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Voraussetzungen bei dem Antrag auf Einstiegsgeld aus ALG 2 (Hartz 4)

Drei Smileys: Je ein lachendes, neutrales und trauriges Gesicht.

Die Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine unangenehme Lebenssituation. Um diese zu beenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen die Arbeit in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, zum anderen der Weg in die Selbstständigkeit.

ALG-1- bzw. ALG-2-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, müssen die Kosten der Existenzgründung jedoch nicht alleine durch Eigenkapital stemmen, denn auch für diese gibt es verschiedene Fördermittel wie z. B. den Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger und das Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger. Mit diesen Förderugen vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter sichern sich Gründer ihren Lebensunterhalt für die Dauer der Anfangsphase und haben eine Sorge weniger. Im Folgenden beantworten wir zusammenfassend Fragen zur Vergabe der Förderungen für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit sowie zu deren Höhe und Dauer.

Besondere Förderchancen aus der Arbeitslosigkeit

Nutzen Sie unsere Beratung und füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus: In unserer Stellungnahme liefern wir individuell fallbezogene Informationen darüber, ob Sie Anspruch auf Existenzgründerförderung aus der Arbeitslosigkeit haben.

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Selbstständig machen mit dem Existenzgründungszuschuss aus ALG 1

Wer ALG 1 empfängt und sich selbstständig machen möchte, kann den Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Bedingung ist hierbei, dass noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld besteht. Der Gründungszuschuss dient Empfängern von ALG I als finanzielle Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit.

Die Förderdauer des Gründungszuschusses beträgt bis zu 15 Monate und gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst erhalten ALG-1-Empfänger mit der Förderung sechs Monate das „reguläre“ Arbeitslosengeld sowie zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung. Im Anschluss kann letzteres je nach Fall noch bis zu neun Monate verlängert werden. Hier sollte die Notwendigkeit in einem Businessplan dargelegt werden.

Gründer sollten jedoch bei der Beantragung von Gründungszuschuss einige Punkt im Hinterkopf behalten. Z. B. sollten Gründer wissen, dass diese bei einer Kündigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses eine Sperrfrist von drei Monaten erhalten und erst nach Ablauf dieser die Förderung mit Gründungszuschuss beantragen können. Des Weiteren muss durch die Aufnahme der Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet werden. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden muss. Die Wahl der Rechtsform obliegt dabei dem Gründer: Dieser kann die Gründung alleine oder gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern im Team vornehmen. Für den Antrag müssen Existenzgründer zudem beweisen, dass das zukünftige Vorhaben solide ist Gewinne abwirft. Hierfür sollte der Agentur für Arbeit eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese kann z. B. bei Existenzgründungsberatern, der IHK, der Handwerkskammer, der Berufsständischen Kammer eines Fachverbandes ausgestellt werden. Da das Einstiegsgeld nicht bei jedem Antrag bewilligt wird und eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch der Agentur für Arbeit ist, sollten Gründer sich auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter gut vorbereiten. Folgende Tipps können dabei helfen, sodass die Chancen auf die Förderung steigen.

  • Professionelle und überzeugende Darstellung persönlicher und fachlicher Eignung für die Existenzgründung sowie argumentative Begründung der Motivation zur Gründung.
  • Überzeugender Businessplan erstellen: Da im Geschäftsplan wesentliche Punkte zum zukünftigen Unternehmenserfolg stehen, sollten Gründer diesem Dokument besondere Beachtung schenken und bei der Erstellung wesentliche Punkte beachten. Beispielsweise ist ein häufiger Grund für eine Ablehnung des Antrags auf einen Gründungszuschuss, dass die Finanzplanung ausreichend Gewinne für die Deckung der Lebensunterhaltungskosten verzeichnet. Daher sollte die Liquiditätsplanung für das erste Geschäftsjahr zum einen die Notwendigkeit des Gründungszuschusses in den ersten sechs Monaten aufzeigen, zum anderen die Rentabilität des Unternehmens in der Folgezeit darstellen. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Vermittelbarkeit des Gründers. Ist eine Person demnach leicht wieder in den Arbeitsmarkt vermittelbar, wird dieser der Existenzgründerzuschuss oft verwehrt. Daher ist es wichtig, im Geschäftsplan Augenmerk auf die eigene Person zu legen und den Unternehmertyp in den Vordergrund zu setzen.
  • Widerspruch einlegen, bei Gründungszuschuss-Ablehnung Sollte der Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt worden sein, hilft es, nicht aufzugeben und Widerspruch einzulegen.
  • Geförderte Beratung in Anspruch nehmen: Studien belegen, dass Existenzgründer, welche einen Gründungsberater mit ins Boot holen, erfolgreicher am Markt sind. Die Kosten für eine Gründungsberatung können staatlich je nach Bundesland bis zu 90 % bezuschusst werden.

