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Mann zeigt leere Hosentaschen.

Man hat eine gute Geschäftsidee entwickelt, ein Unternehmen gegründet, jahrelang erfolgreich gewirtschaftet, viele Mitarbeiter eingestellt und von Jahr zu Jahr bessere Ergebnisse geliefert. Doch auch für sorgfältig geplante und gut durchdachte Entwicklungen einer Organisation können schnell Änderungen eintreten, die eine positive Fortführung des Unternehmens erschweren.

Unternehmen in Schwierigkeiten? Woran es liegt 

Mögliche externe Faktoren, die zu Schwierigkeiten führen können, sind zum Beispiel:

  • der Wegfall von Großkunden
  • Schwierigkeiten bei Lieferanten, von denen man abhängig ist
  • eine allgemeine Konjunkturkrise
  • behördlich angeordnete Schließungen von Betrieben
  • die Übernahme von Wettbewerbern durch finanzstarke Investoren

Doch auch als Start-up oder Existenzgründer kann man schnell zu einem Unternehmen in Schwierigkeiten werden. Wenn beispielsweise zugesagte erste Aufträge doch zurückgehalten werden, die laufenden monatlichen Kosten z. B. für die Programmierung einer App höher sind als kalkuliert oder man weniger Einnahmen generieren kann als geplant, weil sich das geplante Pricing am Markt nicht durchsetzen lässt, ist man ein Unternehmen in Schwierigkeiten.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Detail

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG, KGaA, GmbH, UG): Mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals (Stammkapital) sind als Folge aufgelaufener Verluste nicht mehr vorhanden ist, rechnerisch also: (Rücklagen + Eigenmittel) – Verluste = negativer Betrag, der mehr als 50 Prozent des Stammkapitals entspricht.
  • „Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung“ durch Gesellschafter bzw. Inhaber (oHG, KG bzw. Einzelunternehmen, Freiberufler): Mehr 50 Prozent der Eigenmittel aus den Geschäftsbüchern sind in Folge entstandener Verluste nicht mehr vorhanden.

Unternehmen in Schwierigkeiten anhand von Kennzahlen

Entsprechend geltender steuerrechtlicher Vorschriften dürfen zur Berechnung der betrieblichen Kennzahl „Verlust“ beispielsweise nur die Positionen Berücksichtigung finden, die auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) relevant sein könnten. Während z. B. das Gehalt eines angestellten Geschäftsführers angesetzt werden kann, gilt dies nicht für Privatentnahmen oder den Unternehmerlohn. Diese steuerrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Berechnung anderer Kennzahlen.

Um als Unternehmen in Schwierigkeiten zu gelten, müssen die Zahlen nicht zwangsläufig aus dem letzten Jahresabschluss stammen, sondern sollen die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens widerspiegeln. Es können also beispielsweise die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Vormonats als Grundlage für die Berechnung verwendet werden.

Man gilt ebenfalls als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn die o. g. Situation erst in der Zukunft des Unternehmens eintreten wird, z. B. durch eine Verschlechterung der Auftragslage durch den Wegfall von Kunden oder durch eine erhebliche Preiserhöhung bei einem Zulieferer. In diesem Fall muss mit realistischen Planzahlen gerechnet werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten: Wege aus der Krise?

Ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, kann zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eine gezielte Unternehmensberatung in Anspruch genommen werden. Hierfür gibt es eine Sondervariante des Beratungsprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

In Rahmen dieser speziellen Beratung wird untersucht, woher die Schwierigkeiten stammen, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, um die Schwierigkeiten zu beseitigen, und wie diese umgesetzt werden können. Dies kann z. B. mit Hilfe einer Optimierung der Unternehmensstrategie, durch eine passendere Lieferantenauswahl oder ein gezielteres Marketingkonzept erfolgen. Am Ende der sog. Sicherungsberatung sollte eine positive Fortführungsprognose erstellt werden.

Da diese Unternehmen in Schwierigkeiten besonders intensiv durch eine etwaige Krisensituation begleitet werden sollen, werden die Beratungskosten zu 90 % gefördert. Dies bedeutet, dass bei einer maximalen Fördersumme von 3.000 Euro der Betrag von 2.700 Euro vom BAFA getragen wird.

Unser Service für Unternehmen in Schwierigkeiten

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und möchten sich professionell bei den Wegen aus der Krise beraten lassen? Wir beraten Sie gerne, wie dies für Ihr Unternehmen gelingen kann und analysieren im Vorfeld Ihre Kennzahlen, ob Sie diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen können. Hierfür können Sie uns kostenlos und unverbindlich unter der Rufnummer 0800 58 95 505 anrufen – oder Sie füllen unseren Fördercheck aus.

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