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Mann sitzt vor Tafel mit Grafiken

Der Businessplan ist das Herzstück jeder Gründung. Er dient sozusagen als Wegweiser für das Unternehmen, um die ersten Jahre erfolgreich bestehen und sich am Markt etablieren zu können. In der Regel setzt sich der Businessplan aus zwei Komponenten zusammen: einem schriftlichen Teil und einem Finanzplan. Letzterer enthält eine Vielzahl an Berechnungen, um die Finanzen des Start-ups von Beginn an solide aufzustellen. Diese wiederum dienen als Entscheidungsgrundlage für Investoren, Banken oder andere Fremdkapitalgeber. Zudem kann der Gründer somit selbst (besser) erkennen, ob das Geschäftsmodell überhaupt tragbar, also finanziell lukrativ sein kann. Dieser Finanzplan wiederum ist unterteilt in mehrere Teilpläne. Einer davon ist der Kapitalbedarfsplan.

Der Unternehmerlohn im Kapitalbedarfsplan

Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es in diesem ersten Part vor allem darum, den Kapitalbedarf zu bestimmen. Im zweiten Schritt kann dann geprüft werden, wie dieser gedeckt werden kann. Üblich ist eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Ein Bestandteil dieses Kapitalbedarfsplans sind auch die laufenden Kosten, die nach der Existenzgründung anfallen. Typische Beispiele sind Mietkosten für ein Büro oder Bankgebühren. Dabei werden aber nicht nur betriebliche Ausgaben eingerechnet, sondern auch die privaten Ausgaben des Unternehmers. Schließlich muss dieser von seinem Betrieb leben können – ansonsten hat er sein grundlegendes Ziel verfehlt. Für solche Ausgaben zahlt er sich selbst einen Unternehmerlohn aus, der zu den laufenden Kosten zählt. Die Rede ist dann vom sogenannten kalkulatorischen Unternehmerlohn. Er wird in der Regel großzügig bemessen, denn er berücksichtigt neben fixen Kosten auch unvorhergesehene Ereignisse, zum Beispiel einen Arbeitsausfall des Unternehmers durch Krankheit. Bleibt nur noch die Frage offen, wie dieser Unternehmerlohn im Kapitalbedarfsplan richtig berechnet wird?

Unterschiede zwischen den Rechtsformen

Eine pauschale Antwort gibt es auf diese Frage nicht, denn inwiefern ein Unternehmerlohn ausgezahlt und berechnet wird, hängt mitunter von der Rechtsform des gegründeten Unternehmens ab. Wer beispielsweise als Geschäftsführer oder Vorstand in einer Kapitalgesellschaft wie einer UG, GmbH oder AG tätig ist, kann sich ein reguläres Monatsgehalt auszahlen. Dieses wird steuerlich wie ein normales Arbeitnehmergehalt behandelt und mindert zugleich die Unternehmenssteuern als Betriebsausgabe. Der Betroffene ist zudem unter Umständen sozialversicherungspflichtig. Bei Personengesellschaften wird hingegen ein Unternehmerlohn ausbezahlt, der jedoch steuerlich als Entnahme gewertet wird. Er muss somit in der Kalkulation berücksichtigt werden. Bei der Unternehmensgründung ist daher wichtig, vorab mit dem Steuerberater zu klären, in welcher Form der kalkulatorische Unternehmerlohn ausbezahlt werden kann und sollte.

Für wen ist der kalkulatorische Unternehmerlohn relevant?

Wer somit als Einzelunternehmer, Freiberufler oder Inhaber einer Personengesellschaft tätig ist, muss theoretisch erst einmal einen Gewinn erwirtschaften, um sich überhaupt einen Unternehmerlohn auszahlen zu können. Denn dieser gilt als Privatentnahme und schmälert somit nicht den Gewinn. Der Unternehmerlohn taucht deshalb weder in der Rentabilitätsübersicht noch als Ausgabe auf, ist aber Teil der Liquiditätsübersicht. Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist daher nur für die Kapitalbedarfsplanung bei Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen relevant, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften. Ziel ist, die Arbeitsleistung des Unternehmers einzukalkulieren, um eben ausreichend Gewinn zu erwirtschaften. Der Unternehmerlohn zählt somit als Kostenbestandteil bei der Produktkalkulation.