In 10 Schritten zum Gründungszuschuss

Wenn Gründer die oben aufgeführten Tipps beherzigen, sind diese bestens vorbereitet und haben gute Chancen, den Existenzgründungszuschuss zu erhalten. Um die Förderung zu beantragen muss nun noch folgende Checkliste abgearbeitet werden:

  1. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen

  2. Suche nach einer professionellen und geförderten Beratung

  3. Schriftlichen Teil vom Businessplan erstellen

  4. Lebenslauf anfertigen

  5. Finanzplanung erstellen

  6. Weiterbildungen und Gründerveranstaltungen besuchen

  7. Fachliche Belege anfordern, die Qualifikationen belegen

  8. Fachkundige Stellungnahme ausstellen lassen

  9. Gewerbeanmeldung vornehmen

  10. Gründungszuschuss-Antrag abgeben

Die vollständige Checkliste kann hier als PDF-Datei zum ausdrucken heruntergeladen werden.

Fachkundige Tipps und Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie über diesen Link. >>

Mit dem Einstiegsgeld und dem Investitionszuschuss aus ALG 2 durchstarten

Nicht nur ALG-1-Empfänger können auf staatliche Hilfe bei der Existenzgründung hoffen – sondern auch Gründungsinteressierte, die ALG 2 (Hartz 4) empfangen, sind dank Einstiegsgeld beim Sprung in die Selbstständigkeit nicht finanziell auf sich alleine gestellt, sondern erhalten mit dieser Sozialleistung maximal 24 Monate Unterstützung zusätzlich zur monatlichen Regelleistung. Dabei wird für gewöhnlich 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung bemisst sich dabei nach der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (externer Link). Doch daneben können ALG-2-Empfänger eine weitere Förderung beantragen, denn zusätzlich zum Einstiegsgeld gibt es für ALG-2-Empfänger den Investitionszuschuss . Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen oder bereits gegründet haben, können mit diesem Zuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialien für die Unternehmensgründung) erhalten.

Voraussetzung für die Beantragung von Einstiegsgeld ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Für die Gewährung des Einstiegsgeldes bei Aufnahme einer hauptberuflich ausgeübten Selbstständigkeit wird neben der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens auch die persönliche Eignung für eine berufliche Selbstständigkeit geprüft.

Doch wie auch beim Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger sollten sich Hartz-4-Empfänger auf die Beantragung von Einstiegsgeld gut vorbereiten, um die Chancen auf den Erhalt zu erhöhen. Dies gelingt am besten mit einem Existenzgründungsberater.

weitere Infos zum Einstiegsgeld >>

Mit einem Existenzgründungsberater auf der sicheren Seite bei der Beantragung der Förderungen

Wichtig bei Existenzgründungszuschuss und Einstiegsgeld ist, dass diese Förderungen Ermessensleistungen von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter sind, auf die kein Rechtsanspruch bestehen. Daher ist es an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass Gründer gemeinsam mit einem Existenzgründungsberater die Selbstständigkeit vorbereiten und die Antragsstellung auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld angehen. Mit einem Experten an der Seite sind Gründer hier auf der sicheren Seite und können ihre Chancen auf staatliche Förderungen erheblich erhöhen.

Gründer fragen sich hier vielleicht, wie ein Berater konkret helfen kann: Ein Existenzgründungsberater unterstützt bei der Businessplan-Erstellung – insbesondere beim Finanzteil, da dieser Part häufig den schwierigsten Teil für Gründer darstellt. Fehler wie falsch eingeschätzte Risiken und zu niedrig bemessener Kapitalbedarf kann gerade zu Beginn zur Ablehnung der Zuschüsse und damit das Aus für die Gründung bedeuten. Die Ämter prüfen die Angaben im Businessplan bei der Beantragung der Förderungen genau, daher sollten sich Gründer, die die Zuschüsse beantragen wollen, insbesondere bei der Geschäftsplan-Erstellung Mühe geben und diese professionell angehen. Weiterhin steht ein Gründungsberater dem Existenzgründer mit Rat und Tat bei betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite und bereitet diesen Auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter vor. Hohe Kosten für die Beratung sind hier Fehlanzeige, denn diese können dank AVGS-Gutscheinen staatlich übernommen werden. Gründer sollten daher ihre Möglichkeiten zur Beantragung der staatlichen Förderungen erörtern, und im nächsten Schritt einen passenden Berater suchen, der bei der Umsetzung des Vorhabens hilft.

Gerne können Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 kontaktieren und Ihre Fragen zu Gründung, selbständiger Tätigkeit sowie zum Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit an uns stellen.

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