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Mehrere Akten - im Vordergrund der Titel Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (AfA) ist beliebt. Immerhin erhalten diesen monatlich rund 8.000 – 10.000 ALG-1-Empfänger, die sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig machen wollen. Der Gründungszuschuss hat zum Ziel, Gründer finanziell auf dem Weg zur Selbstständigkeit zu unterstützen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Gründer jedoch einen Antrag stellen und diesen gemeinsam mit bestimmten Dokumenten abgeben. Welche Unterlagen auf keinen Fall fehlen dürfen, haben wir im folgenden Artikel zusammengetragen. 

Dauer und Höhe vom Gründungszuschuss

Gründer, die ALG 1 erhalten, sollten ihre Chance nutzen und den Gründungszuschuss beantragen. Schließlich können diese für sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes sowie eine monatliche Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung erhalten. Diese Chance sollte genutzt werden. Anschließend kann die Förderung um neun Monate verlängert werden. In diesem Fall zahlt die Bundesagentur 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. (Tipp: ALG-2-Empfänger können das Einstiegsgeld beantragen.)

Welche Unterlagen für einen Antrag auf Gründungszuschuss nötig sind

Damit die Förderung gelingt, sollten Gründer insbesondere auf die Vollständigkeit des Antrags achten. Das Formular auf Gründungszuschuss händigt die AfA nur bei einem persönlichen Beratungsgespräch zum Gründungszuschuss aus. Dieses muss im Anschluss ausgefüllt wieder an den Sachbearbeiter übermittelt werden. Daneben müssen weitere Dokumente eingereicht werden. Diese sind:

Professioneller Businessplan

Seit 2011 ist der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung mehr, sondern nur noch eine Ermessensleistung der AfA. Dies bedeutet, dass Gründer keinen Rechtsanspruch auf dieses Fördermittel haben. Daher ist es wichtig, die Motivation, die Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Existenzgründung zu beenden, im Businessplan deutlich zu machen. Zudem darf ein fundierter Finanzplan nicht fehlen. Dieser gilt als Herzstück vom Businessplan und stellt die Unternehmensentwicklung in Zahlen dar. Damit gibt dieser Aufschluss darüber, ob sich die Unternehmensgründung auch wirtschaftlich lohnt. Gleichzeitig zeigt ein Finanzplan auf, wie viel Kapital für die Finanzierung der Existenzgründung notwendig ist. Eine gute Vorbereitung bei der Geschäftsplan-Erstellung ist demnach die halbe Miete, wenn es um die Beantragung vom Gründungszuschuss geht. Am besten sind Gründer mit eine Existenzgründungsberatung an ihrer Seite aufgestellt. Dieser hilft bei der Businessplan-Erstellung und weiß, welche Punkte auf jeden Fall in einem Geschäftsplan enthalten sein müssen.

Lesetipp: Die 5 häufigsten Fehler bei der Gründungszuschuss-Beantragung.

Lebenslauf beilegen nicht vergessen

Weiterhin sollten Gründer einen Lebenslauf mit Nachweis über entsprechende Aus- und Fortbildungen für die Selbständigkeit erstellen. Der Sachbearbeiter möchte durch den Lebenslauf sowie durch ein persönliches Gespräch sichergehen, dass Gründer für die selbstständige Tätigkeit geeignet sind und die erforderlichen Kenntnisse für die Unternehmensneugründung mitbringen. 

Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit

Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Bestätigung über die Anmeldung der Geschäftsidee. Diese wird je nachdem beim Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung) oder beim Finanzamt vorgenommen. Vorsicht: Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Existenzgründung sollten noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Gründungszuschuss vorhanden sein.

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Erlaubnis oder Zulassung für die jeweilige Berufsbranche einholen

Für einige Berufe muss bei der Antragstellung eine spezielle Zulassung oder Erlaubnis vorgelegt werden. Beispielsweise benötigt man als Rechtsanwalt eine Zulassung von der Rechtsanwaltskammer. Heilpraktiker dagegen müssen eine Erlaubnis zur Heilkunde vorweisen. Wichtig ist, dass für die Beschaffung solcher Dokumente genügend Zeit eingeplant wird. Denn in der Regel ist es nicht möglich, sich solche speziellen Zulassungen innerhalb eines Tages ausstellen zu lassen.

Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle

Auf den letzten Etappen zur Gründungszuschuss-Beantragung müssen Gründer sich um eine sogenannte fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) bemühen. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das Geschäftsmodell inkl. Marketingstrategie stimmig ist und umgesetzt werden kann. Doch Vorsicht: Gründer sollten darauf achten, ihren Businessplan nicht zu optimistisch zu formulieren. Dies kann sonst zu einer Ablehnung vom Gründerzuschuss führen, ganz nach dem Motto: “Sie kommen auch ohne Gründungszuschuss zurecht.”

Tipp: Gründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen (Ausstellung auch kurzfristig möglich), können sich an das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ wenden. Dieses ist als eine fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument aus: Kontakt zu uns.

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