Wenn Existenzgründer ein Patent anmelden, schützen sie ihre Erfindungen vor Nachahmern und wirtschaftlichen Bedrohungen – das ist sogar international möglich. In diesem Beitrag stehen die wichtigsten Inhalte und Voraussetzungen dieses wichtigsten gewerblichen Schutzrechtes im Fokus.
Patentschutz: Eine notwendige Sicherheit für erfindungsreiche Geschäftsideen
Deutschland gilt bekanntlich als erfindungsreiches Land. In den letzten Jahren haben viele innovative Start-ups das Gründungsgeschehen mit neuartigen Geschäftsideen hierzulande geprägt. Das lässt sich anhand offizieller Zahlen bestätigen: Weltweit gesehen nimmt Deutschland bei der Anzahl an Patentanmeldungen seit vielen Jahren Spitzenplätze ein.
Wer sich mit einer technischen Erfindung selbstständig machen möchte, sollte auf dieses wichtige Schutzrecht zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition nicht verzichten. Nach einer erfolgreichen Patentanmeldung besteht die Sicherheit für einen Zeitraum von 20 Jahren, dass niemand diese Idee einfach imitieren kann. Entrepreneure erwerben ein Exklusivrecht für die Nutzung von patentierten Erfindungen. Es handelt sich somit um eine Verteidigung der eigenen Wettbewerbsposition. Dieser Schutz lässt sich sogar international gewährleisten, falls eine Expansionsstrategie direkt zu Beginn im Businessplan angelegt ist.
Die Anmeldung erfolgt beim Deutschem Patent- und Markenamt (DPMA, externer Link). Die rechtlichen Grundlagen sind im Patentgesetz (PatG, externer Link) festgeschrieben. Da der gesamte Prozess komplex ist und es auf jede Formulierung ankommt, sollte ein erfahrener Patentanwalt auf jeden Fall hinzugezogen werden.
Notwendige Unterlagen und Planungsaspekte bei der Existenzgründung
Bei der Planung sollten Gründer beachten, dass sich die Anmeldung über einen längeren Zeitraum hinziehen kann und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Neben den einmaligen Gebühren für den Prüfungsauftrag und die Rechtsberatung ist an die jährlichen Gebühren bis zum Ablauf des Patentschutzes nach 20 Jahren zu denken. Um einen umfassenden und somit verlässlichen Schutz zu gewährleisten, kommt es auf äußerst präzise Formulierungen an. Alle zentralen und einzigartigen technischen Merkmale müssen bei der Patentierung Berücksichtigung finden. Das Patentamt wird dann auf dieser Basis eine eingehende Prüfung durchführen und alle Unterlagen sehr genau begutachten. Abgesehen von der technischen Beschreibung der Erfindung sind folgende Unterlagen notwendig, um ein Patent anmelden zu können:
- Zeichnungen (sofern für die Aussagekraft notwendig)
- Klärung des Schutzumfanges des Patents
- Erfinderbenennung der Idee
- Kompakte Zusammenfassung der Geschäftsidee mit maximal 1.500 Zeichen
Patent anmelden: Eine wichtige Voraussetzung für langfristige Planungssicherheit
Wichtig zu wissen ist, dass nicht für jede vermeintlich kongeniale Erfindung eine Patentanmeldung möglich ist. Wer dieses wichtige Schutzrecht nutzen will, muss mit einer Erfindung bzw. dem Antrag die folgenden Kriterien klar erfüllen können:
- Neuheit/Einzigartigkeit: Um das Kriterium „Neuheit“ erfüllen zu können, darf zum Zeitpunkt der Patentanmeldung noch nichts Vergleichbares auf dem Markt vorhanden sein. Das zeigt eindrucksvoll, warum eine gründliche Markt- und Konkurrenzanalyse für Existenzgründer in jeder Hinsicht erfolgskritisch ist. Die vorgestellte Produktinnovation muss den bisherigen Stand der Technik übertreffen. Ferner dürfen sich in anderen Patenten keine ähnliche Begriffe oder Formulierungen finden. Das zeigt, wie komplex die Abgrenzung im Einzelfall sein kann, wenn die technische Innovation beispielsweise nur auf einem funktionalen Detail beruht.
- Definition einer „erfinderischen Tätigkeit“: Die Möglichkeit des Patentschutzes lässt sich nur nutzen, wenn das neue Produkt einen gewissen Erfindungsreichtum auszeichnet, der nicht sofort erkennbar ist. Ein Fachmann sollte nicht auf den ersten Blick erkennen, dass eine große Nähe zum aktuellen Stand der Technik im betreffenden Bereich zu sehen ist. Die vorgestellte Idee muss sich technisch klar von vorhandenen Lösungen abgrenzen! Ansonsten besteht keine Möglichkeit des Patentschutzes.
- Kriterium der „gewerblichen Anwendbarkeit“: Hier rückt die praktische Verwertung bzw. die Marktfähigkeit der Erfindung in den Fokus, dies umfasst auch die Themen Marketing und Vertrieb. Es muss ein hoher Nutzen deutlich werden, der eine attraktive Geschäftsidee in Aussicht stellt. Schließlich muss es beim Schutz durch ein Patent darum gehen, wirtschaftliche Chancen zu suchen respektive dauerhaft zu schützen. Alles, was offensichtlich nicht funktioniert oder auf dem Markt nicht auf eine Nachfrage stößt, wird sich kaum patentieren lassen. Dieser Punkt verdeutlicht, dass die Patentanmeldung nicht um ihrer selbst willen zu geschehen hat. In der Definition einer gewerblichen Tätigkeit ist von einer dauerhaften Gewinnerzielungsabsicht die Rede. Genau eine solche muss sich mit der vorgestellten Erfindung – zumindest theoretisch – umsetzen lassen. Aus den genannten Gründen ist es ratsam, eine Marketingstrategie für die Unternehmensgründung zu erstellen.
Da es eine gewisse Zeit dauert, ein Patent anzumelden, können Existenzgründer auch Alternativen prüfen. In der Praxis ist ein Gebrauchsmuster eine gängige Alternative zum aufwendigen Patentierungsverfahren. Prinzipiell lassen sich mit einem Gebrauchsmuster oder auch Bildmarken dieselben Rechte wie mit einem Patent nutzen. Ein zentraler Unterschied aber ist, dass beim Gebrauchsmuster das Herstellungsverfahren nicht schutzfähig ist. Im Gegensatz zur Patentierung handelt es sich bei einem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht. Die oben angeführten Voraussetzungen der Neuheit, des Erfindungsreichtums und der gewerblichen Anwendbarkeit werden nicht geprüft. Ein Gebrauchsmuster lässt sich daher in kürzerer Zeit nutzen, es bietet aber im Vergleich zum Patent einen geringeren Schutz. Darüber sollte bei der Abwägung beider Optionen Klarheit herrschen.
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Ich möchte gerne ein Patent anmelden und recherchiere aktuell, was alles auf mich zukommt. ganz besonders interessant finde ich, dass nach einer erfolgreichen Patentanmeldung für 20 Jahre einen Sicherheit auf mein Produkt besteht, so dass dieses nicht einfach nachgemacht werden kann. Ich werde mich dazu aber mal noch ganz genau bei einem Patentanwalt erkunden, wie es sich in meinem Fall verhält. Vielen Dank für die Infos.