Unternehmerlohn im Businessplan richtig berechnen

Den einen richtigen Weg, um den Unternehmerlohn im Rahmen der Kalkulation für eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen zu berechnen, gibt es nicht. Es steht somit jedem Gründer frei, selbst eine Methode zu wählen, um seinen privaten Finanzbedarf zu bestimmen. Auf gut Deutsch plant der Gründer also, wie viel Geld er dem Unternehmen monatlich zu entziehen gedenkt, um dadurch seine Lebenshaltungskosten ganz oder teilweise zu decken. Zusätzliche Gewinnentnahmen sind natürlich jederzeit möglich. Was kompliziert klingt, bedeutet somit nichts anderes, als seine privaten Ausgaben zu kalkulieren. Wie großzügig der Gründer hierbei vorgeht, obliegt seinem eigenen Ermessen. Ziel sollte aber natürlich immer sein, dass das Unternehmen wirtschaftlich gesund bleibt. Ein zu hoher kalkulatorischer Unternehmerlohn im Businessplan kann daher abschreckend auf potenzielle Kapitalgeber wirken. Es gilt demnach, realistisch und zumindest so lange bescheiden zu bleiben, bis sich das Unternehmen am Markt etabliert hat und einen konstanten Gewinn erwirtschaftet.

Die Bestandteile des Unternehmerlohns

Prinzipiell setzt sich die Kalkulation aus mehreren Bestandteilen zusammen, um den optimalen Unternehmerlohn zu ermitteln. Dazu gehören:

  • Haushalt (Miete, Lebensmittel, Telekommunikation und Internet, Müllgebühren, Strom und Heizung, etc.)
  • Freizeit (Hobbys, Vereinsbeiträge, Kleidung, Urlaub, Restaurantbesuche, etc.)
  • Geld- und Sachvermögen (Darlehenszinsen, Immobilien, Wertpapiere, Kontogebühren, etc.)
  • Versicherungen (Lebens-, Kranken-, Unfallversicherung, etc.)
  • Rücklagen (Steuerrücklagen, Altersvorsorge, unvorhergesehene Ereignisse, etc.)
  • Sonstiges (Unterhaltszahlungen, Kindergartengebühren, Reparaturen, etc.)

All diese Ausgaben werden jährlich veranschlagt und zusammengerechnet. Dadurch ergibt sich als Summe der Betrag, der als private Einnahmen pro Jahr vom Unternehmer benötigt wird. Gegebenenfalls kann dieser aber auch durch weitere Einnahmen aus anderen Quellen geschmälert werden, wenn die Gründung beispielsweise erst einmal im Nebenerwerb stattfindet oder der Lebenspartner ein zusätzliches Einkommen generiert. Solche sonstigen Einnahmen können daher vom Kapitalbedarf abgezogen werden. Erst dann steht der erforderliche Unternehmerlohn fest.

Sonderfall: Versicherungen in der Kapitalbedarfsplanung

Die Versicherungen stellen einen Sonderfall dar, denn hierbei ist zu unterscheiden zwischen Versicherungskosten, die über den Unternehmerlohn gedeckt werden müssen, und jenen, die als reine Betriebsausgaben gelten. So werden beispielsweise gewerbliche Haftpflichtversicherungen direkt als Betriebsausgaben abgezogen. Bei privaten Versicherungen sieht das anders aus: In der Regel können Selbstständige frei wählen, welche Form der Krankenversicherung sie wünschen. Viele von ihnen entscheiden sich für die PKV, da diese nicht nur finanziell einige Vorteile mit sich bringt. Allerdings müssen diese Versicherungskosten, ebenso wie jene für eine private Rentenversicherung, private Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung und weitere Policen, die nicht direkt mit dem Betrieb zusammenhängen, durch den Unternehmerlohn gedeckt werden.

Was „marktüblich“ beim Unternehmerlohn bedeutet

Natürlich ist es vor allem bei den Vorsorgeleistungen für das Alter, für eine eventuelle Krankheit & Co. sinnvoll, nicht an der falschen Stelle zu sparen. Dennoch sollte der Unternehmerlohn unterm Strich marktüblich bleiben. Wie bereits erwähnt, können potenzielle Kapitalgeber ansonsten abgeschreckt werden. Bei Kapitalgesellschaften spielt zudem das Finanzamt eine Rolle. Ist der Unternehmerlohn dort nämlich zu hoch angesetzt, wird er als eine verdeckte Gewinnausschüttung angesehen. Das Gehalt, welches sich der Unternehmer auszahlt, ist somit nicht gleichzusetzen mit einer Gewinnausschüttung, die zusätzlich stattfinden kann. Wer hier zu hoch pokert, der riskiert Konsequenzen wie hohe Steuernachzahlungen. Wichtig ist daher, die marktüblichen Unternehmerlöhne zu recherchieren und sich im Geschäftssplan daran zu orientieren. Allerdings handelt es sich dabei nur um Durchschnittswerte, die für etablierte Unternehmen gelten. Es ist somit in den meisten Fällen nicht realistisch und marktüblich, direkt im ersten Jahr den Durchschnitt von 389.000 Euro (externer Link) als Unternehmerlohn zu veranschlagen. Ziel sollte daher sein, die privaten Ausgaben zumindest zu Beginn auf ein Minimum zu reduzieren, um die Finanzplanung solide sowie aus Sicht der Investoren (z. B. Venture Capital-Geber), Banken etc. realistisch aufzustellen.

Tipps, um den Unternehmerlohn zu drücken

Eine Möglichkeit, um den Unternehmerlohn niedrig(er) zu halten, wurde bereits erwähnt: Ein zusätzliches Einkommen, sei es durch den Unternehmer oder ein anderes Haushaltsmitglied, ist hierfür eine hervorragende Möglichkeit. Die Auflistung der Kosten zeigt aber auch Einsparungspotenziale auf, beispielsweise durch die Kündigung nicht benötigter Verträge, vielleicht für das Fitnessstudio, oder den Wechsel zu günstigeren Anbietern, sei es beim Strom, Handy & Co. Auch bei der Altersvorsorge lässt sich oftmals sparen, jedoch darf diese trotzdem nicht vernachlässigt werden. Sinnvoller ist es, allgemein einen bescheidenen Lebensstil zu etablieren und die steuerlichen Vorteile als Unternehmer (externer Link) bestmöglich zu nutzen. Die Arbeit im Homeoffice oder das Leasing des Geschäftswagens sind dafür nur zwei von vielen Beispielen. 

Den Blick in die Zukunft nicht vergessen!

Wie bereits erwähnt, dient der Businessplan als Orientierung für das erste Jahr beziehungsweise die ersten Jahre nach dem „selbstständig machen“. Laufen die Geschäfte gut, darf daher natürlich auch irgendwann der Unternehmerlohn steigen. Es lohnt sich deshalb, einen schnellen Blick in die Zukunft zu werfen und zu kalkulieren, inwiefern die Privatentnahmen steigen könnten, wenn sich das Unternehmen wie gewünscht entwickelt. Das ist nicht nur für die Kalkulation wichtig, sondern auch für die eigene Motivation.

Tipp: Mit einer geförderten Existenzgründungsberatung für die Businessplan-Erstellung sparen Sie nicht nur, sondern sind auch auf der sicheren Seite in Sachen Investoren und Steuern. Weitere Zuschüsse finden Sie unter Fördermittel.

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2 thoughts on “Kapitalbedarf für den Businessplan: Unternehmerlohn richtig kalkulieren

  1. Ich mache schon seit Jahren Erfindungen, habe aber leider keinen Ansprechpartner. So kann man keinerlei Möglichkeiten in Gang bekommen. Mit wörtlicher Rede könnte ich jedem viele Ideen mit der Unterstützung von Wissenschaft und Technik sagen. Nur leider sind mir die Gesprächspartner aus gegangen.

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