Bei einer Unternehmensgründung müssen viele Dingen geklärt werden. Hierzu zählen auch die Finanzen der künftigen Firma. Das bedeutet, dass Konten eröffnet werden müssen, über die diverse Finanzthemen bedient werden. Ein Geschäftskonto oder auch Firmenkonto gehört zu jedem Unternehmen dazu, dass seine Finanzen im Griff haben möchte.
Einnahmen als auch Ausgaben werden über das Geschäftskonto gesteuert. Ferner bietet das Geschäftskonto den Vorteil, dass eine für das Finanzamt relevante Bilanz sehr viel leichter erstellt werden kann, als wenn zum Beispiel mit mehreren Konten gearbeitet wird. Gerade zu Beginn der Existenzgründung ist es zu empfehlen, dass die Finanzen korrekt behandelt werden. Bei Einzelunternehmen ist es essenziell, die privaten Einnahmen und Ausgaben von den geschäftlichen zu trennen.
Das Geschäftskonto stellt in den meisten Fällen ein klassisches Girokonto dar, dass von Unternehmern genutzt wird. Einige Banken bewerben bereits vollkommen kostenfreie Geschäftskonten. Dies ist vor allem bei den Direktbanken der Fall, die fast ausschließlich über das Internet agieren. Neben der kostenfreien Kontoführung sollte darauf geachtet werden, welche Leistungen geboten werden. Gerade bei kostenfreien Konten sind diese oftmals überschaubar. Dennoch lohnt es sich, einen Detailvergleich der Konditionen anzustreben, denn für Gründer gibt es viele Angebote für ein kostenloses Geschäftskonto.
Wozu benötige ich als Gründer ein Geschäftskonto?
Das Geschäftskonto wird bei der Unternehmensgründung für verschiedene Zwecke benötigt. Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH oder eine UG gründet, muss direkt nach dem Selbstständig machen und der Gewerbeanmeldung das Stammkapital für das Unternehmen (externer Link) einzahlen. Bei einer GmbH beläuft sich das Stammkapital auf 25.000 Euro. Bei der Gründung ist es notwendig, dass die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt werden. Dennoch wird im Handelsregister ein Eintrag in Höhe von 25.000 Euro deklariert. Wenn später weiteres Kapital eingezahlt wird, ist es nicht erforderlich, dass dies im Handelsregister angemeldet wird. Dem Notar muss die weitere Einzahlung ebenfalls nicht angezeigt werden. Es ist jedoch erforderlich, dass eine ordentliche Erbringung der Stammeinlagen dokumentiert wird. Dies ist gerade für den Fall wichtig, dass die Unternehmung fehlschlägt und ein Insolvenzverwalter in die Bücher und in das Handelsregister schaut. Sollte hier keine Stammeinlage vorliegen, ist es möglich, dass der Insolvenzverwalter eine erneute Einbringung der Stammeinlage einfordern kann.
Der Eintrag in das Handelsregister wird durch den Notar erst dann veranlasst, wenn das Stammkapital für die Unternehmensform eingezahlt worden ist. Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass ein Konto vorhanden ist, welches dem Notar gegenüber nachgewiesen werden kann.
Beispiele für Geschäftskonten in Deutschland
- Holvi Gründerkonto
- Postbank Business Giro
- FYRST Geschäftskonto Base
- DKB Business Konto
- Cronbank Geschäftskonto
- N26 Business Girokonto
- Deutsche Bank Business Aktiv Konto
Die Auswahl der Geschäftskonten in Deutschland ist mehr als umfangreich. Je nach Kapitalgesellschaft sind verschiedene Unterlagen notwendig, um das Konto zu eröffnen. Bei Holvi zum Beispiel wird damit geworben, dass das kostenfreie Gründerkonto zu 100 % online geführt werden kann. Selbst die Kontoeröffnung kann digital erfolgen. Kosten fallen bei der Kontoführung nicht an. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die IBAN zur Einzahlung des Stammkapitals innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung gestellt wird. Somit kann das Stammkapital besonders schnell eingezahlt werden. Der entsprechende Nachweis über die Einzahlung wird durch die Bank direkt danach erstellt und kann somit dem Notar vorgelegt werden.
Tipp: Es ist empfehlenswert, mehrere Geschäftskonten bei unterschiedlichen Banken (externer Link) zu eröffnen. Für den Fall der Kündigung des Geschäftskontos durch die Bank bleibt man dadurch handlungsfähig.
GmbH, GmbH i.G. oder Aktiengesellschaft – welche Unterlagen sind notwendig?
Bei der Gründung einer GmbH ist es notwendig, dass der Personalausweis vorgelegt werden kann. Dieser ist notwendig, um die vertretungsberechtigte Person des Unternehmens zu identifizieren. Darüber hinaus muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden können. Ebenso muss ein Gesellschaftervertrag vorgelegt werden, der notariell beglaubigt wird. Sollte zusätzlich eine KG eröffnet werden, muss auch hier ein beglaubigter Handelsregisterauszug vorgelegt werden sowie der dazugehörige Vertrag der Gesellschaft.
Anders sieht es aus, wenn eine GmbH in Gründung, also eine GmbH i.G,. ein Geschäftskonto eröffnen möchte. Bei dieser Rechtsform muss keinen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen werden, sondern lediglich die öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister. Nachdem der Eintrag in das Register erfolgt ist, muss ein entsprechender Auszug nachgereicht werden.
Sollte eine Aktiengesellschaft bestehen und ein Geschäftskonto eröffnet werden, ist es erforderlich, dass alle Personen, die für die Gesellschaft handeln eine Legitimation bei der Kontoeröffnung vollziehen. Wer eine Vollmacht für das Unternehmen bzw. für die Konten hat, muss ebenfalls durch den Prozess der Legitimation. Der Auszug aus dem Handelsregister darf nicht älter als drei Monate sein. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass der Gesellschaftsvertrag vorgelegt wird, welcher notariell beglaubigt werden muss.
Wie lange dauert die Eröffnung des Geschäftskontos?
Wer plant, ein Geschäftskonto zu eröffnen, muss damit rechnen, dass die Eröffnung bei einer klassischen Filialbank mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Das liegt daran, dass die Prozesse in der Filialbank meist nicht so schlank sind wie bei Direktbanken. Die Kontoeröffnung kann also schnell 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen. Bei einer Direktbank ist die Eröffnung des Geschäftskontos häufig binnen einer Woche möglich. Das liegt daran, dass hier alles digital abgearbeitet werden kann und Unterlagen z. B. digital oder per Post sehr schnell zur Verfügung gestellt werden können.
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