Steuern für Gründer: die wichtigsten Informationen und Tipps
Als Gründer eines Start-ups geht es Ihnen vor allem um eines: eine neue Geschäftsidee in die Wirklichkeit umzusetzen und daraus Kapital zu schlagen. Wer als Gründer durchstartet, muss sich aber wohl oder übel auch mit der weniger angenehmen Seite der Selbstständigkeit auseinandersetzen. Dazu gehören beispielsweise die Steuern. Noch vor der eigentlichen Unternehmensgründung spielt die Mehrwertsteuer für Sie als Unternehmer eine Rolle, da Sie Materialien und Einrichtungsgegenstände erwerben müssen. Sobald Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, sehen Sie sich auch mit dem Thema Umsatzsteuer konfrontiert. Und da kommt auch noch die Vorsteuer (externer Link) hinzu, bei der es sich sozusagen um eine umgekehrte Umsatzsteuer handelt.
Was ist der Unterschied zwischen der Vor- und der Umsatzsteuer?
Eigentlich bezeichnet man im allgemeinen Sprachgebrauch sowohl Vor- als auch Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer (externer Link). Schließlich wird in beiden Fällen eine Steuer auf Waren erhoben. Für Sie als Entrepreneur gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Die Umsatzsteuer müssen Sie zahlen, die Vorsteuer hingegen wird Ihnen von einem anderen Unternehmen in Rechnung gestellt. Sie können die Vorsteuer wieder vom Finanzamt zurückfordern. In der Regel beträgt der Steuersatz 19 %, für bestimmte Waren gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Als Mehrwertsteuer wird diejenige Steuer bezeichnet, die Endverbraucher bezahlen. Die Umsatzsteuer ist im Grunde genommen nichts anderes als die Mehrwertsteuer. Allerdings wird sie vom Unternehmen eingenommen und an das Finanzamt abgeführt, die Kosten trägt aber nach wie vor der Endverbraucher. Andererseits erhält das Unternehmen die Vorsteuer vom Finanzamt zurückgezahlt, sodass es sich bei der Umsatzsteuer für Unternehmen um einen durchlaufenden Posten handelt.
Wer muss Umsatzsteuer zahlen?
In Deutschland ist grundsätzlich jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Verkauft das Unternehmen etwas, muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Einkäufen hingegen zahlt das Finanzamt die Vorsteuer an das Unternehmen zurück. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei den meisten Start-ups handelt es sich um Kleinunternehmen. Um als Kleinunternehmer wahrgenommen zu werden, muss man zwei Bedingungen erfüllen. Der Umsatz muss im Vorjahr unter 22.000 Euro gelegen haben und darf im aktuellen Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Kleinunternehmen können somit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug sind Kleinunternehmen jedoch auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Ob eine umsatzsteuerpflichtig allgemein vorliegt, hängt auch von der Rechtsform der Existenzgründung ab.
Wie muss man als Gründer im Hinblick auf die Umsatzsteuer vorgehen?
Es ist nicht immer einfach, die Steuern richtig zu berechnen. Zuerst müssen Sie daran denken, eine Vorauszahlung zur Umsatzsteuer zu leisten. Diese Gebühr ist entweder monatlich oder vierteljährlich fällig. Im ersten Jahr der Unternehmensneugründung sowie im Folgejahr müssen Start-ups die Voranmeldung monatlich abgeben. Sie besteht aus der Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer. In der Regel werden von Unternehmen mehr Verkäufe als Einkäufe durchgeführt, was zur Umsatzsteuerzahllast führt. Aus dem Zusammenspiel von Kauf und Verkauf ergibt sich eine Verkettung, die schnell unüberschaubar werden kann. Gerade für Jungunternehmen, die noch nicht viel Erfahrung auf diesem Gebiet haben, können die Steuern schnell zu einem finanziellen Dickicht werden. Hier hilft ein Mehrwertsteuerrechner weiter, der es Ihnen erlaubt, schnell und problemlos die Mehrwertsteuer zu berechnen. Denken Sie daran, dass das Finanzamt gerade Gründern in puncto Steuern genau auf die Finger schaut. Im Zweifel sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
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Immer dieses leidige Thema mit der lieben Steuer. Zum Glück gibt es Profis die einem das Ganze erklären und unterstützend zur Seite stehen.