Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Mann hält Geldscheine in seiner Hand und streckt diese nach vorne.

Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups tragen zu nachhaltigem Erfolg bei und sollten in Deutschland gefördert werden. Zu diesem Schluss kommt eine im Juni 2020 veröffentlichte Studie des Bundesverbands Deutsche Startups e.V.. Erfahren Sie hier, welche Chancen für eine Unternehmensgründung in Mitarbeiterbeteiligungen liegen und warum es sich außerdem lohnt, die aktuellen Standards in Deutschland zu überarbeiten.

Gängige Arten von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland

Wenn sich Unternehmensgründer selbstständig machen, können sie durch Mitarbeiterbeteiligungen ihre Mitarbeiter am Erfolg ihres Start-ups beteiligen. In Deutschland kommen bei der Gründung drei Arten von Mitarbeiterbeteiligungen in Frage: „echte“ Anteile, „echte“ Anteilsoptionen (ESOP) und „virtuelle“ Anteilsoptionen (VSOP). 

1. Echte Anteile

Mit echten Anteilen werden die Mitarbeiter zu Gesellschaftern des Start-ups gemacht. Sie genießen dabei alle im deutschen Gesellschaftsrecht geregelten Rechte und Pflichten.

2. Echte Anteilsoptionen (ESOP)

Echte Anteilsoptionen ermöglichen es den Mitarbeitern, Anteile eines Unternehmens zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Diese Beteiligungsoption bietet einen transparenten Überblick über die Besitzverhältnisse. Bei einem Unternehmensverkauf oder Börsengang des Start-ups können die Mitarbeiter ihre Optionen ausüben.

3. Virtuelle Anteilsoptionen (VSOP)

Virtuelle Anteile stellen nur einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Zahlung einer variablen Summe im Falle eines Exits dar. Dabei handelt es sich um eine rein privatrechtliche Vereinbarung, die nicht unter das Gesellschaftsrecht fällt. Diese manchmal juristisch komplexen Konstruktionen sind nicht so einfach zu verstehen und kommen deshalb bei Mitarbeitern weniger gut an als zum Beispiel echte Anteile.

Für eine detaillierte Ausgestaltung dieser Beteiligungen ist es ratsam, eine Unternehmensberatung bzw. Existenzgründungsberatung hinzuziehen. Hierfür können je nachdem auch Fördermittel beantragt werden. 

Positive Effekte von Mitarbeiterbeteiligungen auf eine Unternehmensgründung

Attraktive Mitarbeiterbeteiligungen sind der Schlüssel dazu, Talente aus dem Ausland anzuziehen und Mitarbeiter in Deutschland zu halten. Mitarbeiterbeteiligungen motivieren und sorgen für Identifikation und Anerkennung. Sie sind mehr als nur ein starker finanzieller Anreiz, denn sie fördern die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Start-Up und seinen langfristigen Unternehmenszielen. So können wertvolle Fachkräfte gewonnen und gehalten werden. Ein weiterer Aspekt spricht für eine attraktive finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen: Die Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen wandern nachweislich wieder zurück in das Start-up-Ökosystem und befeuern es dadurch. Laut der Studie investieren über ein Drittel der Mitarbeiter die finanziellen Mittel in eine eigene Start-up-Gründung, andere investieren in bestehende Unternehmen.

Schlechte Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland

Anders als in anderen Ländern sind die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht geeignet, dem globalen „War for Talents“ etwas entgegen zu setzen. Die besten Köpfe im Team zu haben, entscheidet maßgeblich über den Erfolg einer Existenzgründung. Mitarbeiterbeteiligungen in Start-ups gehören zum Standard im internationalen Kontext. In Deutschland jedoch fehlen immer noch die richtigen Anreize, von denen nicht nur Mitarbeiter und Gründer, sondern das ganze Start-up-Ökosystem und sogar die gesamte deutsche Wirtschaft profitieren kann. Verantwortlich für die ungünstige Ausgangssituation sind laut Studie vor allem international kaum wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen sowie regulatorische und administrative Hürden.

Verbesserungsvorschläge für deutsche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Um Deutschland zu einem international attraktiven Ökosystem für Innovation und Teilhabe werden zu lassen, werden in der Studie vier Vorschläge unterbreitet:

1. Eigene Anteilsklasse schaffen

Eine neue Anteilsklasse im GmbH-Recht sollte spezifisch auf die Erfordernisse von Beteiligungsprogrammen zugeschnitten sein. So können sich Mitarbeiter ganz praktisch als Gesellschafter an einer GmbH beteiligen. Solche Mitarbeiteranteile sollten einfach, schnell und kostengünstig übertragen und digital ausgegeben werden können.

2. Fair besteuern

Der geldwerte Vorteil aus den Mitarbeiteranteilen sollte wie international üblich erst dann zu versteuern sein, wenn auch liquide Mittel nach einem Verkauf geflossen sind. Sie sollten einheitlich als Kapitalerträge versteuert werden, da es sich hierbei nicht um monatliche Gehälter handelt, sondern um Erlöse aus Unternehmensbeteiligungen.

3. Freibeträge ermöglichen für Reinvestitionen

Um das Start-up-Ökosystem sich selbst befeuern zu lassen, sollten Reinvestitionen von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungen mit Freibeträgen gefördert werden. Eine steuerfreie Vereinnahmung erleichtert es Mitarbeitern, sich später selbstständig zu machen und diese Mittel als Gründer oder Investor in eine eigene Unternehmensgründung zu investieren oder alternativ ein bestehendes Start-Up zu unterstützen.

4. Transparentes Bewertungsverfahren schaffen

Die steuerliche Bewertung eines Start-up in Deutschland ist heute immer noch schwierig. Unvorhersehbare Steuerforderungen und die daraus resultierenden Risiken verunsichern viele Mitarbeiter. Einfache, neutrale und kostengünstige Bewertungsverfahren sollten für Start-ups und Mitarbeiteranteile eingeführt werden, um diese Unsicherheiten über eine mögliche Steuerbelastung wirksam zu reduzieren.

Fazit: Erfolgreiche Unternehmensgründung nicht ohne Mitarbeiterbeteiligungen

Programme für eine Mitarbeiterbeteiligung verschaffen Mitarbeitern interessante finanzielle Anreize, fördern deren Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen und ziehen Talente an. Davon profitieren nicht nur einzelne Start-ups, sondern das ganze Start-up-Ökosystem sowie der Wirtschaftsstandort Deutschland. Damit Deutschland im internationalen Wettbewerb zukünftig mithalten kann, ist es allerdings nötig, einige administrative und steuerliche Weichen zu stellen. Die dazu geeigneten Schritte werden in der Studie aufgezeigt. Hoffentlich kommt es zu einer zügigen Umsetzung!

Weitere InformationenPDF-Download (externer Link) der Studie des Bundesverband Deutsche Startups 

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert