Menschen in Deutschland ist in den letzten Jahren leicht gesunken. Ein anderes Bild zeigt sich beim Blick auf die Arbeitslosenquote. Sie ist bei Menschen mit Behinderung etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Nicht selten hat dies mit schlechten Bedingungen am Arbeitsplatz zu tun. Welche Fördermöglichkeiten es für ein barrierefreies Büro gibt, sehen wir uns hier in diesem Artikel an.
Förderungen durch die Agentur für Arbeit
Noch vor den eigentlichen baulichen Maßnahmen stehen für die Beschäftigung von behinderten Menschen die ersten Fördermittel zur Verfügung. Unternehmen haben zum Beispiel die Chance, eine befristete Probebeschäftigung behinderter Menschen (externer Link) zu starten. Die Kosten für diese Maßnahme können bis zu einer Dauer von drei Monaten in voller Höhe erstattet werden. Dafür muss nur sichergestellt sein, dass sich die Teilhabe am Arbeitsleben dadurch verbessert hat.
Auch die Eingliederung betroffener Menschen wird mit Anreizen belegt. Für die Eingliederung (externer Link) kann ein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Wie hoch dieser ausfällt und über welche Dauer er in Anspruch genommen werden kann, ist von der Ausprägung der erschwerten Vermittlung abhängig.
Eine dritte Alternative ist in diesem Kontext die unterstützte Beschäftigung. Für Menschen mit Behinderung beinhaltet sie ein betriebliches Training, welches direkt am Arbeitsplatz absolviert werden kann. Ein speziell ausgebildeter Trainer begleitet die Qualifizierung direkt vor Ort über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Der Arbeitnehmer erhält während der Qualifizierung Leistungen für den Lebensunterhalt und Kosten der Qualifizierung durch die Mittel der Agentur für Arbeit.
Weitere Fördermittel für Arbeitnehmer
Letztlich bietet das Amt für Integration unterschiedliche Förderprogramme für jene Arbeitgeber an, die Menschen mit Behinderung einstellen oder ihnen einen Platz für die Ausbildung verschaffen. Erhältlich sind die Fördergelder etwa in den folgenden Bereichen:
- Einrichtung von Teilarbeitsplätzen
- Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen
- sonstige Maßnahmen zur dauerhaften Beschäftigung
- behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
Welche Maßnahmen sind notwendig?
Doch in welchen Maßnahmen manifestiert sich letztlich ein solches Projekt? In vielen Fällen stellt schon der Zugang zum Gebäude für behinderte Menschen ein Problem dar. Sie benötigen bauliche Unterstützung, um zum Beispiel im Rollstuhl an den Arbeitsplatz kommen zu können. Wenige Stufen im Außenbereich lassen sich womöglich mit dem Bau einer Rampe überbrücken. Doch wie sieht es im Inneren des Gebäudes aus, etwa im Treppenhaus?
Auch in diesen Feldern müssen Arbeitnehmer die Augen nach passenden baulichen Maßnahmen offenhalten. Eine wertvolle Unterstützung ist zum Beispiel ein Treppenlift, der den Weg nach oben erleichtern kann. Die Anschaffung muss nicht zwingend so teuer ausfallen, wie es auf den ersten Blick scheint. Sachverständiger Matthias Korn sagt: „Arbeitnehmer können zum Beispiel einen Treppenlift gebraucht erwerben und die Kosten auf diese Weise massiv senken.“
Eine noch komfortablere Alternative mag in diesem Kontext der Aufzug sein. Doch gerade das Nachrüsten eines Aufzugs bringt deutlich höhere Kosten mit sich. Deshalb lohnt es sich vor allem während der Bauphase über dieses Extra nachzudenken. Zu dieser Zeit besteht noch die Möglichkeit, den Aufzug vergleichsweise günstig in das bestehende Konzept zu integrieren und damit ein weiteres gern genutztes Angebot zu schaffen.
Weiterhin rückt der eigentliche Arbeitsplatz in den Blickpunkt. Für Menschen mit Behinderung muss dieser zum einen genügend Platz bieten. Steht genug Raum zur Verfügung, um zum Beispiel mit dem Rollstuhl sicher wenden zu können? Darüber hinaus rückt der eigentliche Arbeitsplatz in den Blick, zum Beispiel der Schreibtisch. Dieser sollte ausreichend breit, aber nicht zu tief sein. Dies liegt daran, dass es für Menschen mit Behinderung oft nicht möglich ist, mal eben in die hinteren Gefilde zu greifen, um von dort zum Beispiel eine Akte hervorzuholen.
Weiterhin ist es notwendig, für genügend Schränke und Stauraum im Büro zu sorgen. Der Greifbereich fällt im Zweifel deutlich geringer aus als bei Menschen ohne Beeinträchtigung. Ein sicherer Zugriff ist deshalb oft nur in einer Höhe zwischen 0,40 und 1,40 Metern möglich. Dies muss bei der Planung in jedem Fall beachtet werden. Auch die vorhandenen Geräte und Schalter, die während der Arbeit bedient werden müssen, sollten sich an dieser Vorgabe orientieren.
Wie sieht die Förderung aus?
Doch was genau macht nun die Förderung aus, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können? Zum einen bietet sich die Chance, günstige Kredite zu beanspruchen, die über die KfW angeboten werden. In einer Zeit der ohnehin niedrigen Zinsen mag dies zunächst als ein eher kleiner Vorteil erscheinen. In der Praxis ist die Finanzierung der Maßnahmen auf diese Weise jedoch deutlich günstiger. Zugleich zeichnen sich die Darlehen durch eine sehr flexible Rückzahlung aus, die für Arbeitgeber von Vorteil sein kann.
In anderen Bereichen werden die Förderungen auf der Basis von Erstattungen realisiert. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber zum Beispiel beim Gehalt eines Menschen mit Behinderung erst einmal in Vorleistung gehen müssen. Sind die Bedingungen für eine Förderung alle erfüllt, so folgt in einem nächsten Schritt die Erstattung. Die notwendige finanzielle Liquidität für diese Schritte ist also dennoch notwendig.
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Meine körperliche Behinderung hat nichts mit meiner Fähigkeit zu arbeiten zu tun. Meine Arbeit ist in ein größeres Büro gezogen mit besserer Lage, das Problem war nur, dass es in dem Gebäude keinen Aufzug gab. Vier meiner Kollegen sind ebenfalls mobil so eingeschränkt, dass sie die Treppen nicht bewältigen können. Mein Chef hat sich mit der Hausverwaltung zusammengesetzt und auch die Förderungsmöglichkeiten erläutert und tatsächlich wurde ein Plattformlift installiert noch bevor wir umgezogen sind. Ich kann von Glück reden, so einen Chef zu haben, aber es wäre natürlich toll, wenn Bürogebäude immer barrierefrei sind.